Sie möchten gerne wissen, ob Sie noch schulpflichtig sind?

Wenn Sie unsicher sind und/oder Fragen zu Ihrem weiteren schulischen Weg benötigen, beraten wir Sie gerne.

Wichtig: Die Auskünfte sind nicht rechtsverbindlich. Uns sind zwar die jeweiligen Rechtsgrundlagen bekannt, wir können daher auch gezielt beraten. Rechtsverbindliche Auskünfte dürfen wir aber keine geben, diese kann die Bezirksregierung Köln erteilen.

Allgemeines zur Schulpflicht

Die Schulpflicht unterteilt sich in

  • eine Voll­zeit­schul­pflicht mit einer Dauer von zehn Schul­jahren (Schul­pflicht in der Primar­stufe und in der Sekundar­stufe I) und

  • eine sich anschließende Schul­pflicht in der Sekundar­stufe II (Berufsschulpflicht)

In Nordrhein-Westfalen dauert die Schulpflicht in der Primarstufe (Grundschule) und der Sekundarstufe I (weiterführende Schule) zehn Jahre.

Nach der Vollzeitschulpflicht sind die Schüler*innen in der Regel noch nicht 18 Jahre alt. Somit beginnt die Schulpflicht in der Sekundarstufe II (Berufsschulpflicht).

Die Jugendlichen sind dann verpflichtet zum Besuch

  • einer Berufsschule oder
  • eines anderen Bildungsganges eines Berufskollegs (Vollzeitbildungsgang oder auch Berufsausbildung) oder
  • einer anderen Schule der Sekundarstufe II, zum Beispiel der gymnasialen Oberstufe

Beginnen Jugendliche vor der Vollendung des 21. Lebensjahres eine Berufsausbildung, sind sie bis zum Ende der Ausbildung schulpflichtig.

Wird nach der Vollendung des 21. Lebensjahres eine Berufsausbildung angefangen, gibt es den Anspruch auf Besuch einer Berufsschule, jedoch nicht die Pflicht.

Beginn der Schulpflicht

Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September das 6. Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite "Einschulung von Schulkindern"

10-jährige Vollzeitschulpflicht

Die 10-jährige Vollzeitschulpflicht wird nach der Grundschule durch den Besuch einer weiterführenden, allgemeinbildenden Schule erfüllt. 

Dies sind die Schulen der Sekundarstufe I

  • Hauptschule
  • Realschule
  • Gesamtschule
  • Gymnasium

Die Vollzeitschulpflicht endet in der Regel nach 10 Jahren. Soweit dann noch kein Abschluss erreicht wurde, kann der Schulbesuch verlängert werden. 

Weitere Informationen finden Sie in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I sowie im Schulgesetz NRW.

Schulpflicht in der Sekundarstufe II

Sie besteht für Schüler*innen

  • in der Regel bis zum Ende des Schuljahres, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden
  • wenn sie vor dem 21. Lebensjahr eine Berufsausbildung beginnen, bis zum Abschluss der Ausbildung

Die Schulpflicht in der Sekundarstufe II wird erfüllt durch den Besuch

  • einer allgemeinbildenden Schule (Gesamtschule oder Gymnasium)
  • eines Bildungsgangs in Vollzeit an einem Berufskolleg
  • der Berufsschule im Rahmen einer Berufsausbildung

Ruhen der Schulpflicht

 Die Schulpflicht in der Sekundarstufe II ruht unter anderem

  • während des Bundesfreiwilligendienstes, während des Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahres und
  • während eines Bildungsgangs zum nachträglichen Erwerb eines Schulabschlusses an einem Weiterbildungskolleg.
Weitere Anlässe nennt das Schulgesetz Nordrhein-Westfalen im § 40

Rechtliche Voraussetzungen

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Bildungsberatung
Peter-Huppertz-Straße 7
51063 Köln
  • Hilfen für Hörbehinderte (Gehörlose, Schwerhörige), Hörschleifen oder andere Hilfen sind vorhanden.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-29282 oder 0221 / 221-29285
Telefax
0221 / 4544659
Kontakt
Öffnungszeiten

Telefonisch erreichen Sie uns am besten:
Dienstag, 10 bis 12 Uhr
Donnerstag, 14 bis 16 Uhr
Auch darüber hinaus nehmen wir Anrufe an oder rufen zurück.
Für eine persönliche Beratung vereinbaren Sie bitte einen Termin.

Anfahrt

Stadtbahn-Linie 4 (Haltestelle Von-Sparr-Straße)

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