Sie möchten ein Gefahrgut auf Straßen im Stadtgebiet Köln befördern? Dann benötigen Sie für den Fahrweg in bestimmten Fällen eine gesonderte Erlaubnis.
In einer Allgemeinverfügung ist festgelegt, auf welchen Strecken Sie im Kölner Stadtgebiet - außerhalb der Autobahnen - bestimmte Gefahrgüter transportieren dürfen, ohne dass Sie vor dem Transport einen separaten Antrag stellen müssen. Diese Strecken sind in der Anlage der Allgemeinverfügung als Grundnetz beziehungsweise Positivnetz aufgeführt.
Wenn Sie ausschließlich Straßen befahren, die im Grundnetz enthalten sind und ausschließlich die in der Allgemeinverfügung beschriebenen Gefahrgutarten transportieren, benötigen Sie keine gesonderte Erlaubnis. Aber auch dann müssen Sie neben den Vorgaben der "Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)" die Bestimmungen der Allgemeinverfügung beachten.
Sollten Sie die oben genannten Bedingungen nicht erfüllen, müssen Sie eine sogenannte Einzelfahrwegbestimmung beantragen. Das Antragsformular steht Ihnen unter "Downloads und Infos" bereit.
Bitte stellen Sie den Antrag mindestens 14 Tage vor dem Transport. Ihr gewünschter Fahrweg wird dann geprüft. Bestehen keine Bedenken, erhalten Sie auf postalischem Wege die Fahrwegbestimmung. Sollten Einwände gegen den Fahrweg bestehen, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen und die genehmigungsfähige Route mit Ihnen abstimmen. Anschließend erhalten Sie einen Bescheid.
Benötigte Dokumente
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Antrag auf Bestimmung des Fahrweges
Bitte nutzen Sie das Formular unter Downloads und Infos. Sie können auch einen formlosen, schriftlichen Antrag stellen. Dieser muss folgende Angaben enthalten: gewünschte Streckenführung, Informationen zur Art des Gefahrengutes sowie persönliche Angaben wie Firmenname, Name, Adresse, Telefonnummer.
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Bei Fragen stehen wir Ihnen unter den Rufnummern 0221 / 221-26533, 0221 / 221-27664 oder 0221 / 221-26632 gerne zur Verfügung.
Gebühren
Die Gebühren betragen je Einzelfahrwegbestimmung 80 Euro.
Rechtliche Voraussetzungen
- Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach § 35a Absatz 3 GGVSEB im Bereich der Stadt Köln
- Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt - GGVSEB)
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Fahrwegbestimmung für Schwer- und Sondertransporte
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-35481
- Telefax
- 0221 / 221-27091
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Fahrwegbestimmung für Schwer- und Sondertransporte
- Öffnungszeiten
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Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 13 Uhr
sowie nach besonderer Vereinbarung
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.