Bitte beachten Sie unseren allgemeinen Hinweis zur Öffnung städtischer Einrichtungen. Sie können uns Ihre Anträge und Unterlagen auch per Post schicken, oder nutzen Sie unseren Hausbriefkasten. Wir antworten Ihnen und Sie erhalten Ihre Leistungen weiterhin.
Durch die Scheidung endet Ihre Ehe. Sobald das Scheidungsurteil rechtskräftig ist, gelten für den nachehelichen Unterhalt andere rechtliche Grundlagen als für den Trennungsunterhalt. Für die Zeit nach der Scheidung gilt grundsätzlich die Eigenverantwortung jedes Ehegatten, für seinen Lebensunterhalt selbst zu sorgen.
Voraussetzungen
Einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt gibt es nur unter den Voraussetzungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) aufgezählt sind. Erst wenn kein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt besteht, können Sie von Ihren Eltern oder Kindern Unterhalt fordern.
Sollte der Ihnen zustehende nacheheliche Unterhalt nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt werden, können Sie Sozialhilfe beantragen. Wir werden dann versuchen, Ihre Unterhaltsansprüche bis zur Höhe der gezahlten Sozialhilfe geltend zu machen.
Vorsprache
Wenn Sie von der Unterhaltsheranziehung angeschrieben wurden, können Sie mit der für Sie zuständigen Person in der Sachbearbeitung einen Termin zur Besprechung Ihrer Unterhaltsangelegenheit vereinbaren. Im Allgemeinen gilt, dass eine Rechtsberatung durch uns nach den Bestimmungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes nicht zulässig ist. Besteht bei Ihnen der Bedarf für eine Rechtsberatung, so nehmen Sie bitte anwaltliche Beratung in Anspruch. Wenn Sie für eine Beratung die Mittel nicht aufbringen können, dann wenden Sie sich bitte an die Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts Köln.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtliche Voraussetzungen
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Zentrale Unterhaltsheranziehung
Wiener Platz 2a
51065 Köln -
-
- Telefon
- 0221 / 221-0
- Telefax
- 0221 / 221-91450
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Zentrale Unterhaltsheranziehung
- Öffnungszeiten
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Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, 8 bis 12 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 4, 13 und 18 (Haltestelle Mülheim/Wiener Platz)
Bus-Linien 152, 153, 159, 250, 260 und 434 (Haltestelle Mülheim/Wiener Platz)