Am 1. Januar 2014 ist das Notfallsanitätergesetz in Kraft getreten. Aus diesem Grund ersetzt das Berufsbild des*der Notfallsanitäter*in heute den Beruf des*der Rettungsassistent*in.

Notfallsanitäter*innen führen medizinische Maßnahmen der Erstversorgung durch beziehungsweise assistieren bei der ärztlichen Notfall- und Akutversorgung von Patient*innen. Außerdem stellen sie die Transportfähigkeit von Patient*innen sicher und überwachen deren medizinischen Zustand während des Transports.

Prüfung nach dem Notfallsanitätergesetz

Unser Gesundheitsamt ist seit Mai 2015 in Köln für die staatlichen Prüfungen nach dem Notfallsanitätergesetz und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäter*innen örtlich zuständig.

Zunächst können sich die bereits beruflich tätigen Rettungsassistent*innen in einer weiteren Ausbildung nachqualifizieren lassen und nach bestandener Ergänzungsprüfung die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Notfallsanitäter*in" erhalten. Die Ergänzungsprüfung besteht aus einem praktischen und einem mündlichen Teil ohne Benotung. Entscheidend ist, ob die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses feststellt, dass die Prüfung "bestanden" wurde.

Zulassung zur Ergänzungsprüfung

Sie können die Zulassung zur Ergänzungsprüfung bei uns beantragen, wenn Sie

  • im Stadtgebiet Köln beruflich tätig sind oder
  • eine berufliche Tätigkeit als Notfallsanitäter*in in Köln anstreben.

Der Umfang der vorgeschriebenen weiteren Ausbildung richtet sich danach, wie lange Sie bereits als Rettungsassistent*in beruflich tätig sind oder eine vergleichbare andere Tätigkeit ausüben.

Sind Sie bereits länger als fünf Jahre in diesem Beruf tätig oder üben eine andere vergleichbare Tätigkeit als Rettungsassistent*in aus, dann können Sie ohne weitere Ausbildung sofort beim Gesundheitsamt die Zulassung zu einer Ergänzungsprüfung beantragen.

Nach Auswertung Ihrer Unterlagen bestimmt das Gesundheitsamt eine staatlich anerkannte Rettungsdienstschule in Köln, an der Sie die Ergänzungsprüfung ablegen können. Aus organisatorischen Gründen kann eine Ergänzungsprüfung nicht für jede*n einzelne*n Prüfungskandidat*in angeboten werden. Daher werden Ergänzungsprüfungen erst durchgeführt, wenn sich mehrere Teilnehmer*innen gemeldet haben und zur Ergänzungsprüfung zugelassen sind.

Notwendige Unterlagen für die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Notfallsanitäterin/Notfallsanitäter

Damit das Gesundheitsamt Ihnen die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Notfallsanitäter*in" erteilen kann, legen Sie bitte folgende Unterlagen vor:

  • Eine ärztliche Bescheinigung eines*einer niedergelassenen Arztes*Ärztin, dass Sie für die Ausübung des Berufes als Notfallsanitäter*in gesundheitlich geeignet sind.

    Bitte verwenden Sie den Antragsvordruck für die Zulassung zur Ergänzungsprüfung und die Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Notfallsanitäter*in". Darüber hinaus können Sie den Vordruck für ein ärztliches Attest zur Vorlage beim Gesundheitsamt sowie die Formulare zur Bescheinigung der Berufstätigkeit als Rettungsassistent*in oder sonstiger Tätigkeiten in diesem Arbeitsfeld nutzen.
  • Ein polizeiliches Führungszeugnis der Belegart "O". Dieses können Sie bei Ihrer Meldebehörde beantragen. Dabei geben Sie bitte das Aktenzeichen: 530/2-53.23.25  an. 
    Alternativ können Sie das polizeiliche Führungszeugnis auch direkt beim Bundesamt für Justiz online beantragen, wenn Sie über einen elektronischen Personalausweises beziehungsweise einen elektronischen Aufenthaltstitel und ein Kartenlesegerät verfügen.

Weitere Informationen

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Sollten Sie dennoch eine Vorsprache wünschen und können diese aber nicht selbst wahrnehmen, so können Sie auch jemanden bevollmächtigen. Die Vertretende Person muss eine Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Pass vorlegen.

Gebühren

Die Gebühr für die Ausstellung der Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Notfallsanitäter*in" beträgt 60 Euro nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (Tarifstelle 10.3.1.).

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Gesundheitsberufe und Gesundheitsrecht
Neumarkt 15-21
50667 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221- 33191
Telefax
0221 / 221-24775
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr
Freitag 8 bis 12 Uhr
und nach besonderer Vereinbarung

Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Vorsprache im Gesundheitsamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist und Unterlagen nur per Post und nicht persönlich eingereicht werden können!

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1, 3, 4, 7, 9, 16 und 18 (Haltestelle Neumarkt)
Bus-Linien 136, 146 (Haltestelle Neumarkt)

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