Durch das Gesetz werden eingetragene Lebensgemeinschaften wie Ehen behandelt. Eingetragene Lebenspartner*innen haften, wie Eheleute, gegenseitig für ihren Lebensunterhalt. Das gilt auch, wenn Sie Sozialhilfe beziehen.
Verwandte sind nachrangig
Als Lebenspartner*in in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft haben Sie die gleichen Rechte und Pflichten wie Familienangehörige. Vor den Verwandten Ihres*Ihrer Lebenspartners*in müssen Sie für den notwendigen Unterhalt aufkommen. Dies gilt auch umgekehrt, für den Fall Ihrer Bedürftigkeit. Erst wenn der Unterhalt so nicht gesichert werden kann, können Sie an Ihre Verwandten herantreten.
Vorsprache
Wenn Sie von der Unterhaltsheranziehung angeschrieben wurden, können Sie mit der für Sie zuständigen Person in der Sachbearbeitung einen Termin zur Besprechung Ihrer Unterhaltsangelegenheit vereinbaren. Im Allgemeinen gilt, dass eine Rechtsberatung durch uns nach den Bestimmungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes nicht zulässig ist. Besteht bei Ihnen der Bedarf für eine Rechtsberatung, so nehmen Sie bitte anwaltliche Unterstützung in Anspruch. Wenn Sie für eine anwaltliche Beratung die Mittel nicht aufbringen können, dann wenden Sie sich bitte an die Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts Köln.
Bitte beachten Sie unseren allgemeinen Hinweis zur Öffnung städtischer Einrichtungen. Sie können uns Ihre Anträge und Unterlagen per Post schicken, oder nutzen Sie unseren Hausbriefkasten. Wir antworten Ihnen und Sie erhalten Ihre Leistungen weiterhin.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Zentrale Unterhaltsheranziehung
Wiener Platz 2a
51065 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-0
- Telefax
- 0221 / 221-91450
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Zentrale Unterhaltsheranziehung
- Öffnungszeiten
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Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, 8 bis 12 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 4, 13 und 18 (Haltestelle Mülheim/Wiener Platz)
Bus-Linien 152, 153, 159, 250, 260 und 434 (Haltestelle Mülheim/Wiener Platz)