Sie möchten gerne in Teilzeit arbeiten? Als verbeamtete oder tarifbeschäftigte Lehrkraft können Sie eine Teilzeitbeschäftigung beantragen. 

Benötigte Dokumente

  • Antragsformular

    Bitte verwenden Sie das Formular, das die Bezirksregierung Köln auf ihren Internetseiten zur Verfügung stellt. Beachten Sie hierbei die unterschiedlichen Formulare für verbeamtete Personen oder Tarifbeschäftigte. Als tarifbeschäftigte Lehrkraft senden Sie Ihren Antrag an das Schulamt. Als verbeamtete Lehrkraft senden Sie Ihren Antrag an die Bezirksregierung Köln.

Formulare zur Beantragung der Teilzeitbeschäftigung

Wie läuft das Verfahren ab?

Einen Antrag auf Teilzeitbeschäftigung müssen Sie spätestens sechs Monate vor Beginn der Teilzeitbeschäftigung stellen. Sechs Monate vor Ablauf der bewilligten Teilzeitbeschäftigung müssen Sie außerdem eine Erklärung darüber abgeben, ob Sie die Teilzeitbeschäftigung verlängern oder in die Vollzeitbeschäftigung zurückkehren möchten. 

Beginn einer voraussetzungslosen oder sonstigen Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich der 1. August.

Eine Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen kann an folgenden Terminen beginnen:

  • 1. Februar
  • 1. August
  • direkt im Anschluss an eine Mutterschutzfrist
  • direkt im Anschluss an eine Elternzeit

Das Ende der Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich der letzte Tag der Sommerferien oder der 31. Januar. 

Bitte beachten Sie: Da Sie einen Teilzeitantrag auf dem Dienstweg einreichen müssen, sollten Sie den Teilzeitantrag für einen Beginn ab dem neuen Schuljahr spätestens am 1. Dezember des Vorjahres dem Schulamt vorlegen. 

Kontakt

Wenn Sie tarifbeschäftigte Lehrkraft sind, sind wir, das Schulamt für die Stadt Köln, für die Bearbeitung Ihres Antrages zuständig.

Wenn Sie verbeamtete Lehrkraft sind, ist die Bezirksregierung Köln für die Bearbeitung Ihres Antrages zuständig.

Kontaktdaten des Schulamtes für die Stadt Köln Kontaktdaten der Bezirksregierung Köln

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtliche Voraussetzungen

  • für Tarifbeschäftigte: § 11 Absatz 1 und 2 Tarifvertrag der Länder (TV-L)  
  • für Beamtinnen und Beamte: §§ 63 bis 65 LandesbeamtenGesetz (LBG)    

Gesetzliche Grundlage der Teilzeitbeschäftigung für Tarifbeschäftigte Gesetzliche Grundlage der Teilzeitbeschäftigung für Beamte

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Schulamt für die Stadt Köln (Untere staatliche Schulaufsichtsbehörde)
Peter-Huppertz-Straße 7
51063 Köln
  • Hilfen für Hörbehinderte (Gehörlose, Schwerhörige), Hörschleifen oder andere Hilfen sind vorhanden.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-29266 oder -29277 (Zentrale Rufnummern des Schulamtes)
Telefax
0221 / 221-29253
Kontakt
Öffnungszeiten

Wir bitten grundsätzlich um eine Terminvereinbarung.

Geschäftsstelle:
Montag, Dienstag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Mittwoch, 8 bis 12 Uhr
Freitag, 9 bis 12 Uhr

Schulaufsicht:
Donnerstag, 14 bis 16 Uhr

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 4 (Haltestelle Von-Sparr-Straße)

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