Der herkunftssprachliche Unterricht ist ein Angebot des Landes Nordrhein-Westfalen für Schüler*innen mit internationaler Familiengeschichte, die zwei- oder mehrsprachig in Deutsch und in einer oder mehreren anderen Sprachen aufwachsen. 

Kinder und Jugendliche mit internationaler Familiengeschichte erhalten die Möglichkeit, ihre Kenntnisse in der Herkunftssprache der Familie und/oder eines Elternteils zu vertiefen und zu erweitern. Im multikulturellen Köln ist das Angebot stark vertreten.

Sprachangebote

Die Mehrsprachigkeit wird derzeit in den folgenden 19 Sprachen gefördert:

  • Albanisch
  • Arabisch
  • Bosnisch
  • Bulgarisch
  • Französisch
  • Griechisch
  • Italienisch
  • Kroatisch
  • Kurdisch-Kurmanci
  • Kurdisch-Sorani
  • Persisch (Farsi)
  • Polnisch
  • Portugiesisch
  • Romanes
  • Russisch
  • Serbisch
  • Spanisch
  • Türkisch
  • Ukrainisch 

Wann und wo findet der Unterricht statt?

Der Unterricht findet zusätzlich zum Regelunterricht, meist am Nachmittag, drei bis fünf Stunden in der Woche statt. Das Angebot gilt in allen Jahrgangsstufen von 1 bis 10.

Voraussetzung für die Teilnahme

Schüler*innen der Primarstufe und der Sekundarstufe I können am Herkunftssprachlichen Unterricht (HSU) teilnehmen. Das Angebot gilt nicht für Schüler*innen der Sekundarstufe II. Die Voraussetzung für die Teilnahme am HSU an Kölner Schulen ist

  • ein Wohnsitz in Köln oder
  • der Besuch einer Kölner Schule.

Sollte Ihr Kind keine dieser Voraussetzungen erfüllen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Besuch des HSU an einer Kölner Schule beim Schulamt beantragen. Bei der Antragsstellung müssen Sie die Gründe für die Teilnahme erläutern.

Anmeldung

Sie können Ihr Kind zum Herkunftssprachlichen Unterricht an Schulen, die den HSU anbieten, beziehungsweise bei den Lehrkräften, die den HSU erteilen, anmelden. Das Anmeldeformular erhalten Sie bei der Anmeldung von der Lehrkraft. Bei Interesse am HSU können Sie die Schule kontaktieren, die für Sie in Frage kommt, Ihre Kontaktdaten beim Sekretariat hinterlassen und dieses um Weiterleitung an die HSU Lehrkraft bitten. Die Lehrkraft wird Sie anschließend kontaktieren.

Bei getrennt lebenden Erziehungsberechtigten

  • mit gemeinsamem Sorgerecht muss die Anmeldung persönlich durch beide Sorgeberechtigten erfolgen oder eine Vollmacht mit Ausweiskopie des nicht anwesenden Erziehungsberechtigten vorgelegt werden.
  • mit alleinigem Sorgerecht muss eine Sorgerechtsbescheinigung in Kopie vorgelegt werden. Erst dann kann die Teilnahme am HSU erfolgen.

Die jeweiligen Lehrkräfte prüfen bei der Anmeldung, ob Ihr Kind über die sprachlichen und gegebenenfalls schriftlichen Voraussetzungen zur Teilnahme am Herkunftssprachlichen Unterricht verfügt.

Sobald Ihr Kind zum HSU angemeldet ist, ist es für die Dauer eines Schuljahres zur regelmäßigen Teilnahme verpflichtet.

Sollten Sie Ihr Kind zum Ende eines Schuljahres nicht schriftlich abmelden, verlängert sich die Verpflichtung zur Teilnahme automatisch um ein weiteres Schuljahr, längstens jedoch

  • für die Primarstufe bis zur Klasse 4
  • für die Sekundarstufe I bis zur Klasse 10.

Zeugnis und Sprachprüfung

Über die Teilnahme am herkunftssprachlichen Unterricht wird eine Bescheinigung ausgestellt. Die Leistungsnote wird unter Bemerkungen ins Zeugnis aufgenommen.

Bei einer regelmäßigen Teilnahme legen die Schüler*innen am Ende der Sekundarstufe I eine Sprachprüfung ab. Das Ergebnis wird im Abschlusszeugnis bescheinigt. Eine mindestens gute Leistung in der Sprachprüfung mit der Note "sehr gut" oder "gut" kann eine mangelhafte Leistung mit der Note "mangelhaft" in einer Fremdsprache ausgleichen.

Weitere Informationen

Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Lehrkraft in der Schule oder an die Mitarbeiter*innen im Schulamt:

Telefon: 0221 / 221-29036

Schulamt für die Stadt Köln
Willy-Brandt-Platz 3
Stadthaus Ostgebäude, Raum 09.H.84
50679 Köln

  • Dienstag, 9:30 bis 14 Uhr
  • Mittwoch, 9:30 bis 16 Uhr

Gerne können Sie uns auch eine Nachricht über das Kontaktformular zukommen lassen, dass Sie oben auf der Seite unter Kontakt und Erreichbarkeit finden. 

Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln.

Bezirksregierung Köln

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Schulamt für die Stadt Köln (Untere staatliche Schulaufsichtsbehörde)
Peter-Huppertz-Straße 7
51063 Köln
  • Hilfen für Hörbehinderte (Gehörlose, Schwerhörige), Hörschleifen oder andere Hilfen sind vorhanden.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-29266 oder -29277 (Zentrale Rufnummern des Schulamtes)
Telefax
0221 / 221-29253
Kontakt
Öffnungszeiten

Wir bitten grundsätzlich um eine Terminvereinbarung.

Geschäftsstelle:
Montag, Dienstag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Mittwoch, 8 bis 12 Uhr
Freitag, 9 bis 12 Uhr

Schulaufsicht:
Donnerstag, 14 bis 16 Uhr

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 4 (Haltestelle Von-Sparr-Straße)

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