Sie besitzen keine Aufenthaltserlaubnis und sind in Deutschland geduldet?Sie möchten dennoch eine Erwerbstätigkeit ausüben?

Aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen

Die Beantragung einer Beschäftigungserlaubnis ist nach geltendem Recht unter folgenden Voraussetzungen möglich:

Eingeschränkte Beschäftigung:

  • Sie halten sich bereits seit einem Jahr erlaubt, geduldet oder mit einer Aufenthaltsgestattung im Bundesgebiet auf und sind bei Beantragung im Besitz einer Duldung.

Uneingeschränkte Beschäftigung:

  • Sie halten sich bereits vier Jahre erlaubt, geduldet oder mit einer Aufenthaltsgestattung im Bundesgebiet auf und sind bei Beantragung im Besitz einer Duldung.

Um eine eingeschränkte oder uneingeschränkte Beschäftigungserlaubnis zu einer Duldung erhalten zu können, dürfen keine Versagungsgründe nach geltender Rechtsverordnung vorliegen.

Das Vorliegen möglicher Versagungsgründe wird durch die Ausländerbehörde geprüft und führt bei positivem Prüfergebnis zur Versagung der Beschäftigungserlaubnis.

Die Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit ist nach den Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes nicht möglich.

Vorsprache

Die Vorsprache sollte unter Vorlage der Duldung persönlich erfolgen.

Gebühren

Bei der Beantragung einer Beschäftigungserlaubnis zu einer Duldung werden keine Gebühren erhoben.

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Ausländerangelegenheiten - Arbeitsmigration/ Studierendenservice
Dillenburger Straße 56-66
51105 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
Montag bis Donnerstag, 8 bis 15 Uhr Freitag, 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-93381
Telefax
0221 / 221-98710
Kontakt
Öffnungszeiten

Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einem Einladungsschreiben des Ausländeramtes möglich.
Termine können Sie schriftlich per E-Mail, Kontaktformular oder Post vereinbaren.

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht)
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerecht)
Bus-Linie 150 (Haltestelle Kalk-Karree)
Bus-Linie 159 (Haltestellen Kalk Kapelle und Kalk Post)
S-Bahn-Linien S 12 und S 13 sowie Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht)

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