Auskünfte zu bestehenden Baulasten aus dem amtlichen Baulastennachweis werden in unserer Plankammer erteilt. Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen oder sich Abschriften erteilen lassen (siehe § 85 (5) der Bauordnung für das Land NRW).

Auskünfte zu bestehenden Baulasten

Die Einsichtnahme ist kostenlos und mit vorheriger Anmeldung innerhalb der Öffnungszeiten möglich bei:

Stadt Köln
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Stadthaus Deutz - Westgebäude
Zimmer 06.E05                                                                          
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln

Auskünfte können Sie auch per E-Mail, Telefax oder mittels Brief schriftlich beantragen.

Für die Ausstellung von Negativattesten empfehlen wir Ihnen unseren Online-Dienst:

Baulasten Online (Negativattest)

Gebühren

Die Gebühren für eine schriftliche Auskunft richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Köln. Ein Negativattest, das aussagt, dass keine Baulast auf dem Antragsgrundstück vorhanden ist, kostet 30 Euro pro Grundstück. Die Gebühr verringert sich auf 15 Euro bei Verwendung unseres Onlinedienstes "Baulasten Online".

Für ein Positivattest, wenn eine Baulast vorhanden ist, berechnen wir eine Gebühr von 50 Euro. Bei umfangreichen, aus mehreren Seiten bestehenden Baulasten kann sich eine Gebühr bis zu maximal 150 Euro pro Grundstück ergeben. Das Positivattest beinhaltet die Kopien der entsprechenden Baulasttexte und ausgearbeitete Teilkopien der zugehörigen Lagepläne.

 

Neueintragung von Baulasten

Die Eintragung von Baulasten müssen Sie bei der Bauaufsichtsbehörde beantragen. Nach entsprechender Prüfung entscheidet das Bauaufsichtsamt darüber, welche Baulasteintragung baurechtlich notwendig ist. Danach wird der Auftrag an das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster - Abteilung für Bodenordnung und Ortsbaurecht erteilt, das weitere Verfahren bis zur abschließenden Eintragung der Baulasten in das Baulastenverzeichnis durchzuführen.

Wenn der Vorgang von hier fachlich geprüft ist und die notwendigen Baulastenblätter und Verpflichtungserklärungen vorbereitet worden sind, erhalten die Baulastgeber*innen eine Einladung zur Unterschriftsleistung unter die Verpflichtungserklärung zur Übernahme der notwendigen Baulasten. Innerhalb einer Frist von circa zwei Wochen muss die Unterschrift gemäß § 83 Landesbauordnung (BauO NRW) vor der Bauaufsichtsbehörde geleistet werden, die bei der Stadtverwaltung Köln bezüglich der Führung des Baulastenverzeichnisses durch das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster - Abteilung für Bodenordnung und Ortsbaurecht vertreten wird. Alternativ kann die Unterschrift unter die Verpflichtungserklärung auch auf eigene Kosten vor einem*einer Notar*in geleistet und öffentlich beglaubigt werden.

Die Unterzeichnenden haben sich durch die Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises und eines aktuellen Grundbuchauszuges (maximal einen Monat alt, erhältlich beim Amtsgericht - Grundbuchamt) persönlich als Grundstückseigentümer*innen auszuweisen. Gegebenenfalls sind zusätzlich Auszüge aus dem Handelsregister und ähnlichen vorzulegen, die die Vertretungsvollmacht dokumentieren. Können Beteiligte nicht persönlich erscheinen, so wird unbedingt eine notarielle Vollmacht benötigt - eine einfache Vertretungsvollmacht genügt den rechtlichen Erfordernissen nicht!

Aus Gründen der Rechtssicherheit werden bei uns auch die Auflassungsvormerkungsberechtigten und andere dinglich Berechtigte immer am Verfahren beteiligt.

Die unterzeichneten Verpflichtungserklärungen werden beurkundet. Liegen die Unterschriften aller Beteiligten, alle notwendigen Unterlagen und Genehmigungen vor, so wird die Baulast in das Baulastenverzeichnis eingetragen. Mit dem Tag der Eintragung wird die Baulast rechtsgültig.

Das Verfahren einer Baulastbegründung wird abgeschlossen, in dem der Bauaufsichtsbehörde und allen Beteiligten eine Mitteilung über die erfolgte Eintragung zugesendet wird. Aufgrund dieser Mitteilung kann das Bauaufsichtsamt die beantragte Bau- beziehungsweise Teilungsgenehmigung erteilen, falls nicht noch andere Gründe entgegenstehen.

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Ortsbaurecht
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-23021
Telefax
0221 / 221-22756
Kontakt
Öffnungszeiten

Dienstag und Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin mit uns.

Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Donnerstag: 8 bis 16 Uhr
Dienstag: 8 bis 18 Uhr
Mittwoch und Freitag: 8 bis 12 Uhr

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1, 3, 4, 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe LANXESS arena)
Bus-Linien 150, 153, 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe LANXESS arena)
S-Bahn Linien S6, S11, S12, S13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe LANXESS arena)

Fahrplanschnellsuche

Fahrplansuche auf KVB.koeln