Infos für Anbieter*innen von Angeboten zur Unterstützung im Alltag
Als Anbieterin oder Anbieter von Angeboten zur Unterstützung im Alltag, mit Sitz in Köln, benötigen Sie eine Anerkennung durch uns. Ihre Leistungen können Sie dann mit der Pflegekasse abrechnen.
Wir sind für die Anerkennung der folgenden Leistungen zuständig:
Angebote zur Unterstützung im Alltag:
- Einzelbetreuung (Häuslichkeit)
- Entlastung von Pflegenden
- Entlastung im Alltag bei der Haushaltsführung
- Entlastung im Alltag durch individuelle Hilfen
- Betreuungsgruppen
Nähere Informationen zu den Inhalten der einzelnen Leistungsformen finden Sie in der Anerkennungs- und Förderungsverordnung § 4.
Wer kann einen Antrag auf Anerkennung stellen?
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts und Einrichtungen zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke, die auch ehrenamtliche Personen einsetzen.
- Zugelassene Pflegeeinrichtungen nach §72 Elftes Buch Sozialgesetzbuch
- Sonstige gewerbliche Anbieter ohne Versorgungsvertrag nach § 72 des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Folgende Anbieter*innen wenden sich zur Anerkennung/Information entweder an die Pflegekasse oder an das Regionalbüro für Alter, Pflege und Demenz für die Region Köln und das südliche Rheinland: https://alter-pflege-demenz-nrw.de/regionalbueros/region-koeln-und-das-suedliche-rheinland/
- Einzelkräfte, die Ihre Leistungen im Rahmen eines unmittelbaren Beschäftigungsverhältnisses mit einer Person nach § 2 AnföVO erbringen
- Einzelpersonen, die auf der Basis eines freiwilligen, bürgerschaftlichen Engagements mit besonderem persönlichem Bezug ehrenamtlich tätig werden (Nachbarschaftshilfe)
Informationen für Bürgerinnen und Bürger
Informationen für Bürgerinnen und Bürger, die anerkannte Unterstützungsangebote suchen, finden diese auf unserer Seite:
- Weitere Informationen zu den benötigten Unterlagen
- Nähere Informationen für Anbieter
- Elektronisches Antragsverfahren (PfAD-UiA)
Vorsprache
Eine Vorsprache ist nicht erforderlich.
Auf Wunsch beraten wir Sie gerne.
Gebühren
Gebühren fallen an für die Bearbeitung der Anerkennungs-/und Änderungsanträge und die jährlichen Erklärungen (Jahresberichte).
Über die Höhe der Gebühren wird im Einzelfall individuell informiert.
Rechtliche Voraussetzungen
Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte
§ 45a Absatz 3 SGB XI (Pflegeversicherung) in Verbindung mit § 16 der "Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (… ) AnFöVO)"
Voraussetzungen und Verfahren zur Anerkennung
Diese werden in der "Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen (Anerkennungs- und Förderungsverordnung – AnFöVO)" geregelt.
Gebühren
§ 17 "Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen (Anerkennungs- und Förderungsverordnung – AnFöVO)"
Weitere Informationen
Der Internetauftritt des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen stellt Ihnen alle Informationen zum Thema AnFöVO zur Verfügung:
Unterstützungsangebote für pflegebedürftige MenschenKontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
-
Unterstützung im Alltag für pflegebedürftige Menschen
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln -
-
- Telefon
- 0221 / 221-27812
- Telefax
- 0221 / 221-27436
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Unterstützung im Alltag für pflegebedürftige Menschen
- Öffnungszeiten
-
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, 8 bis 12 Uhr und nach Vereinbarung
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht)
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerecht)
Bus-Linie 193 (Haltestelle Kalk-Karree)
Bus-Linie 159 (Haltestellen Kalk Kapelle und Kalk Post)
S-Bahn-Linien S 12 und S 13 sowie Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht)