Sie möchten gerne Elternzeit in Anspruch nehmen? Nach der Geburt Ihres Kindes können Sie in Deutschland für einen Zeitraum freigestellt werden. Als Arbeitnehmer*in haben Sie einen Rechtsanspruch auf diese Freistellung. 

Benötigte Dokumente

  • Antragsformular für die Elternzeit für Grundschullehrkräfte

    Das Formular finden Sie auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln. Den Link finden Sie im Bereich Downloads und Infos unter "Antragsformular für die Elternzeit". Die Bezirksregierung verweist im Formular darauf, dass Sie sich an das zuständige Schulamt wenden sollen. Hier ist jedoch der vorgeschriebene Dienstweg einzuhalten. Daher bitten wir Sie, den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag bei der Schulleitung Ihrer Schule einzureichen. Diese leitet Ihren Antrag an uns, das Schulamt für die Stadt Köln, als zuständige Behörde für Grundschullehrkräfte in Köln weiter.

  • Geburtsurkunde Ihres Kindes

    Sie erhalten die Geburtsurkunde Ihres Kindes im Standesamt des Geburtsortes des Kindes. Die Geburtsurkunde Ihres Kindes können Sie uns nachreichen. Den Link zur Bestellung von Urkunden finden Sie unter Downloads und Infos.

Wer hat Anspruch auf Elternzeit?

Sie haben als Lehrkraft Anspruch auf Elternzeit, wenn Sie mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben und dieses Kind selbst betreuen und erziehen. Ihr Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Ihres Kindes. Sie können die Elternzeit auch anteilig nehmen, von jedem Elternteil allein oder gemeinsam. Insgesamt ist die Elternzeit jedoch auf bis zu drei Jahre einschließlich der Mutterschutzfrist für jedes Kind begrenzt. 

Sie können einen Anteil der Elternzeit von bis zu 24 Monaten mit unserer Zustimmung auf die Zeit bis zur Vollendung des achten Lebensjahres für jedes Kind übertragen. Einen entsprechenden Antrag sollten Sie bereits vor Ablauf des dritten Lebensjahres Ihres Kindes beim uns stellen. 

Wie läuft das Verfahren ab?

Sie müssen die Elternzeit bis zum vollendeten dritten Lebensjahres Ihres Kindes mindestens sieben Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber beantragen. Zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr Ihres Kindes müssen Sie die Elternzeit 13 Wochen vor Beginn beantragen. Wenn Sie die Elternzeit bis zum vollendeten dritten Lebensjahr Ihres Kindes beantragen, müssen Sie gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Sie Elternzeit nehmen. 

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtliche Voraussetzungen

§§ 15 und 16 Bundeselterngeld und Elternzeitgesetz (BEEG)

Hier finden Sie die gesetzliche Grundlage zur Elternzeit

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Schulamt für die Stadt Köln (Untere staatliche Schulaufsichtsbehörde)
Peter-Huppertz-Straße 7
51063 Köln
  • Hilfen für Hörbehinderte (Gehörlose, Schwerhörige), Hörschleifen oder andere Hilfen sind vorhanden.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-29266 oder -29277 (Zentrale Rufnummern des Schulamtes)
Telefax
0221 / 221-29253
Kontakt
Öffnungszeiten

Wir bitten grundsätzlich um eine Terminvereinbarung.

Geschäftsstelle:
Montag, Dienstag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Mittwoch, 8 bis 12 Uhr
Freitag, 9 bis 12 Uhr

Schulaufsicht:
Donnerstag, 14 bis 16 Uhr

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 4 (Haltestelle Von-Sparr-Straße)

Fahrplanschnellsuche

Fahrplansuche auf KVB.koeln

Ähnliche Dienstleistungen

Downloads und Infos