Wir fördern im sozialen Bereich die Arbeit von Selbsthilfegruppen. Dabei werden keine befristeten Einzelprojekte gefördert, sondern die gesamte Tätigkeit der Gruppe während eines Kalenderjahres. Um die finanzielle Förderung zu erhalten müssen Sie einen Antrag stellen.
Die Förderung erfolgt im Kalenderjahr nach der Antragstellung. Förderfähig sind bestimmte Sach- und Mietkosten. Wir beraten Sie bei der Antragstellung und vermitteln bei Bedarf auch an die Selbsthilfe-Kontaktstelle Köln und das Gesundheitsamt.
Welche Selbsthilfegruppen werden gefördert?
Im sozialen Bereich beschäftigen sich Selbsthilfegruppen mit sozialen und psychosozialen Themenkreisen wie zum Beispiel:
- Familie und Partnerschaft
- Frauenselbsthilfe
- Alter und/oder Behinderung
- Nachbarschaft
- Kultur
- Lebensführung
- Lebenskrisen und besondere soziale Situationen
Beispiele für konkrete Themen der Gespräche sind:
- Scheidung/Sorgerecht
- Nachbarschaftshilfe
- Essstörungen
- Misshandlung
- Flucht und Asyl
Das Gesundheitsamt fördert finanziell Gruppen im Gesundheitsbereich.
Beratung durch die Selbsthilfe-Kontaktstelle Köln
Die Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen in Köln berät:
- Betroffene und Angehörige
- Selbsthilfegruppen
- professionelle Einrichtungen
- Medienvertreterinnen und Medienvertreter
Sie vermittelt in Selbsthilfegruppen, unterstützt bei Gruppengründungen und leistet Öffentlichkeitsarbeit.
Förderung für Selbsthilfegruppen beantragen
Selbsthilfe im Internet
Vorsprache
Auskünfte zur Beantragung von Fördermitteln für Selbsthilfegruppen im Sozialbereich erhalten Sie über das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren:
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Telefon: 0221 / 221-27475
Telefax: 0221 / 221-27436
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Förderung für Selbsthilfegruppen
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-27475
- Telefax
- 0221 / 221-27436
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Förderung für Selbsthilfegruppen
- Öffnungszeiten
-
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, 8 bis 12 Uhr
und nach Vereinbarung
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht)
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerecht)
Bus-Linie 193 (Haltestelle Kalk-Karree)
Bus-Linie 159 (Haltestellen Kalk Kapelle und Kalk Post)
S-Bahn-Linien S 12 und S 13 sowie Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht)