Wir befassen uns mit der Überwachung der Einhaltung der Hygienevorschriften nach dem Infektionsschutzgesetz und/oder der Hygiene-Verordnung Nordrhein-Westfalen (Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten) in nichtärztlichen Einrichtungen. Die routinemäßigen Begehungen dienen dem Schutz der Bürger*innen vor möglichen Infektionen und damit der Verhütung des Erwerbs von Krankheiten.

Allgemeine Informationen

Wir sehen uns nicht nur als überwachendes Kontrollorgan sondern auch als Partnerin für die nichtärztlichen Einrichtungen zur Einhaltung der geforderten Hygienerichtlinien.

Fachbereiche

Um Betreiber*innen nichtärztlicher Einrichtungen vor Eröffnung beratend zur Seite zu stehen oder um bei Besichtigungen den Betriebsablauf nicht zu stören, können Sie uns gerne anrufen:

Telefon: 0221 / 221-28756 oder 23862 

  • Tattoo/Piercing, Permanent Make Up, Ohrlochstechen, Friseur, Hafen/Flughafen, Kosmetik, Leichen- und Bestattungsunternehmen
  • Heilpraktiker*innen, Kosmetik, Leichen- und Bestattungsunternehmen
  • Asylantenheime, Übergangswohnheime, Hotels zur Unterbringung, Fußpflege

Häufige Fragen und Antworten

  • Nach welchen Gesetzen müssen die Kontrollen durchgeführt werden?
    Nach § 17 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW) und nach § 36 des Infektionsschutzgesetzes.
  • Wieso müssen diese Kontrollen durchgeführt werden?
    Die Kontrollen umfassen insbesondere Tätigkeiten im Bereich der Kosmetik, der Maniküre, der Fußpflege, des Rasierens, des Friseurhandwerkes, des Tätowierens, Piercens und Ohrlochstechens. Die Kontrollen sollen verhindern, dass Krankheiten im Rahmen der vorgenannten Tätigkeiten verbreitet werden.
  • Wieso muss ich eine Gebühr hierfür bezahlen?
    Nach unserer Gebührensatzung werden für solche Leistungen Gebühren erhoben.
  • Warum werde nur ich kontrolliert?
    Alle nichtärztlichen Einrichtungen werden innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums routinemäßig kontrolliert.

Weitere Informationen

Rechtliche Voraussetzungen

Gebühren

Die Begehung ist gemäß Gebührentarif Nummer 11.4, Nummer 11.16 und Nummer 11.18 der Gebührensatzung für Leistungen der Stadt Köln als untere Gesundheitsbehörde vom 21. Oktober 2002 (nichtärztliche Praxen) gebührenpflichtig.

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Infektionshygiene
Neumarkt 15-21
50667 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-35917
Telefax
0221 / 221-23553
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr
Freitag 8 bis 12 Uhr
und nach besonderer Vereinbarung

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1, 7 und 13 (Haltestelle Aachener Straße/Gürtel)
Bus-Linie 137 (Haltestelle Aachener Straße/Gürtel)

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