Sie besitzen keine Aufenthaltserlaubnis und sind in Deutschland geduldet?Sie möchten dennoch eine Erwerbstätigkeit ausüben?
Aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen
Die Beantragung einer Beschäftigungserlaubnis ist nach geltendem Recht unter folgenden Voraussetzungen möglich:
Eingeschränkte Beschäftigung:
- Sie halten sich bereits seit einem Jahr erlaubt, geduldet oder mit einer Aufenthaltsgestattung im Bundesgebiet auf und sind bei Beantragung im Besitz einer Duldung.
Uneingeschränkte Beschäftigung:
- Sie halten sich bereits vier Jahre erlaubt, geduldet oder mit einer Aufenthaltsgestattung im Bundesgebiet auf und sind bei Beantragung im Besitz einer Duldung.
Um eine eingeschränkte oder uneingeschränkte Beschäftigungserlaubnis zu einer Duldung erhalten zu können, dürfen keine Versagungsgründe nach geltender Rechtsverordnung vorliegen.
Das Vorliegen möglicher Versagungsgründe wird durch die Ausländerbehörde geprüft und führt bei positivem Prüfergebnis zur Versagung der Beschäftigungserlaubnis.
Die Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit ist nach den Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes nicht möglich.
Vorsprache
Die Vorsprache sollte unter Vorlage der Duldung persönlich erfolgen.
Gebühren
Bei der Beantragung einer Beschäftigungserlaubnis zu einer Duldung werden keine Gebühren erhoben.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Ausländerangelegenheiten - Arbeitsmigration/ Studierendenservice
Dillenburger Straße 56-66
51105 Köln -
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- Telefon
- Montag bis Donnerstag, 8 bis 15 Uhr Freitag, 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-93381
- Telefax
- 0221 / 221-98710
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Ausländerangelegenheiten - Arbeitsmigration/ Studierendenservice
- Öffnungszeiten
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Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einem Einladungsschreiben des Ausländeramtes möglich.
Termine können Sie schriftlich per E-Mail, Kontaktformular oder Post vereinbaren.
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht)
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerecht)
Bus-Linie 150 (Haltestelle Kalk-Karree)
Bus-Linie 159 (Haltestellen Kalk Kapelle und Kalk Post)
S-Bahn-Linien S 12 und S 13 sowie Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht)