In den sechs Monaten vor einer Wahl oder Abstimmung sind Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen berechtigt, zum Beispiel zum Zwecke der Erstwähleransprache, Auskunft aus dem Melderegister über eine Gruppe namentlich nicht bezeichneter Personen (Gruppenauskunft) zu erhalten.

Diese Melderegisterauskunft können Sie als Antragsberechtigte sofort online und ohne Vorsprache beantragen.

 

 

Benötigte Dokumente

  • Online-Antrag

    mit den Informationen zum verantwortlichen Antragsteller, die Jahrgänge, über die eine Auskunft erteilt werden soll sowie die Versicherung über die datenschutzrechtlich konforme Verwendung der Meldedaten.

  • Gebührenzahlung

    Als Nachweis der erfolgten Gebührenzahlung ist ein Zahlungsbeleg (zum Beispiel Kopie des Kontoauszugs) dem Antrag zwingend beizufügen. Die Gebühr ist vorab zu leisten, das heißt die Bearbeitung des jeweiligen Antrags erfolgt seitens der Stadt Köln frühestens an dem Zeitpunkt, ab dem der Geldeingang bei der Stadtkasse erfolgt ist. Weitere Informationen finden Sie unter "Gebühren".

Was wird beauskunftet?

Gemäß § 44 Absatz 1 Bundesmeldegesetz erhalten Sie zu jedem Datensatz

  • Familienname,
  • Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
  • Doktorgrad und
  • derzeitige Anschrift.


Für die Zusammensetzung der beauskunfteten Gruppe ist das Lebensalter bestimmend. Die Auskunft darf hierbei 10 Jahrgänge nicht überschreiten.

Für die Richtigkeit der in der Gruppenauskunft erteilten Daten übernimmt das Einwohnerwesen keine Gewähr.

Personen, die eine Sperre gegen die Datenübermittlung an Parteien eingetragen haben, sind nicht Inhalt dieser Gruppenauskunft. Ebenso nicht enthalten sind Personen mit einer Auskunftssperre nach § 51 Bundesmeldegesetz, sowie Personen mit einem eingetragenen Sperrvermerk nach § 52 Bundesmeldegesetz.

Der Umfang der Daten ist auf die Erfordernisse der Verhältnismäßigkeit sowie den Grundsatz der Erforderlichkeit abzustellen. Eine Auswahl, über die Daten von Erstwählerinnen und Erstwählern oder einer anderen Zielgruppe hinaus, bedarf der ausdrücklichen Erklärung.

Wer darf beantragen?

Die Meldebehörde darf Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene Auskunft aus dem Melderegister erteilen.

Pflichten des*der Antragsteller*in

Die antragstellende Partei, Wählergruppe oder Träger*in von Wahlvorschlägen versichert ausdrücklich, dass

  • die ihr beziehungsweise ihrer Organisation seitens der Stadt Köln zur Verfügung gestellten Daten nicht mit anderen Daten und Dateien zusammenführen wird,
  • die ihr beziehungsweise ihrer Organisation seitens der Stadt Köln zur Verfügung gestellten Daten nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden wird und gemäß § 50 Absatz 1 Satz 3 Bundesmeldegesetz spätestens einen Monat nach der Wahl/Stichwahl löschen oder vernichten wird,
  • sie beziehungsweise ihre Organisation die Informationen zum Antrag (Seite 3) und zum weiteren Bearbeitungsverfahren durch die Stadt Köln gelesen hat und beachten wird, die ihr übermittelten Datensätze Dritten weder mitteilen noch zugänglich machen und das Kennwort nicht/nie weiterleiten wird.

Besondere Fristen

Die Gruppenauskunft aus dem Melderegister kann nur in den 6 Monaten vor einer Wahl oder Abstimmung erteilt werden.

Außerhalb dieser Zeit sind keine Auskünfte zulässig.

Die Bearbeitung ab Antragseingang und Nachweis der Zahlung dauert im Regelfall 3 Tage. Bei Verzögerung werden Sie von uns unaufgefordert informiert.

Datenübermittlung

Die Daten, die wir Ihnen beauskunften, werden wir Ihnen passwortgeschützt über einen städtischen Datentransferservice zur Verfügung stellen.

Nach Fertigstellung der Gruppenauskunft erhalten Sie von uns eine E-Mail an die in Ihrem Antrag angegebene E-Mail-Adresse. Diese Mail enthält einen Link, über den Sie sich die Datei herunterladen können.

Das für den Download notwendige Kennwort erhalten Sie von uns auf telefonische Anfrage. Der Anruf muss unter der im Antrag aufgeführten Telefonnummer ohne Rufnummernunterdrückung erfolgen.

Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe von Meldedaten

Sie haben ein Widerspruchsrecht gegen die Übermittlung Ihrer nach dem Meldegesetz erhobenen Daten (Vor- und Familiennamen, falls vorhanden: Doktorgrad, Anschrift) an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen.

Nähere Informationen zum Widerspruch gegen die Übermittlung Ihrer nach dem Meldegesetz erhobenen Daten finden Sie hier:

Vorsprache

Eine Vorsprache ist nicht erforderlich.

Gebühren

Gruppenauskünfte unterliegen gemäß der Allgemeinen Verwaltungsgebührenverordnung NRW der Gebührenpflicht. Für die Erteilung einer Gruppenauskunft im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen erheben wir aktuell eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 750 Euro je Abfrage.  

Die Gebühr müssen Sie vorab leisten, das bedeutet die Bearbeitung des jeweiligen Antrags erfolgt von uns frühestens an dem Zeitpunkt, ab dem der Geldeingang bei der Stadtkasse erfolgt ist.

Die Gebühr ist ausschließlich unbar per Überweisung zu leisten an:

Sparkasse KölnBonn
IBAN: DE89 3705 0198 0093 1329 75
Verwendungszweck: Buchungsstelle 9709.000.1230.7
weiterer Verwendungszweck: Gruppenauskunft - Wahlen plus Name der Partei, der Wählergruppe oder des*der Träger*in des Wahlvorschlages.

Der Nachweis der Überweisung ist bei der Übermittlung des Online-Antrags zwingend beizufügen. Den Online-Antrag finden sie unter "Downloads und Infos".

Rechtliche Voraussetzungen

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Einwohnerwesen
Dillenburger Straße 68-70
51105 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-0
Telefax
0221 / 221-21500
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr
und nach Vereinbarung

Anfahrt

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