Informationen für Betroffene und pflegende Angehörige
Angebote zur Unterstützung im Alltag dienen dazu pflegende Angehörige zu entlasten. Zudem helfen sie den pflegebedürftigen Personen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben. So können sie soziale Kontakte aufrecht erhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbstständig bewältigen.
Als Angebote zur Unterstützung im Alltag gelten:
- Die Einzelbetreuung in der Häuslichkeit
- Die Entlastung bei der Haushaltsführung
- Die Entlastung durch individuelle Hilfen
- Die Entlastung von Pflegenden
- Betreuungsgruppen für Pflegebedürftige
Körperbezogene Pflegemaßnahmen wie Waschen und Anziehen sind nicht Inhalt von Angeboten zur Unterstützung im Alltag.
Damit Sie beziehungsweise Ihre Angehörigen die Leistungen mit der Pflegekasse abrechnen können, benötigt der von Ihnen ausgewählte Anbieter eine Anerkennung durch uns. Dies dient der Qualitätssicherung.
Anbieter*innen, die Angebote zur Unterstützung im Alltag machen möchten, finden weitere Informationen auf unserer Seite:
Was ist der Entlastungsbetrag?
Die Pflegeversicherung sieht im § 45b Absatz 1 Sozialgesetzbuch XI einen einheitlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat für Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 vor.
Der Entlastungsbetrag wird bei häuslicher Versorgung zusätzlich zu den anderen Leistungen der Pflegeversicherung gewährt.
Die von uns anerkannten Entlastungs- und Betreuungsangebote werden durch geschulte Personen unter fachlicher Anleitung erbracht.
Wo finde ich weitere Informationen über Pflege und Hilfe zu Hause?
Hier finden Sie alle anerkannten Anbieter*innen von Angeboten Unterstützung im Alltag in NRW
Vorsprache
Eine Vorsprache ist nicht erforderlich.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtliche Voraussetzungen
Rechtsgrundlage ist seit 2017 die "Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (AnFöVO)" in Verbindung mit § 45a Absatz 1 Sozialgesetzbuch XI (Pflegeversicherung).
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Unterstützung im Alltag für pflegebedürftige Menschen
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-27812
- Telefax
- 0221 / 221-27436
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Unterstützung im Alltag für pflegebedürftige Menschen
- Öffnungszeiten
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Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, 8 bis 12 Uhr und nach Vereinbarung
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht)
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerecht)
Bus-Linie 193 (Haltestelle Kalk-Karree)
Bus-Linie 159 (Haltestellen Kalk Kapelle und Kalk Post)
S-Bahn-Linien S 12 und S 13 sowie Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht)