Der Name einer Person kann sich im Laufe des Lebens auf unterschiedliche Weise ändern, sei es durch Eheschließung oder durch öffentlich-rechtliche Namensänderung. Die verschiedenen Möglichkeiten einer Namensänderung, ob Vorname und/oder Familienname, möchten wir Ihnen hier vorstellen und erläutern.

Bestimmung eines gemeinsamen Familiennamens

Wenn Sie bei Ihrer Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft noch keinen gemeinsamen Familiennamen bestimmt haben, können Sie dies jederzeit nachholen, solange Ihre Ehe beziehungsweise Lebenspartnerschaft besteht.

Bestimmung eines Ehenamens Bestimmung eines Lebenspartnerschaftsnamens

Doppelnamen

Es gibt verschiedene Arten von Doppelnamen:

  • Sie führen den Doppelnamen von Anfang an als Geburtsnamen.
  • Sie fügen Ihrem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsnamen Ihren Familiennamen hinzu, wenn Ihr Familienname nicht zum Ehe- oder Lebenspartnerschaftnamen gewählt wurde.
  • Sie haben den Doppelnamen im Wege der Einbenennung oder Adoption erworben.

Obwohl es in Deutschland Doppelnamen in der ein oder anderen Form gibt, ist es nach deutschem Recht nicht möglich, seinem Kind einen Doppelnamen als Geburtsnamen zu erteilen, der aus dem Familiennamen der Mutter und des Vaters besteht. Im Wege der Einbenennung oder Adoption ist das Bilden eines Doppelnamens wiederum möglich.

Die häufigste vorkommende Form eines Doppelnamens ist das Hinzufügen des eigenen Familiennamens an den Ehenamen oder Lebenspartnerschaftsnamen.

Doppelname nach Eheschließung oder Verpartnerung

Wiederannahme des Geburtsnamens oder früheren Familiennamens

Wenn Sie verwitwet oder rechtskräftig geschieden sind, Ihre Lebenspartnerschaft durch Tod aufgelöst oder durch ein rechtskräftiges Urteil aufgehoben wurde, können Sie Ihren Geburtsnamen oder den Namen, den Sie bis zur Bestimmung des Ehenamens oder Lebenspartnerschaftsnamens geführt haben, wieder annehmen.

Sie wollen einen Familiennamen wieder annehmen, den Sie früher einmal geführt haben und der nicht durch Ihre Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft verändert wurde? Dann kommt nur ein Antrag auf Änderung des Familiennamens nach dem Namensänderungsgesetz in Betracht.

Wiederannahme des Geburtsnamens oder früheren Familiennamens Öffentlich-rechtliche Namensänderung

Namenserteilung für minderjährige Kinder zum Ehenamen

Wenn Sie verheiratet sind und ein Kind aus einer vorherigen Beziehung haben, können Sie und Ihr*e Ehegatt*in Ihren neuen Ehenamen auf Ihr Kind übertragen. Diese Namenserteilung nennt man Einbennung.

Namenserteilung - Einbenennung

Angleichung nach dem Bundesvertriebenengesetz

Wenn Sie Vertriebene*r oder Spätaussiedler*in sind, haben Sie, Ihre Ehegatten und Ihre Kinder die Möglichkeit, Ihre Vornamen und Familiennamen in eine deutschsprachige Form zu bringen sowie Ihren Vatersnamen abzulegen.

Namenserklärung nach dem Bundesvertriebenengesetz

Angleichung nach Einbürgerung

Wenn Sie Ihren Namen nach ausländischem Recht erworben haben und Ihr Name nunmehr nach deutschem Recht zu beurteilen ist, können Sie Ihren Namen an das deutsche Recht angleichen.

Das ist beispielsweise interessant, wenn Sie nach Ihrem Heimatrecht keinen Vor- und Familiennamen erworben haben, sondern eine sogenannte Namenskette.

Namensänderung durch Angleichungserklärung

Erklärungen nach dem Selbstbestimmungsgesetz

Als transgeschlechtliche, intergeschlechtliche oder nichtbinäre Person haben Sie die Möglichkeit, eine Erklärung zur Änderung Ihres Geschlechtseintrags und Ihrer Vornamen bei uns abzugeben.

Erklärungen nach dem Selbstbestimmungsgesetz

Änderung der Reihenfolge der Vornamen

Sie haben mehrere Vornamen und Ihr Rufname steht nicht am Anfang? Dann haben Sie die Möglichkeit, bei uns eine Erklärung abzugeben, die die Reihenfolge Ihrer Vornamen neu sortiert. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Name deutschem Recht unterliegt. Das schließt nicht nur deutsche Staatsangehörige ein, sondern auch Asylberechtigte, ausländische Flüchtlinge und Staatenlose.

Vornamen - Erklärung zur Reihenfolge

Öffentlich-rechtliche Namensänderung

Wenn Sie Ihren Namen ändern möchten, jedoch keine der oben genannten Möglichkeiten auf Sie zutrifft, könnte eine öffentlich-rechtliche Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz für Sie in Betracht kommen.

Vornamen und/oder Familiennamen können in Ausnahmefällen auf Antrag geändert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Änderung des Vor- oder Familiennamens

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Standesamt
Gülichplatz 1-3
50667 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
115 oder 0221 / 221-0
Telefax
0221 / 221-22391
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Dienstag, 8 bis 18 Uhr
Mittwoch und Freitag, 8 bis 12 Uhr

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.

Anfahrt

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Stadtbahn-Linie 5 (Haltestelle Rathaus)
Stadtbahn-Linien 16 und 18 (Haltestelle Dom/Hbf)
Bus-Linien 106, 132 und 133 (Haltestelle Heumarkt)
S-Bahn-Linien: S 6, S 11, S 12 und, S 13, S19, RB 25 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Köln Hauptbahnhof)

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