Seit dem 1. Oktober 2010 wird in Köln die Kulturförderabgabe erhoben. Mit dieser Abgabe werden alle entgeltlichen Beherbergungen in Hotels, Gasthöfen, Pensionen, Privatzimmern, Jugendherbergen, Ferienwohnungen, Motels, Campingplätzen, Schiffen und ähnlichen Einrichtungen besteuert. Die Kulturförderabgabe beträgt grundsätzlich 5 vom Hundert des vom Gast für die Beherbergung aufgewendeten Betrages einschließlich der Mehrwertsteuer (ohne die eventuell weiterberechnete Kulturförderabgabe und der darauf entfallenden Umsatzsteuer).

Service-Hotline und E-Mail

Wir haben eine Hotline und eine E-Mail-Adresse zur Kulturförderabgabe eingerichtet. Montags, dienstags und donnerstags von 8 bis 16 Uhr sowie mittwochs und freitags von 8 bis 12 Uhr werden Ihre Fragen zu der neuen Abgabe unter der Telefonnummer 0221 / 221-96913 fachkundig beantwortet.

Sie können Ihre Fragen auch gerne per E-Mail unter der nachfolgenden Adresse an uns richten:

kulturfoerderabgabe@stadt-koeln.de

Hinweise und Informationen zur Kulturförderabgabe

Wir befinden uns mit der Einführung der Kulturförderabgabe in einer Vorreiterrolle. Aus diesem Grund wird die Umsetzung der Steuer äußerst umsichtig erfolgen. Insbesondere werden wir mit dem Hotelgewerbe die abzugebenden Erklärung zur Kulturförderabgabe abstimmen.

Alle wesentlichen Informationen zur Kulturförderabgabe finden Sie auf unserer Internetseite:

Kulturförderabgabe (Culture tax)

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.

Rechtliche Voraussetzungen

Rechtsgrundlage ist die Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe im Gebiet der Stadt Köln, die vom Ministerium für Inneres und Kommunales sowie vom Finanzministerium des Landes Nordrhein- Westfalen am 9. September 2010 genehmigt wurde.

Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe 23. September 2010
PDF, 76 kb

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Steueramt
Athener Ring 4
50765 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-21686 oder siehe unten stehendes Telefonverzeichnis
Telefax
0221 / 221-21689
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Dienstag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Mittwoch, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Donnerstag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 12 Uhr
und nach Vereinbarung

Hinweis zu persönlichen Vorsprachen beim Steueramt

Wir empfehlen in jedem Fall eine Terminvereinbarung, auch während unserer Öffnungszeiten. So können Wartezeiten vermieden werden. Zudem können wir ein Gespräch mit der besten Ansprechperson für Ihr Anliegen sicherstellen.
Um einen Termin zu vereinbaren, empfehlen wir Ihnen eine telefonische Kontaktaufnahme während unserer Öffnungszeiten unter der oben angegebenen Telefonnummer.

Anfahrt

Stadtbahn-Linie 15 (Haltestelle Chorweiler)
Bus-Linien 120, 121, 122, 125, 126 und 181 (Haltestelle Chorweiler)
S-Bahn-Linie S 6, S 11 (Haltestelle Chorweiler)

Fahrplanschnellsuche

Fahrplansuche auf KVB.koeln

Downloads und Infos