Wenn Sie mit Ihrem Handwerksbetrieb oder sonstigem Dienstleistungsunternehmen regelmäßig Bau-, Reparatur- und Montagearbeiten außerhalb des eigenen Betriebes durchführen und zu diesem Zweck spezielle Service- oder Werkstattfahrzeuge einsetzen oder schweres und umfangreiches Material transportieren müssen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Parken für den Regierungsbezirk Köln und wahlweise auch für ganz Nordrhein-Westfalen erhalten.
Benötigte Dokumente
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Antragsvordruck
siehe Downloadservice. Sie können aber auch einen formlosen schriftlichen Antrag (unter der Faxnummer 0221 / 221-26130) stellen.
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Kopie der Gewerbeanmeldung
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Kopie der Handwerkskarte
(nur bei Handwerksbetrieben)
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Kopie der Fahrzeugscheine beziehungsweise der Zulassungsbescheinigungen Teil I
der Fahrzeuge, für die die Genehmigung gelten soll.
Voraussetzungen für die Genehmigung
Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie
- ein Handwerksbetrieb der Anlage A oder B der Handwerksordnung sind,
- regelmäßig Bau-, Reparatur- und Montagearbeiten sowie Dienstleistungen außerhalb des eigenen Betriebes durchführen,
- ein Geschäftsfahrzeug einsetzen, dass sich für Materialtransporte und als Werkstattwagen eignet. Das Fahrzeug muss auf beiden Fahrzeuglängsseiten mit deutlich lesbaren, festen Firmenaufschriften versehen sein.
Andere Betriebe können ebenfalls Parkausweise erhalten, wenn sie vergleichbare Tätigkeiten ausüben und hierfür entsprechende Service- und Werkstattfahrzeuge einsetzen.
Wozu berechtigt die Genehmigung?
Mit dem Handwerkerparkausweis Nordrhein-Westfalen können Sie mit Ihren Fahrzeugen während der Durchführung von Handwerkerdiensten und Dienstleistungen an folgenden Stellen parken:
- im eingeschränkten Halteverbot/Zonenhaltverbot nach Zeichen 286 und 290.1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- an Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren und ohne Beachtung der Parkhöchstdauer (§ 13 Absatz 1 StVO)
- in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Auslegen der Parkscheibe und ohne Beachtung der Höchstparkdauer (§ 13 Absatz 2 StVO)
- auf Bewohnerparkplätzen (§ 45 Absatz 1 b StVO)
Der Handwerkerparkausweis berechtigt nicht zum dauerhaften Parken am eigenen Betriebssitz oder dessen Nahbereich.
Übertragbarkeit
Der Handwerkerparkausweis ist übertragbar, auf ihm können bis zu fünf Fahrzeugkennzeichen eingetragen werden. Sie müssen den Asuweis hinter der Frontscheibe auslegen. Er gilt damit nur für das jeweils genutzte Fahrzeug. Wollen Sie mehrere Fahrzeuge gleichzeitig einsetzen, so benötigen Sie entsprechend mehrere Handwerkerparkausweise, die Sie in den jeweiligen Fahrzeugen auslegen müssen (siehe Gebührenhinweise).
Mehr als fünf Fahrzeuge?
In einem Handwerkerparkausweis können bis zu fünf Fahrzeuge enthalten sein. Für eine darüber hinaus gehende Anzahl von Fahrzeugen müssen Sie einen zusätzlichen Antrag oder, je nach Fuhrpark, auch mehrere Anträge stellen.
Kopierschutz
Der Handwerkerparkausweis ist mit einem Hologramm als Kopierschutz versehen. Es ist nicht zulässig, den Parkausweis für den Einsatz in mehreren Fahrzeugen zu kopieren. Da in den Fahrzeugen Originale ausgelegt werden müssen, beantragen Sie bitte die entsprechende Anzahl von Parkausweisen.
Zuständigkeit, Antragstellung, Gültigkeitsdauer, Fahrzeugwechsel
Die Gültigkeitsdauer einer Genehmigung beträgt ein Jahr. Wenn Sie nachträglich weitere Genehmigungen beantragen, dann werden diese an die Laufzeit der ersten Genehmigung angepasst. Die Genehmigungen enden also alle zum gleichen Datum.
1. Zuständigkeit
Befindet sich der Hauptsitz Ihres Betriebes in Köln, dann erhalten Sie die Genehmigung in der Abteilung Straßenverkehrs- und Ordnungsangelegenheiten des Amtes für öffentliche Ordnung.
Antragsteller*innen mit Haupt-Betriebssitz in einem anderen Ort in Nordrhein-Westfalen wenden sich bitte an die dortige Straßenverkehrsbehörde.
Haben Sie Ihren Hauptsitz außerhalb des Geltungsbereichs des Nordrhein-Westfalen-Handwerkerparkausweises, dann können Sie den Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde stellen, in deren Zuständigkeitsbereich Sie tätig werden.
2. Antragstellung
Sie müssen den Antrag schriftlich stellen.
Telefon: 0221 / 221-28061 oder 0221 / 221-24322
Bei vollständigen Antragsunterlagen können Sie in der Regel mit einer Entscheidung innerhalb von zwei bis vier Wochen rechnen.
Bei Wiedererteilungen sollten Sie Ihren Antrag etwa vier Wochen vor Ablauf der letzten Genehmigung stellen. Eine Erteilung der Genehmigung per Fax ist leider nicht möglich, sie wird per Post zugesandt.
3. Gültigkeitsdauer
Die Gültigkeitsdauer einer Genehmigung beträgt ein Jahr. Wenn Sie nachträglich weitere Handwerkerparkausweise beantragen, dann werden diese an die Laufzeit des ersten Parkausweises angepasst. Die Parkausweise enden also alle zum gleichen Datum.
4. Fahrzeugwechsel
Bei einem Fahrzeugwechsel müssen Sie den Original-Handwerkerparkausweis und den neuen Fahrzeugschein beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil I zur Änderung vorlegen.
Parkausweis für das Stadtgebiet Köln
Sofern Sie nur gelegentlich in Köln in Bereichen mit beschränkten Parkmöglichkeiten tätig sind, ist die Erteilung einer Einzelgenehmigung möglicherweise geeigneter.
Bestimmte Betriebe, die nicht alle Bedingungen für den Handwerkerparkausweis Nordrhein-Westfalen erfüllen, können unter Umständen auch eine Dauergenehmigung nur für das Stadtgebiet Köln erhalten.
Siehe auch: Links unter "ähnliche Dienstleistungen".
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Den Antrag können Sie per Fax an uns senden:
0221 / 221-26130
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen Mitarbeitende unserer Abteilung Straßenverkehrs- und Ordnungsangelegenheiten zur Verfügung.
Bei Fragen zu Ausnahmeregelungen und Plaketten in der Umweltzone rufen Sie bitte die Hotline 0221 / 221-26013 an.
Gebühren
Handwerkerparkausweis mit Gültigkeit für den Regierungsbezirk Köln
Die Verwaltungsgebühr beträgt 305 Euro für die erste Genehmigung und 153 Euro für jede weitere Genehmigung/Ausfertigung, die zeitgleich beantragt wird.
Für weitere Genehmigungen, die von Ihnen nachträglich beantragt werden, entsteht für jeden angefangenen Monat der Restgültigkeit der ersten Ausnahmegenehmigung eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 12,75 Euro (1/12 von 153 Euro).
Handwerkerparkausweis mit Gültigkeit für ganz Nordrhein-Westfalen
Die Verwaltungsgebühr beträgt 350 Euro für die erste Genehmigung und 175 Euro für jede weitere Genehmigung/Ausfertigung, die zeitgleich beantragt wird.
Für weitere Genehmigungen, die von Ihnen nachträglich beantragt werden, entsteht für jeden angefangenen Monat der Restgültigkeit der ersten Ausnahmegenehmigung eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 14,60 Euro (1/12 von 175 Euro).
Die Verwaltungsgebühr für eine Änderung der Genehmigung beträgt 8,50 Euro. Die Verwaltungsgebühr überweisen Sie bitte nach Erhalt Ihrer Genehmigung unter Angabe des Kassenzeichens auf das in der Genehmigung angegebene Konto.
Rechtliche Voraussetzungen
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Verkehrsgewerbliche Genehmigungsverfahren und Ausnahmegenehmigung nach StVO
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln -
- Telefax
- 0221 / 221-26130
- Sicheres Formular
- Öffnungszeiten
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Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
Persönliche Vorsprachen: Montag und Donnerstag, 8 bis 12 Uhr und nach vorheriger telefonischer Vereinbarung