Als Ehegattin, Ehegatte oder Lebenspartner*in einer oder eines deutschen Staatsangehörigen können Sie sich einbürgern lassen. So können Sie sich durch ihre Ehe beziehungsweise Lebenspartnerschaft schnell und leicht in Deutschland integrieren. Der notwendige rechtmäßige Inlandsaufenthalt verkürzt sich auf drei Jahre, wobei Ihre Ehe beziehungsweise Lebenspartnerschaft schon seit zwei Jahren bestehen muss.

Die einzelnen Voraussetzungen regelt § 9 Staatsangehörigkeitsgesetz:

 

Prüfung der deutschen Staatsangehörigkeit

Grundvoraussetzung für die Einbürgerung nach § 9 Staatsangehörigkeitsgesetz ist, dass Ihr*e Ehegatt*in oder Ihr*e Lebenspartner*in die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und während der erforderlichen Aufenthaltszeit besessen haben muss. Der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit muss eindeutig feststehen. Daher wird Ihr*e Ehegatt*in oder Ihr*e Lebenspartner*in einer Überprüfung der deutschen Staatsangehörigkeit unterzogen.

Bestehende Ehe oder Lebenspartnerschaft

Damit Sie eine Einbürgerung schon nach drei Jahren rechtmäßigen Inlandsaufenthalt beantragen können, müssen Sie seit mindestens zwei Jahren mit einer oder einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet beziehungsweise verpartnert sein.

Erläuterungen zur Ehe oder Lebenspartnerschaft

Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit

Grundsätzlich müssen Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben. Die Vorschriften sind hier identisch mit denen der Anspruchseinbürgerung.

Informationen dazu erhalten Sie auf folgenden Seiten:

Anspruchseinbürgerung nach § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz Informationen zur doppelten Staatsbürgerschaft

Anspruchseinbürgerung nach § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz

In § 9 Staatsangehörigkeitsgesetz wird auf die Voraussetzungen des § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz Bezug genommen, die sogenannte Anspruchseinbürgerung. Informationen dazu finden Sie ebenfalls unter:

Anspruchseinbürgerung nach § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz

Rechtliche Grundlage

§ 9 Staatsangehörigkeitsgesetz

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Einbürgerung
Dillenburger Straße 56-66
51105 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-0
Telefax
0221 / 221-22609
Kontakt
Öffnungszeiten

Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einem Einladungsschreiben des Ausländeramtes möglich.
Termine können Sie schriftlich per E-Mail, Kontaktformular oder Post vereinbaren

Am Info-Point im Erdgeschoss erhalten Sie Ihre Wartemarke bei Terminen zur Antragsannahme. Die Büros der Einbürgerung finden Sie dann im 1. Stock des Gebäudes.

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht)
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, rollstuhlgerecht)
Bus-Linie 150 (Haltestelle Kalk-Karree)
Bus-Linie 159 (Haltestellen Kalk Kapelle und Kalk Post)
S-Bahn-Linien S 12 und S 13 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht)

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