Im "Auszug aus dem örtlichen Bau- und Planungsrecht" (Prüfvermerk) stellen wir für Sie grundstücksbezogen umfangreiche Daten zum aktuellen Bau- und Bodenrecht sowie zu diversen Nutzungsbeschränkungen zusammen. Wir stellen Ihnen diese Informationen gegen Gebühr zur Verfügung.

Inhalt des Auszuges

Im Auszug enthalten sind zum Beispiel Angaben über:

  • bestehende, rechtsverbindliche Bebauungspläne inklusive ihrer textlichen und graphischen Festsetzungen
  • Ortssatzungen und Bauvorschriften gemäß Baugesetzbuch (BauGB) und Landesbauordnung (BauO NRW) mit baurechtlich relevantem Inhalt
  • Veränderungssperren
  • Umlegungs- oder Sanierungsgebiete
  • Aufstellungsbeschlüsse bezüglich neuer Bebauungspläne
  • Baulasten
  • Denkmalschutz
  • Landschafts- und Wasserschutzgebiete
  • vermutete Bodenbelastungen
  • Baulücken

Der Auszug aus dem örtlichen Bau- und Planungsrecht ist somit ein wesentliches Hilfsinstrument für Bau- und Kaufinteressent*innen, Bewertungssachverständige, Architekt*innen und Notar*innen. Er ist eine aussagekräftige Grundlage für die qualifizierte Beratung beim Bauaufsichtsamt. Im Bauantragsverfahren besitzt der Auszug keine Relevanz.

Beantragung

Einen Auszug aus dem örtlichen Bau- und Planungsrecht können Sie unter Angabe der Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) oder der Lagebezeichnung (Straße und Hausnummer) bei uns beantragen. Unsere Kontaktdaten finden Sie unter "Kontakt und Erreichbarkeit".

Sollten Sie einen Auszug aus dem örtlichen Bau- und Planungsrecht inklusive Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen, müssen Sie Ihr berechtigtes Interesses nachweisen. Geben Sie zudem bitte eine der folgenden Optionen an:

  • Das Antragsgrundstück auf mögliche Belastung prüfen
  • Das Antragsgrundstück auf mögliche Belastung und Begünstigung prüfen

Enthält Ihr Antrag keine der beiden aufgeführten Optionen, bearbeiten wir Ihn grundsätzlich ohne Baulastauskunft.

Gebühren

Für Auszüge aus dem örtlichen Bau- und Planungsrecht berechnen wir folgende Gebühren:

 Art der AuskunftHöhe der GebührRechtsgrundlage
Umfassende Grundstücksinformation aus dem örtlichen Bau- und Planungsrecht ohne Baulastattest und ohne Lageplan73 EuroAllgemeine
Verwaltungsgebühren-satzung
Eintragung von Festsetzungen aus Bebauungsplänen bis DIN A342 Euro
Eintragung von Festsetzungen aus Bebauungsplänen größer als DIN A384 Euro 
Flurkarte als
Prüfungsgrundlage
30 Euro
Entfällt, wenn Sie bei der Beantragung eine Flurkarte mitliefern.
VermWertKostO NRW
Baulastauskunft negativ30 Euro je Grundstück 
15 Euro 
online (siehe unten)
AVerwGebO NRW
Baulastauskunft
positiv
50 bis 150 Euro je Grundstück, abhängig von Aufwand und Umfang der GrundstücksbelastungAVerwGebO NRW
Negative Baulastenauskunft online beantragen

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Ortsbaurecht
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-23021
Telefax
0221 / 221-22756
Kontakt
Öffnungszeiten

Dienstag und Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin mit uns.

Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Donnerstag: 8 bis 16 Uhr
Dienstag: 8 bis 18 Uhr
Mittwoch und Freitag: 8 bis 12 Uhr

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1, 3, 4, 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe LANXESS arena)
Bus-Linien 150, 153, 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe LANXESS arena)
S-Bahn Linien S6, S11, S12, S13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe LANXESS arena)

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