Vor der Beauftragung von Personal mit Bewachungsaufgaben ist dieses zwingend vorher bei der zuständigen Behörde anzumelden. Wenn Sie ein Bewachungsunternehmen führen, ist diese Anmeldung seit dem 1. Juni 2019 beim zentralen Bewacherregister notwendig. Das Register wird durch das Statistische Bundesamt (Destatis) geführt.

Sofern Sie Ihr Unternehmen vorerst noch nach § 11 der Bewacherverordnung (BewachV) zulassen müssen, ist weiterhin unsere Abteilung für Gewerbeangelegenheiten dafür zuständig.

 

Benötigte Dokumente

  • Nachweis der erfolgten Sachkundeprüfung

    Die Sachkundeprüfung muss für folgende Tätigkeiten nachgewiesen werden: Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (zum Beispiel Weihnachtsmärkte), Schutz vor Ladendieben, Bewachung im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken (Türsteher*innen) und soweit in leitender Funktion: Bewachung von Unterkünften für Asylsuchende und Geflüchtete oder Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen

  • Wohnortnachweis

    Auflistung der Wohnorte der letzten fünf Jahre

  • Identitätsnachweis

    Deutscher Personalausweis oder deutscher Reisepass mit Meldebescheinigung; bei EU-Bürger*innen Personalausweis mit Meldebescheinigung oder Reisepass mit Meldebescheinigung; bei Nicht-EU-Bürger*innen Pass mit elektronischem Aufenthaltstitel (rosa Checkkarte) oder Pass mit eingeklebtem Aufenthaltstitel mit Meldebescheinigung

  • Nachweise über genommenen Unterricht

    Unterrichtungsnachweis der IHK für Beschäftigte beziehungsweise andere anerkannte Nachweise sind ausreichend bei herkömmlichen Bewachungstätigkeiten

Informationen zum Bewacherregister

Gebühren

Die anfallenden Gebühren richten sich nach den vorliegenden Gegebenheiten:

  • Keine vorliegenden Erkenntnisse: 70 Euro
  • Einschlägige Erkenntnisse aber keine Aktenanforderung notwendig: 80 Euro
  • Anforderung der Akte notwendig: 130 Euro

Rechtliche Voraussetzungen

§ 34a Gewerbeordnung in Verbindung mit § 16 der Verordnung über das Bewachungsgewerbe.

Bewachungsverordnung (BewachV) Gewerbeordnung (GewO)

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Gewerbeabteilung – Bewachungsgewerbe
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-27834
Telefax
0221 / 221-6569155
Kontakt
Öffnungszeiten

Nur nach Terminvereinbarung

Anfahrt

Stadtbahn: Linien 1, 3, 4, 9
Bus: Linien 150, 153, 156
Haltestelle: Bf. Deutz-Messe LANXESS arena, Deutz Technische Hochschule (Linien 1, 9, 153)
S-Bahn: Linien S6, S11, S12, S13, S19 sowie RE-RB- und Fernverkehr

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