Verloren gegangene oder vernichtete Abschluss- und Abgangszeugnisse können Sie sich kostenlos ersetzen lassen. Die Aufbewahrungspflicht beträgt 50 Jahre.
Abschriften von Zwischenzeugnissen können für alle Schulformen nur die jeweiligen Schulen fertigen. Die Aufbewahrungsfrist dafür beträgt zehn Jahre.
Für die Abschrift ist die besuchte Schule zuständig, die das ursprüngliche Zeugnis ausgestellt hat. Sollte eine Schule die Abschrift nicht ausstellen können, muss die Schule hierüber eine Bescheinigung ausstellen. Mit dieser Bescheinigung können Sie sich dann an das Schulamt für die Stadt Köln wenden.
Benötigte Angaben
Name, eventuell Geburtsname, Vorname und aktuelle Adresse
Name, Bezeichnung und Adresse der Schule
Angabe der Abgangs- oder Abschlussklasse
Art des Zeugnisses (Abgang oder Abschluss)
Kopie Ihres Personalausweises oder Passes
Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse für Rückfragen
Abschluss- und Abgangszeugnisse städtischer Haupt- und Förderschulen
Haben Sie eine Hauptschule oder Förderschule in städtischer Trägerschaft besucht?
Dann wenden Sie sich bitte an die besuchte Schule, die das ursprüngliche Zeugnis ausgestellt hat. Abschriften von Abschluss- und Abgangszeugnissen der Haupt- oder Förderschulen werden durch die Schule ausgestellt. Dort müssen Sie die Zeugnisabschrift schriftlich anfordern.
Ausnahme
Wenn die besuchte Schule zwischenzeitlich aufgelöst wurde, senden Sie Ihr Anliegen an das Schulamt für die Stadt Köln.
Abschluss- und Abgangszeugnisse städtischer Gesamtschulen, Realschulen, Gymnasien oder Berufskollegs
Haben Sie eine Gesamtschule, Realschule, ein Gymnasium oder Berufskolleg in städtischer Trägerschaft besucht?
Dann wenden Sie sich bitte an die besuchte Schule. Dort müssen Sie die Abschriften Ihres Abschluss- oder Abgangszeugnisses mit allen benötigten Unterlagen und Angaben anfordern.
Ausnahme
Wurde die besuchte Schule zwischenzeitlich aufgelöst?
Dann senden Sie Ihr Anliegen bitte schriftlich mit den benötigten Unterlagen und Angaben an das Amt für Schulentwicklung.
Wenn Sie uns alle benötigten Angaben haben zukommen lassen, leiten wir Ihre Anfrage an das städtische Archiv zur Beantwortung weiter. Sie müssen mit einer Bearbeitungszeit von mindestens vier Wochen rechnen. Wir teilen Ihnen die Angaben zur Nachfolgeschule mit, bei der Sie die Abschrift dann beantragen können.
Anfragen zu Zeugnissen von nicht-städtischen Schulen
Anfragen zu Zeugnissen aus Schulen, die nicht unter der Trägerschaft der Stadt Köln geführt werden, können wir leider nicht beantworten.
In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an die besuchte Schule oder deren Nachfolgeorganisation.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.