Wenn Sie Vertriebene*r oder Spätaussiedler*in sind, haben Sie, Ihr*e Ehegatt*in sowie Ihre Kinder die Möglichkeit, Ihre Vornamen und Familiennamen in eine deutschsprachige Form zu bringen sowie Ihren Vatersnamen abzulegen. Diese Erklärung ist nur einmal möglich.
Benötigte Dokumente
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Geburtsurkunde
Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung durch eine*n Dolmetscher*in oder eine*n Übersetzer*in benötigt. Diese müssen in Deutschland öffentlich bestellt oder beeidigt sein. Urkunden und Übersetzungen müssen im Original vorgelegt werden. Sollte die Urkunde in kyrillischen Schriftzeichen verfasst sein, muss sie nach der ISO-Norm in lateinische Schrift übertragen (transliteriert) sein.
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Heiratsurkunde bei Eheleuten
Sollten Sie verheiratet sein, ergibt sich Ihr Familienname oftmals aus der Heiratsurkunde. Auch hier sind ausländische Urkunden im Original mit Übersetzung vorzulegen Beachten Sie dazu bitte die Hinweise unter Geburtsurkunde.
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Vertriebenenausweis
Mit dem Vertriebenenausweis weisen Sie nach, dass Sie zum berechtigten Personenkreis gehören.
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Personalausweis oder Reisepass
Möglichkeiten der Namenänderung
Ablegen von Vatersnamen
Den bisher geführten Vatersnamen, der im deutschen Namensrecht unbekannt ist, können Sie ablegen.
Annahme der männlichen Form des Familiennamens
Als Frau können Sie, soweit Sie einen nach dem Geschlecht abgewandelten Familiennamen führen, die männliche Form des Namens annehmen.
Beispiel: Petrov statt Petrova
Bestimmung der deutschsprachigen Form des Familiennamens
Stimmt die Schreibweise Ihres Familiennamens nicht mit der deutschen Aussprache überein, können Sie die deutschsprachige Form für Ihren Namen bestimmen.
Beispiel: Schneider statt Snejder
Bestimmung der deutschsprachigen Übersetzung des Familiennamens
Sie können Ihren Familiennamen in die deutsche Sprache übersetzen lassen und diese Übersetzung als Familiennamen verwenden, wenn die Übersetzung einen im deutschen Sprachraum in Betracht kommenden Familiennamen ergibt.
Änderung des Ehenamens
Sind Sie verheiratet und möchten Sie Ihren gemeinsamen Ehenamen ändern, müssen Sie zusammen eine Erklärung zur Annahme der deutschsprachigen Form oder der Anpassung an die deutsche Schreibweise abgeben.
Änderung des Vornamens
Gibt es für Ihren Vornamen eine deutschsprachige Form, können Sie diese annehmen.
Beispiel: Peter statt Piotr
Gibt es für Ihren Vornamen keine deutschsprachige Form, können Sie einen neuen Vornamen annehmen.
Änderung von Familiennamen der Kinder
Die Änderung von Familiennamen kann sich auch auf die Kinder der verheirateten Eltern oder eines Elternteils, von dem das Kind seinen Namen ableitet, auswirken.
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Gebühren
Die Erklärung ist gebührenfrei.
Rechtliche Voraussetzungen
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Fortführung Personenstandsregister
Gülichplatz 1-3
50667 Köln -
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- Telefon
- 115 oder 0221 / 221-0
- Telefax
- 0221 / 221-6569133
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Fortführung Personenstandsregister
- Öffnungszeiten
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Montag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Dienstag, 8 bis 18 Uhr
Mittwoch und Freitag, 8 bis 12 Uhr
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1, 5, 7 und 9 (Haltestelle Heumarkt)
Stadtbahn-Linie 5 (Haltestelle Rathaus)
Stadtbahn-Linien 16 und 18 (Haltestelle Dom/Hbf)
Bus-Linien 106, 132 und 133 (Haltestelle Heumarkt)
S-Bahn-Linien: S 6, S 11, S 12 und, S 13, S19, RB 25 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Köln Hauptbahnhof)