Bei der Erhebung von Straßenbaubeiträgen können Sie gegebenenfalls eine Zahlungserleichterung erhalten.

Benötigte Dokumente

  • Schriftlicher Antrag

    Bitte verwenden Sie das Formular, das Ihnen unter Downloads und Infos zur Verfügung steht. Bitte stellen Sie Ihren Antrag vor der Fälligkeit, um gegebenenfalls anfallende Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden.

  • Nachweise

    Wenn Sie eine Zahlungserleichterung erhalten möchten, bei der der Beitrag ganz oder teilweise dauerhaft gestundet wird, müssen Sie nachweisen, dass die Beitragszahlung für Sie auch bei Einräumung einer Ratenzahlung, Stundung oder Verrentung wirtschaftlich zu einer besonderen Härte führen würde. Um dies beurteilen zu können, sind Angaben zu Ihrem Einkommen und Vermögen erforderlich. Welche Angaben und Nachweise konkret benötigt werden, sprechen wir nach Antragstellung mit Ihnen ab.

In welcher Form wird die Zahlungserleichterung bewilligt?

Die Zahlungserleichterung kann bewilligt werden in Form

  • einer Ratenzahlung
  • einer Stundung, Zahlung der Gesamtsumme zu einem bestimmten Termin nach Fälligkeit
  • als Verrentung, Zahlung in maximal zwanzig Jahresraten.

Hierbei wird

  • eine Zahlungserleichterung in Form einer Stundung oder Ratenzahlung nur bis zu einer Laufzeit von zwei Jahren gewährt und
  • eine Zahlungserleichterung über den Zeitraum von zwei Jahren hinaus ausschließlich in Form der Verrentung der Beitragsschuld gewährt. Bei der Verrentung darf der Mindestbetrag für die jährlich zu leistenden Zahlungen 1/20 der Beitragsschuld und 600 Euro nicht unterschreiten. Dies gilt nicht, soweit eine hinreichende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht gegeben ist.

In besonderen Ausnahmefällen können Sie eine Zahlungserleichterung erhalten, bei der der Beitrag ganz oder teilweise dauerhaft gestundet wird.

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.

Gebühren

Für die Bearbeitung des Antrages werden keine Gebühren erhoben.

Im Falle einer gewährten Zahlungserleichterung werden Zinsen geltend gemacht.

Rechtliche Voraussetzungen

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Beitrags- und Erschließungsvertrags-Angelegenheiten
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
Zeichenerklärung
Telefax
0221 / 221-23639
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 13 Uhr
sowie nach besonderer Vereinbarung

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)

Fahrplanschnellsuche

Fahrplansuche auf KVB.koeln

Downloads und Infos