Eine Begleitperson kann in Bussen und Bahnen kostenlos mit Ihnen fahren. Voraussetzung dafür ist in Ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "B". Dies gilt auch für Züge im Fernverkehr.
Bei Flugreisen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland empfehlen wir Ihnen, sich bei der Fluggesellschaft zu erkundigen. Bei Zugreisen in das benachbarte Ausland gilt dies für die An- und Abreise. Die Fahrkarte muss hierfür jedoch vor der Reise bei der Deutschen Bahn gekauft werden. Weitere Reisekosten für die Begleitperson können bei der Einkommenssteuer geltend gemacht werden.
Ihr Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "B" ist bei Kontrollen die Fahrkarte für die Begleitperson.
Weiterführende Links
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtliche Voraussetzungen
§ 145 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Schwerbehindertenstelle
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-30702 und 221-30703
- Telefax
- 0221 / 221-30744
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Schwerbehindertenstelle
- Öffnungszeiten
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Montag, Donnerstag, Freitag, 8 bis 12:30 Uhr
Dienstag, 8 bis 18 Uhr
Mittwoch: Geschlossen
Um eine bessere Barrierefreiheit zu gewährleisten, wurde der Eingang verlegt, an den Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht)
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerecht)
Bus-Linie 193 (Haltestelle Kalk-Karree)
Bus-Linie 159 (Haltestellen Kalk Kapelle und Kalk Post)
S-Bahn-Linien S 12 und S 13 sowie Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht)