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Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit oder unterliegen vorrangig dem deutschen Recht, wie Asylberechtigte, heimatlose Ausländer*innen, ausländische und anerkannte Geflüchtete und Staatenlose und möchten im Ausland heiraten? Dann müssen Sie sich zunächst beim ausländischen Standesamt informieren, welche Unterlagen dafür notwendig sind.

Es gibt Länder, in denen Sie neben den Urkunden nur eine Familienstandsbescheinigung benötigen. Die Familienstandsbescheinigung ist die erweiterte Meldebescheinigung. Sie beinhaltet neben Ihrer Meldeadresse, Ihre Staatsangehörigkeit und Ihren Familienstand. Sie erhalten sie im Kundenzentrum.

In einigen Ländern benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis. Diese Urkunde bestätigt dem ausländischen Standesamt, dass nach deutschem Recht keine Ehehindernisse gegen Ihre Eheschließung vorliegen. Aus diesem Grunde benötigen wir die Unterlagen beider Verlobten.

Wenn Sie beide deutsche Staatsangehörige sind, Ihren Hauptwohnsitz in Köln haben oder zuletzt hatten, volljährig sind, noch nicht verheiratet oder verpartnert waren, benötigen wir für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses folgende Unterlagen:

Benötigte Dokumente

  • Personalausweis oder Reisepass

    Sie müssen für das Ehefähigkeitszeugnis Ihre gültigen Ausweise vorlegen. Sollten Sie das Ehefähigkeitszeugnis vom Ausland aus beantragen, genügt eine beglaubigte Passkopie.

  • aktuelle beglaubigte Abschrift des Geburtsregisters

    Sollten Sie in Deutschland geboren sein oder sollte Ihre Geburt bei einem deutschen Standesamt nachbeurkundet worden sein, benötigen Sie eine beglaubigte Abschrift des Geburtsregisters. Sie erhalten sie bei dem Standesamt Ihres Geburtsortes. Wenn Sie im Ausland geboren sind, benötigen Sie entweder eine vollständige Geburtsurkunde mit Übersetzung in die deutsche Sprache oder eine internationale Geburtsurkunde, die die deutsche Sprache enthält. In der Geburtsurkunde müssen Ihre Eltern aufgeführt sein. Die Übersetzung muss durch eine*n Dolmetscher*in oder eine*n Übersetzer*in erfolgen. Diese müssen in Deutschland öffentlich bestellt oder beeidigt sein. Urkunden und Übersetzungen müssen im Original vorgelegt werden.

Einige spezielle Anforderungen und Hinweise

Es gibt Fälle, in denen weitere Unterlagen vorgelegt werden müssen. Bitte lesen Sie die nachfolgenden Punkte gut durch, damit Ihre Nachweise vollständig sind:

  • Sollte jemand von Ihnen nicht in Köln gemeldet sein, so benötigen Sie eine neue erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe Ihres Familienstandes. Die Bescheinigung wird von der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes in Deutschland ausgestellt.
  • Wenn Sie bereits verheiratet gewesen sind, benötigen Sie zusätzlich eine beglaubigte Ablichtung des Eheregisters Ihrer letzten Ehe mit Auflösungsvermerk. Wenn Sie bereits verpartnert gewesen sind, benötigen Sie zusätzlich die Partnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk. Die Ablichtung aus dem Eheregister erhalten Sie beim Standesamt Ihres Heiratsortes. Die Ablichtung aus dem Partnerschaftsbuch erhalten Sie bei dem Standesamt oder der Behörde, wo Ihre Partnerschaft eingetragen wurde. Ist Ihre Ehe oder Partnerschaft erst vor kurzem aufgelöst worden, so dass die Auflösung noch nicht im Eheregister beziehungsweise Partnerschaftsbuch eingetragen ist, reicht neben der Ablichtung des Eheregisters oder der Partnerschaftsurkunde auch ein Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk aus.
  • Sollte Ihre Eheschließung oder Eheauflösung im Ausland erfolgt sein, nutzen Sie bitte die Möglichkeit eines persönlichen Beratungsgesprächs.

Mit Auslandsbeteiligung

Sollte Ihr*e Verlobte*r nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, lassen Sie sich bitte unbedingt von uns vorab persönlich beraten. Sie erhalten dann von uns ein Merkblatt, in dem sämtliche erforderlichen Unterlagen individuell für Sie aufgelistet sind.

Beratung mit Auslandsbeteiligung

Wer stellt das Ehefähigkeitszeugnis aus?

Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt an Ihrem Wohnsitz. Sollten Sie derzeit Ihren Wohnsitz im Ausland haben, ist das Standesamt Ihres letzten inländischen Wohnorts zuständig.

Gültigkeit des Ehefähigkeitszeugnisses

Vom Tag der Ausstellung ist das Ehefähigkeitszeugnis sechs Monate gültig und muss auch noch am Tag der Eheschließung gültig sein.

Nach der Eheschließung im Ausland

Es gibt für die Eheschließung im Ausland kein förmliches Anerkennungsverfahren. Sie sind aber verpflichtet, Ihre im Ausland geschlossene Ehe beim Meldeamt Ihres Wohnsitzes anzuzeigen. Des Weiteren können Sie bei Ihrem Wohnortstandesamt einen Antrag auf Nachbeurkundung der im Ausland geschlossenen Ehe stellen. Voraussetzung dafür ist, dass mindestens eine*r von Ihnen die deutsche Staatsangehörigkeit oder einen Sonderstatus besitzt. Damit kann die Eheschließung durch eine deutsche Urkunde nachgewiesen werden, welche auch Aufschluss über die Namensführung in der Ehe gibt.

Informationen zur Eintragung einer im Ausland geschlossenen Ehe

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist grundsätzlich empfehlenswert, damit Ihnen das Ehefähigkeitszeugnis direkt ausgehändigt werden kann. Die persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Es genügt aber, wenn jemand von Ihnen das Ehefähigkeitszeugnis beantragt. Die Vorsprache kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Diese Person muss Ihre Vollmacht und zusätzlich den eigenen Personalausweis oder Pass sowie beglaubigte Kopien Ihrer Personalausweise oder Pässe vorlegen. Sollten Sie sich im Ausland aufhalten, kann die Antragstellung auch schriftlich oder über die deutsche Botschaft oder das deutsche Konsulat erfolgen.

Terminvereinbarung online

Gebühren

Es fallen Gebühren in Höhe von 40 Euro an. Besitzt jemand von Ihnen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, beträgt die Gebühr 66 Euro. Die Gebühr für die erweiterte Meldebescheinigung des Kölner Wohnsitzes beträgt 9 Euro. Des Weiteren können Portokosten anfallen, wenn Sie sich im Ausland aufhalten und Ihnen das Ehefähigkeitszeugnis übersandt werden muss.

Die Gebühren können bar oder bargeldlos mit Karte entrichtet werden.

Rechtliche Voraussetzungen

Personenstandsgesetz (PStG), Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStVO)

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Anmeldung Eheschließung
Gülichplatz 1-3
50667 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-28135
Telefax
0221 / 221-22347
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Dienstag, 8 bis 18 Uhr
Mittwoch und Freitag, 8 bis 12 Uhr

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1, 5, 7 und 9 (Haltestelle Heumarkt)
Stadtbahn-Linie 5 (Haltestelle Rathaus)
Stadtbahn-Linien 16 und 18 (Haltestelle Dom/Hbf)
Bus-Linien 106, 132 und 133 (Haltestelle Heumarkt)
S-Bahn-Linien: S 6, S 11, S 12 und, S 13, S19, RB 25 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Köln Hauptbahnhof)

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