Sie möchten gerne in Teilzeit arbeiten? Als verbeamtete oder tarifbeschäftigte Lehrkraft können Sie eine Teilzeitbeschäftigung beantragen.
Benötigte Dokumente
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Antragsformular
Bitte verwenden Sie das Formular, das die Bezirksregierung Köln auf ihren Internetseiten zur Verfügung stellt. Beachten Sie hierbei die unterschiedlichen Formulare für verbeamtete Personen oder Tarifbeschäftigte. Als tarifbeschäftigte Lehrkraft senden Sie Ihren Antrag an das Schulamt. Als verbeamtete Lehrkraft senden Sie Ihren Antrag an die Bezirksregierung Köln.
Wie läuft das Verfahren ab?
Einen Antrag auf Teilzeitbeschäftigung müssen Sie spätestens sechs Monate vor Beginn der Teilzeitbeschäftigung stellen. Sechs Monate vor Ablauf der bewilligten Teilzeitbeschäftigung müssen Sie außerdem eine Erklärung darüber abgeben, ob Sie die Teilzeitbeschäftigung verlängern oder in die Vollzeitbeschäftigung zurückkehren möchten.
Beginn einer voraussetzungslosen oder sonstigen Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich der 1. August.
Eine Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen kann an folgenden Terminen beginnen:
- 1. Februar
- 1. August
- direkt im Anschluss an eine Mutterschutzfrist
- direkt im Anschluss an eine Elternzeit
Das Ende der Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich der letzte Tag der Sommerferien oder der 31. Januar.
Bitte beachten Sie: Da Sie einen Teilzeitantrag auf dem Dienstweg einreichen müssen, sollten Sie den Teilzeitantrag für einen Beginn ab dem neuen Schuljahr spätestens am 1. Dezember des Vorjahres dem Schulamt vorlegen.
Kontakt
Wenn Sie tarifbeschäftigte Lehrkraft sind, sind wir, das Schulamt für die Stadt Köln, für die Bearbeitung Ihres Antrages zuständig.
Wenn Sie verbeamtete Lehrkraft sind, ist die Bezirksregierung Köln für die Bearbeitung Ihres Antrages zuständig.
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtliche Voraussetzungen
- für Tarifbeschäftigte: § 11 Absatz 1 und 2 Tarifvertrag der Länder (TV-L)
- für Beamtinnen und Beamte: §§ 63 bis 65 LandesbeamtenGesetz (LBG)
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Schulamt für die Stadt Köln (Untere staatliche Schulaufsichtsbehörde)
Peter-Huppertz-Straße 7
51063 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-29266 oder -29277 (Zentrale Rufnummern des Schulamtes)
- Telefax
- 0221 / 221-29253
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Schulamt für die Stadt Köln (Untere staatliche Schulaufsichtsbehörde)
- Öffnungszeiten
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Wir bitten grundsätzlich um eine Terminvereinbarung.
Geschäftsstelle:
Montag, Dienstag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Mittwoch, 8 bis 12 Uhr
Freitag, 9 bis 12 Uhr
Schulaufsicht:
Donnerstag, 14 bis 16 Uhr