Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall mit einem städtischen Fahrzeug verwickelt waren oder in sonstiger Weise durch uns geschädigt wurden, dann können Sie Schadensersatz beantragen.

Benötigte Dokumente

  • Schadenanzeige

    Bitte leiten Sie uns Ihre Schadenanzeige unbedingt schriftlich zu. Sie können dazu das im Downloadservice angebotene Formular verwenden. Das Formular für die Schadenanzeige können Sie am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken.

Wie geht es nach der Schadenanzeige weiter?

Eingangsbestätigung
Wenn wir Ihre Schadenanzeige erhalten haben, bekommen Sie zunächst eine Eingangsbestätigung. Daraus können Sie das Aktenzeichen und Ihre Kontaktperson ersehen.

Bearbeitung Ihres Antrages und Nachforschungen
Im Anschluss an die Eingangsbestätigung werden die notwendigen Ermittlungen zur Sach- und Rechtslage durchgeführt. Ihr Schadensersatzantrag wird so schnell wie möglich bearbeitet.

Entscheidung
Nach Abschluss der Ermittlungen wird die Entscheidung über Ihre Forderung getroffen. Über das Ergebnis erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Darin steht, ob und in welcher Höhe Sie Schadensersatz erhalten.

Bitte beachten Sie:
Wenn Sie Rechnungen und Belege einreichen, so löst das nicht automatisch einen Schadensersatzanspruch oder eine Zahlungspflicht unsererseits aus.

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Eigenversicherung
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-22049
Telefax
0221 / 221-23011
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr
sowie nach besonderer Terminvereinbarung

Anfahrt

Fahrplanschnellsuche

Fahrplansuche auf KVB.koeln

Downloads und Infos