Sie kommen aus einem Land, das nicht der Europäischen Union oder dem EWR angehört und möchten sich selbstständig machen? Für diese selbstständige Erwerbstätigkeit benötigen Sie eine Erlaubnis.

Benötigte Dokumente

  • Lebenslauf

    Bitte führen Sie Ihre Schul- und Berufsausbildungszeiten, sowie Zeiten von Beschäftigungen oder selbständiger Erwerbstätigkeit tabellarisch auf.

  • Zeugnisse, Qualifikationsnachweise, Beschäftigungsnachweise

    für bestimmte selbständige Tätigkeiten benötigen Sie Qualifikationsnachweise über berufliche Ausbildung oder Studium. Ausbildung oder sonstige berufliche Qualifikation sollten im Zusammenahng mit Ihrer beabsichtigten selbständigen Erwerbstätigkeit stehen.

  • Nachweis über Sprachkenntnisse

    In der Regel werden deutsche Sprachkenntnisse von Ihnen gefordert, insbesondere bei erforderlichen Kundenkontakten, Eröffnung oder Übernahme eines Restaurants, Firmengründung oder bei Erbringung von Dienstleistungen.

  • Geschäftskonzept

    Für die Prüfung der Tragfähigkeit Ihrer Geschäftsidee und des öffentlichen Interesses wird ein schlüssiges Konzept in deutscher Sprache über Ihr Geschäftsvorhaben benötigt.

Ihr Geschäftskonzept sollte folgende Informationen enthalten

  • Inhalte der geplanten Geschäftsaktivitäten
  • Finanzierungskonzept
  • Ihre Erfahrungen auf diesem Geschäftsgebiet
  • eventuell bereits bestehende Kundenkontakte
  • die voraussichtliche Anzahl der Mitarbeitenden und deren Aufgaben
  • eine genaue Standortangabe des Gewerbebetriebes, der GmbH
  • Informationen zur Besonderheit des Vorhabens oder Alleinstellungsmerkmal
  • Darstellung der Wettbewerbssituation
  • Falls ein bestehendes Unternehmen übernommen werden soll, Gewinn- und Verlustrechnung des Vorängers
  • Bei Neugründung: Umsatz- und Gewinnprognose
  • Eigenkapitalnachweis durch Vorlage einer Bankbescheinigung oder eines glaubhaften sonstigen Nachweises
  • Markteinschätzung und Zukunftsprognose
  • Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes

Zusätzliche, mögliche Nachweise zum Geschäftskonzept:

Einige zusätzliche Nachweise, die geeignet sind, die Ernsthaftigkeit und Plausibilität des Geschäftsvorhabens zu belegen, können bei bestimmten Vorhaben sein:

Nachweis des Mutterkonzerns

Wenn es sich um eine Entsendung von Mitarbeitenden aus dem Ausland zwecks Gründung einer Tochtergesellschaft handelt, sollte ein Nachweis über die Existenz des Mutterkonzerns beigebracht werden. Ein Nachweis könnte beispielsweise die Bescheinigung einer Auslandshandelskammer oder einer vergleichbaren Institution sein.

Gesellschaftsvertrag

Für den Fall einer GmbH Gründung sollten Sie den von der Notarin oder dem Notar mit einer Urkundennummer versehenen Gesellschaftsvertrag beifügen. Dieser dient der Dokumentation.

Handelsregisterauszug

Beabsichtigen Sie, in einer bereits bestehenden Gesellschaft zweite Geschäftsführerin beziehungsweise Geschäftsführer oder Prokuristin beziehungsweise Prokurist zu werden?
Fügen Sie bitte einen aktuellen Handelsregisterauszug der bestehenden Gesellschaft Ihren übrigen Unterlagen bei.

Letter of Appointment

Beabsichtigen Sie zunächst eine unselbständige Niederlassung zu gründen, so sollten Sie eine Vollmacht der Muttergesellschaft, beglaubigt und übersetzt in deutscher Sprache vorlegen, als Nachweis über die Berechtigung für die Firmengründung.

Benötigen Sie noch weitere Informationen zur Unternehmensgründung Gerne stehen Ihnen Ansprechpersonen der Industrie- und Handelskammer zu Köln und unsere Stabstelle Wirtschaftsförderung zur Verfügung.

Industrie- und Handelskammer Köln
Stabsstelle Wirtschaftsförderung
Service für Akademiker*innen und Selbständige

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Bitte beachten Sie hierbei den speziellen Service für Akademiker und Selbständige (Link ist oben aufgeführt).

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Ausländerangelegenheiten - Arbeitsmigration/ Studierendenservice
Dillenburger Straße 56-66
51105 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
Montag bis Donnerstag, 8 bis 15 Uhr Freitag, 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-93381
Telefax
0221 / 221-98710
Kontakt
Öffnungszeiten

Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einem Einladungsschreiben des Ausländeramtes möglich.
Termine können Sie schriftlich per E-Mail, Kontaktformular oder Post vereinbaren.

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht)
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerecht)
Bus-Linie 150 (Haltestelle Kalk-Karree)
Bus-Linie 159 (Haltestellen Kalk Kapelle und Kalk Post)
S-Bahn-Linien S 12 und S 13 sowie Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht)

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