Sie betreiben eine Gastronomie oder planen, eine zu gründen und möchten gerne in einschlägigen gaststättenrechtlichen, baurechtlichen, straßenverkehrsrechtlichen und/oder planungsrechtlichen Fragestellungen beraten werden? Dann sind Sie bei uns genau richtig.
In welchen Angelegenheiten können wir Sie beraten?
Die Mitarbeitenden der zentralen Anlaufstelle Gastronomie beraten Sie in gaststättenrechtlichen Angelegenheiten in enger Zusammenarbeit mit dem Sachgebiet Gaststätten und spielrechtliche Angelegenheiten der Gewerbeabteilung des Amtes für öffentliche Ordnung.
Weitere Aufgaben sind:
- die Pflege von Kontakten und Netzwerkpflege in der Kölner Gastronomie-Szene
- das Prüfen und Realisieren von Verfahrensverbesserungen und Service-Angeboten
Vorsprache
Eine Vorsprache ist derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Einen Termin können Sie unter der Telefonnummer 0221 / 221-20663 oder per E-Mail:
Terminvereinbarung per E-MailGebühren
Die Beratung ist kostenfrei.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Gewerbeabteilung – Zentrale Anlaufstelle für die Gastronomie
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-20663
- Telefax
- 0221 / 221-65-69921
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Gewerbeabteilung – Zentrale Anlaufstelle für die Gastronomie
- Öffnungszeiten
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Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit Bestätigung.
Anfahrt
Stadtbahn: Linien 1, 3, 4, 9
Bus: Linien 150, 153, 156
Haltestelle: Bf. Deutz-Messe LANXESS arena, Deutz Technische Hochschule (Linien 1, 9, 153)
S-Bahn: Linien S6, S11, S12, S13, S19 sowie RE-RB- und Fernverkehr