Zur Teilnahme an den Wochenmärkten ist im Rahmen der allgemein geltenden Bestimmungen und dieser Satzung jedermann berechtigt.
Quelle: Kölner Marktsatzung
Die Standplätze auf den Märkten werden von uns auf Antrag zugewiesen. Es gibt Festzuweisungen und Tagesplätze. Bei den Festzuweisung erhalten Sie als Händlerin oder Händler eine Dauergenehmigung für einen Standplatz. Die Vergabe von Tagesplätzen erfolgt durch den*die Marktmeister*in vor Ort.
Nicht vollständig eingereichte Unterlagen können bei der Bearbeitung nicht berücksichtigt werden.
Benötigte Dokumente
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Ein vom Finanzamt ausgestelltes Umsatzsteuerheft,
sofern Sie nicht bereits über eine gewerbliche Niederlassung in Deutschland verfügen und dort die Umsätze führen. Soweit Sie bereits umsatzsteuerpflichtig sind, reicht die Befreiungsbescheinigung des Finanzamtes.
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Eine Betriebshaftpflichtversicherung
Legen Sie uns hierfür bitte eine Kopie Ihrer Versicherungspolice vor.
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Eine beabsichtigte Handelsware,
die auch aus der Eigenerzeugung kommen kann. Machen Sie hierzu bitte Angaben im Antrag.
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Einen Verkaufsstand oder Verkaufswagen
Machen Sie hierzu bitte Angaben im Antrag.
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Kopie Ihres Personalausweises
Diese Kopie ist nur erforderlich, wenn Sie uns Ihre Antragsunterlagen komplett zusenden und nicht persönlich vorsprechen wollen.
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Genehmigung einer selbstständigen gewerblichen Tätigkeit für Ausländerinnen und Ausländern mit außereuropäischer Staatsangehörigkeit
Legen Sie uns eine Kopie als Nachweis vor. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter "Downloads und Infos".
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SEPA-Lastschriftmandat
Bitte füllen Sie das Formular zum SEPA-Lastschriftverfahren aus, zu finden im Bereich "Downloads und Infos". Das Kassenzeichen lassen Sie bitte frei. Dieses wird von der Marktverwaltung ausgefüllt.
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SCHUFA Auskunft
Es wird eine aktuelle SCHUFA-Auskunft als Nachweis benötigt.
Wochenmarktstand kündigen
Ein*e Inhaber*in einer Dauerzuweisung kann schriftlich gegenüber der Marktverwaltung mit Frist bis zum Ende des folgenden Monats auf die Zuweisung verzichten. Nach einem Verzicht besteht im gleichen Jahr kein Anspruch auf eine neue Dauerzuweisung.
Schicken Sie dafür das Kündigungsformular oder einen entsprechend formulierten Brief unterschrieben an uns. Das Formular stellen wir Ihnen unter "Downloads und Infos" zur Verfügung.
Vorsprache
Eine Vorsprache ist nicht erforderlich. Für Fragen stehen Ihnen selbstverständlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Marktverwaltung zur Verfügung.
Gebühren
Für die fest zugewiesenen Standplätze (Dauerstandplätze) auf den Wochenmärkten werden je Markttag und Meter Länge der Verkaufsfront des Standplatzes Standgebühren in Höhe von 2,18 Euro (inklusive Mehrwertsteuer) erhoben.
Für die tageweise zugewiesenen Standplätze (Tagesstandplätze) fallen für den jeweiligen Markttag und je Meter Länge der Verkaufsfront Gebühren in Höhe von 3,81 Euro (inklusive Mehrwertsteuer) an.
Wenn Sie einen Stromanschluss nutzen wollen, kostet dies je Markttag eine Strompauschale von 5 Euro.
Gebühren für die Registrierung als Tagesplatzhändlerin oder Tagesplatzhändler sowie für die Zuweisung eines Dauerstandplatzes entnehmen Sie bitte der "Satzung über die Erhebung von Gebühren auf den Wochenmärkten der Stadt Köln". Diese finden Sie unter "Rechtliche Voraussetzungen".
Rechtliche Voraussetzungen
- Satzung für die Wochenmärkte und den Großmarkt Raderberg der Stadt Köln - Kölner Marktsatzung -
- Ordnungsbehördliche Verordnung betreffend die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Wochenmärkten und dem Großmarkt Raderberg der Stadt Köln - Kölner Marktverordnung -
- Satzung über die Erhebung von Gebühren auf den Wochenmärkten
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Marktverwaltung
Marktstraße 10
50968 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-35834
- Telefax
- 0221 / 341152
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Marktverwaltung
- Öffnungszeiten
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Verwaltung:
Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
sowie nach besonderer Terminvereinbarung
Großmarkt:
Montag bis Samstag, 0 bis 14 Uhr