Seit dem 1. Oktober 2010 wird in Köln die Kulturförderabgabe erhoben. Mit dieser Abgabe werden alle entgeltlichen Beherbergungen in Hotels, Gasthöfen, Pensionen, Privatzimmern, Jugendherbergen, Ferienwohnungen, Motels, Campingplätzen, Schiffen und ähnlichen Einrichtungen besteuert. Die Kulturförderabgabe beträgt grundsätzlich 5 vom Hundert des vom Gast für die Beherbergung aufgewendeten Betrages einschließlich der Mehrwertsteuer (ohne die eventuell weiterberechnete Kulturförderabgabe und der darauf entfallenden Umsatzsteuer).
Service-Hotline und E-Mail
Wir haben eine Hotline und eine E-Mail-Adresse zur Kulturförderabgabe eingerichtet. Montags, dienstags und donnerstags von 8 bis 16 Uhr sowie mittwochs und freitags von 8 bis 12 Uhr werden Ihre Fragen zu der neuen Abgabe unter der Telefonnummer 0221 / 221-96913 fachkundig beantwortet.
Sie können Ihre Fragen auch gerne per E-Mail unter der nachfolgenden Adresse an uns richten:
Hinweise und Informationen zur Kulturförderabgabe
Wir befinden uns mit der Einführung der Kulturförderabgabe in einer Vorreiterrolle. Aus diesem Grund wird die Umsetzung der Steuer äußerst umsichtig erfolgen. Insbesondere werden wir mit dem Hotelgewerbe die abzugebenden Erklärung zur Kulturförderabgabe abstimmen.
Alle wesentlichen Informationen zur Kulturförderabgabe finden Sie auf unserer Internetseite:
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Rechtliche Voraussetzungen
Rechtsgrundlage ist die Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe im Gebiet der Stadt Köln, die vom Ministerium für Inneres und Kommunales sowie vom Finanzministerium des Landes Nordrhein- Westfalen am 9. September 2010 genehmigt wurde.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Steueramt
Athener Ring 4
50765 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-21686 oder siehe unten stehendes Telefonverzeichnis
- Telefax
- 0221 / 221-21689
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Steueramt
- Öffnungszeiten
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Montag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Dienstag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Mittwoch, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Donnerstag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 12 Uhr
und nach Vereinbarung
Hinweis zu persönlichen Vorsprachen beim Steueramt
Wir empfehlen in jedem Fall eine Terminvereinbarung, auch während unserer Öffnungszeiten. So können Wartezeiten vermieden werden. Zudem können wir ein Gespräch mit der besten Ansprechperson für Ihr Anliegen sicherstellen.
Um einen Termin zu vereinbaren, empfehlen wir Ihnen eine telefonische Kontaktaufnahme während unserer Öffnungszeiten unter der oben angegebenen Telefonnummer.
Anfahrt
Stadtbahn-Linie 15 (Haltestelle Chorweiler)
Bus-Linien 120, 121, 122, 125, 126 und 181 (Haltestelle Chorweiler)
S-Bahn-Linie S 6, S 11 (Haltestelle Chorweiler)