Nach dem Infektionsschutzgesetz sind eine Reihe von Infektionskrankheiten meldepflichtig. Dadurch sollen Krankheitsausbrüche verhindert und die Krankheitsverbreitung eingedämmt werden. Um eine entsprechende Überwachung zu gewährleisten ist es notwendig, dass Krankheiten und Erreger von Ärzt*innen und Laboren gemeldet werden. Auch medizinische Einrichtungen sind zur Meldung verpflichtet, wenn sie einen Krankheitsausbruch beobachten, der einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist. Wir nehmen in Folge einer solchen Meldung die Ermittlungen auf, um gegebenenfalls Maßnahmen in die Wege zu leiten und um eine weitere Verbreitung der Erkrankung zu verhindern.
Aktuelle Meldeformulare auf der Internetseite des Landes
Weitere Informationen
Rechtliche Voraussetzungen
Die Meldepflicht ist in den §§ 6 und 7 des Infektionsschutzgesetzes festgelegt.
InfektionsschutzgesetzKontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Infektionshygiene
Neumarkt 15-21
50667 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-35917
- Telefax
- 0221 / 221-23553
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Infektionshygiene
- Öffnungszeiten
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Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr
Freitag 8 bis 12 Uhr
und nach besonderer Vereinbarung
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1, 7 und 13 (Haltestelle Aachener Straße/Gürtel)
Bus-Linie 137 (Haltestelle Aachener Straße/Gürtel)