Bitte beachten Sie unseren allgemeinen Hinweis zur Öffnung städtischer Einrichtungen. Sie können uns Ihre Anträge und Unterlagen auch per Post schicken, oder nutzen Sie unseren Hausbriefkasten. Wir antworten Ihnen und Sie erhalten Ihre Leistungen weiterhin.

Durch die Scheidung endet Ihre Ehe. Sobald das Scheidungsurteil rechtskräftig ist, gelten für den nachehelichen Unterhalt andere rechtliche Grundlagen als für den Trennungsunterhalt. Für die Zeit nach der Scheidung gilt grundsätzlich die Eigenverantwortung jedes Ehegatten, für seinen Lebensunterhalt selbst zu sorgen.

Voraussetzungen

Einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt gibt es nur unter den Voraussetzungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) aufgezählt sind. Erst wenn kein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt besteht, können Sie von Ihren Eltern oder Kindern Unterhalt fordern.

Sollte der Ihnen zustehende nacheheliche Unterhalt nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt werden, können Sie Sozialhilfe beantragen. Wir werden dann versuchen, Ihre Unterhaltsansprüche bis zur Höhe der gezahlten Sozialhilfe geltend zu machen.

Vorsprache

Wenn Sie von der Unterhaltsheranziehung angeschrieben wurden, können Sie mit der für Sie zuständigen Person in der Sachbearbeitung einen Termin zur Besprechung Ihrer Unterhaltsangelegenheit vereinbaren. Im Allgemeinen gilt, dass eine Rechtsberatung durch uns nach den Bestimmungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes nicht zulässig ist. Besteht bei Ihnen der Bedarf für eine Rechtsberatung, so nehmen Sie bitte anwaltliche Beratung in Anspruch. Wenn Sie für eine  Beratung die Mittel nicht aufbringen können, dann wenden Sie sich bitte an die Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts Köln.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtliche Voraussetzungen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Zentrale Unterhaltsheranziehung
Wiener Platz 2a
51065 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-0
Telefax
0221 / 221-91450
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, 8 bis 12 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 4, 13 und 18 (Haltestelle Mülheim/Wiener Platz)
Bus-Linien 152, 153, 159, 250, 260 und 434 (Haltestelle Mülheim/Wiener Platz)

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