Wenn Sie verheiratet sind und ein Kind aus einer vorherigen Beziehung haben, können Sie und Ihr*e Ehegatt*in Ihren neuen Ehenamen auf Ihr Kind übertragen. Ist auch der andere Elternteil sorgeberechtigt oder führt das Kind den Namen des anderen Elternteils, ist allerdings die Zustimmung des anderen Elternteils notwendig.

Diesen Vorgang nennt man Einbenennung. Beachten Sie bitte, dass die Einbenennung unwiderruflich ist und daher nur ein Mal abgeben werden kann.

Eine Einbenennung ist auch möglich, wenn Sie in einer Lebenspartnerschaft leben und einen Lebenspartnerschaftsnamen führen.

Benötigte Dokumente

  • Eheurkunde

    Sie benötigen die Eheurkunde, um nachzuweisen, dass Sie verheiratet sind und einen Ehenamen führen.

  • Geburtsurkunde des minderjährigen Kindes

  • Zustimmung des anderen Elternteils

    Wenn beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht inne haben oder das Kind denselben Familiennamen wie der andere Elternteil führt, ist die Zustimmung zur Namensänderung des Kindes notwendig. Unter Umständen kann die Zustimmung durch das Familiengericht ersetzt werden.

  • Personalausweis oder Reisepass

Vorsprache

Die Erklärung muss persönlich gegenüber dem*der Standesbeamt*in abgegeben werden. 

Zur Erklärung müssen der erklärende Elternteil sowie der*die Ehegatt*in anwesend sein. Wenn das Kind das 14. Lebensjahr vollendet hat, muss es zustimmen und daher ebenfalls persönlich anwesend sein.

Der andere Elternteil muss der Einbenennung seine Einwilligung geben, wenn er auch das Sorgerecht inne hat oder das Kind seinen Familiennamen als Geburtsnamen führt. Dies kann der Elternteil im Vorfeld getrennt oder mit dem erklärenden Elternteil und den anderen Beteiligten zusammen erklären.

Gebühren

  • 21 Euro für die Erklärung zur Einbenennung
  • 9 Euro für eine Bescheinigung über die erfolgte Namensänderung

Die Gebühren können bar oder mit Karte bezahlt werden.

Rechtliche Voraussetzungen

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Fortführung Personenstandsregister
Gülichplatz 1-3
50667 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
115 oder 0221 / 221-0
Telefax
0221 / 221-6569133
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Dienstag, 8 bis 18 Uhr
Mittwoch und Freitag, 8 bis 12 Uhr

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1, 5, 7 und 9 (Haltestelle Heumarkt)
Stadtbahn-Linie 5 (Haltestelle Rathaus)
Stadtbahn-Linien 16 und 18 (Haltestelle Dom/Hbf)
Bus-Linien 106, 132 und 133 (Haltestelle Heumarkt)
S-Bahn-Linien: S 6, S 11, S 12 und, S 13, S19, RB 25 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Köln Hauptbahnhof)

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