Als gewerbliche Abfallerzeuger*innen benötigen Sie für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen eine Abfallerzeugernummer.

Die Abfallerzeugernummer ist unter anderem Voraussetzung für eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung von gefährlichen Abfällen. Sie ist als Registriernummer für das Nachweisverfahren unverzichtbar, da sie zur eindeutigen Kennzeichung des Abfall erzeugenden Betriebes dient.

Benötigte Dokumente

  • Name und Anschrift der Abfallerzeugerin oder des Abfallerzeugers

  • Bezeichnung und Angabe, wo der gefährliche Abfall anfällt oder angefallen ist

  • Angabe, um welche Abfälle es sich handelt

Wo erhalten Sie eine Abfallerzeugernummer?

Befindet sich die Anfallstelle Ihres Abfalls auf Kölner Stadtgebiet, füllen Sie bitte das Online-Formular "Beantragung einer Abfallerzeugernummer" aus:

Formular zur Beantragung einer Abfallerzeugernummer

Es ist notwendig, dass Sie die Abfallerzeugernummer rechtzeitig vor Beginn der Entsorgung beantragen.

Bei weiteren Fragen zum Antrag: 0221 / 221-32704.

Wann benötigen Sie keine Abfallerzeugernummer?

Eine eigene Abfallerzeugernummer benötigen Sie nicht, wenn bei Ihnen nicht mehr als insgesamt zwei Tonnen gefährliche Abfälle (Kleinmengen) im Jahr anfallen.

Wie ist die Abfallerzeugernummer aufgebaut?

Die Abfallerzeugernummer besteht aus neun Stellen:

  • Die erste Stelle steht für die Landeskennung von Nordrhein-Westfalen (hier E).
  • Die zweite bis vierte Stelle ist die Schlüsselzahl zur Kennzeichnung der Bezirksregierung und des Kreises oder der kreisfreien Stadt. Für Köln ist es die Nummer 315
  • Die fünfte bis neunte Stelle bezeichnet die fortlaufende Zählnummer der Behörde.

Weitere Informationen

Vorsprache

Eine Vorsprache ist nicht erforderlich.

Gebühren

Es werden Gebühren in Höhe von 50 Euro nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen erhoben.

Rechtliche Voraussetzungen

§ 28 der Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen, Nachweisverordnung

Nachweisverordnung auf den Internetseiten des Bundesumweltministeriums

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Untere Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde (IWA)
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefax
0221 / 221-24686
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 13 Uhr
sowie nach besonderer Terminvereinbarung

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn-Linien S6, S11, S12, S13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)

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