Sie haben Verkehrsverstöße begangen, die zu Punkten im Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg geführt haben?

Dann haben Sie die Möglichkeit, online Auskunftserteilung über Ihre Eintragungen inklusive Ihrer Punkte zu beantragen. In den meisten Fällen erhalten Sie die Auskunft ebenfalls über das Internet. Dafür müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Computer mit angeschlossenem und betriebsbereitem Kartenlesegerät
  2. Auf dem Computer installierte und gestartete AusweisApp2-Software
  3. Neuer Personalausweis (nach dem 1. November 2010 ausgestellt)
  4. Auf dem Personalausweis aktivierte Online-Ausweisfunktion

Nach Freigabe aller Personenangaben im elektronischen Verfahren mittels Eingabe der Ausweis-PIN wird die Auskunft online im PDF-Format erstellt.

Darüber hinaus haben Sie natürlich nach wie vor die Möglichkeit, Ihren Punktestand schriftlich beim Kraftfahrt-Bundesamt zu erfragen. Schicken Sie dazu bitte das unten verlinkte Formular ausgefüllt per Post direkt an das

Kraftfahrt-Bundesamt
24932 Flensburg

Fügen Sie dem Antrag eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises bei. Die Auskunft ist gebührenfrei.

Sowohl den Onlineantrag als auch das Formular für den schriftlichen Antrag können Sie nachfolgend aufrufen:

Welche Maßnahmen bei welchen Punkteständen?

Nach § 4 Absatz 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG) sind bei bestimmten Punkteständen folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • 1 bis 3 Punkte: Vormerkung beim Kraftfahrt-Bundesamt im Fahreignungsregister
  • 4 bis 5 Punkte: Ermahnung durch die Führerscheinstelle
  • 6 bis 7 Punkte: Verwarnung durch die Führerscheinstelle
  • 8 Punkte: Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Führerscheinstelle

Kann ich die Punkte auch abbauen?

Bei einem Punktestand von einem bis fünf Punkten haben Sie die Möglichkeit, durch eine freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar, Ihren Punktestand um einen Punkt zu reduzieren.

Wenn Sie in unserer Führerscheinstelle, Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln, innerhalb von zwei Wochen nach Seminarende eine Teilnahmebescheinigung vorlegen, wird Ihnen bei einem Punktestand von maximal fünf Punkten ein Punkt abgezogen.

Maßgeblich ist der Punktestand zum Zeitpunkt der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung.

Punkte ergeben sich mit der Begehung, aus Tattag, einer Verkehrsordnungswidrigkeit oder Verkehrsstraftat, sofern sie rechtskräftig wird.

Punkte können nur einmal in fünf Jahren abgebaut werden.

Mehr zum Thema Punkteabbau

Seminarstellen für Fahreignungsseminare

Anerkannte Seminarstellen verkehrspädagogischer Teilmaßnahmen für Fahrer*innen, die mehr als vier oder fünf Punkte erreicht haben:

Fahrschulen            Anschrift                           Rufnummer
Bildungscenter Faix GmbHVenloer Str. 233, 50823 Köln0221/17046100
Fahrschule AkayEhrenfeldgürtel 7, 50823 Köln0221/5625055
Fahrschule BroseDürener Str. 353, 50935 Köln0221/252103
CFK City FahrschuleRobert-Perthel-Str. 14-16, 50739 Köln0221/589 862 49
Fahrschule Monika&MustafaOstheimer Str. 91, 51103 Köln0221/87 33 37
Fahrschule PählerWeißer Str. 63, 50996 Köln0221/395841
Fahrschule Rot-WeissSubbelrather Str. 351, 50825 Köln0221/55 11 99
Fahrschule Rot-Gelb-GrünRösrather Str. 47, 51107 Köln0221/89 19 33
Fahrschule Tanja StoffSalmstraße 30, 51105 Köln0221/830 23 09
Fahrschule von ZimmermannSürther Hauptstr. 49, 50999 Köln0171/6320610

 

Anerkannte Seminarstellen verkehrspsychologischer Teilmaßnahmen für Fahranfänger*innen, die innerhalb der Probezeit nach Teilnahme an einem Aufbauseminar erneut verkehrsauffällig geworden sind:

Im Kölner Raum bieten unter anderem IFS, AFN und Begutachtungsstellen für Fahreignung diese Maßnahmen an. Darüber hinaus können Sie auch über die gängigen Suchmaschinen im Internet Anbieter*innen in Erfahrung bringen.

Downloads und Infos