Seit dem 1. Januar 2021 können Bürger*innen der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, einen Antrag auf Ausstellung einer Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) stellen.
Mit der eID-Karte können die Karteninhaber*innen die Online-Ausweisfunktion nutzen.
Benötigte Dokumente
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Online-Antrag
Die Beantragung der eID-Karte erfolgt online. Klicken Sie hierzu unter "Downloads und Infos" auf den Link "Online-Antrag für eine Karte zum elektronischen Identitätsnachweis für EU- und EWR-Bürger"
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Gebührenzahlung
Unmittelbar nach Eingabe Ihrer Daten, werden Sie zur Zahlung der Gebühr in Höhe von 40,86 Euro zum Dienstleister ePayBL weitergeleitet. Nähere Informationen zu den Gebühren der eID-Karte finden Sie unter "Gebühren".
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Terminvereinbarung
Zur Bestätigung Ihrer Identität ist eine einmalige Vorsprache zum Abgleich Ihrer personenbezogenen Daten erforderlich. Einen Link zur Online-Terminvereinbarung erhalten Sie von uns automatisch, nachdem Sie die Gebühr bezahlt haben.
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Ausländischer Pass oder ausländischer Personalausweis
Eine persönliche Vorsprache ist nach erfolgreich bestätigter Online-Terminvergabe erforderlich. Zu diesem Termin bringen Sie bitte Ihren anerkannten und gültigen ausländischen Pass oder ausländischen Personalausweis zur Identitätsfeststellung mit.
Sie haben Fragen?
Bei Fragen zum Produkt eID-Karte können Sie uns gerne kontaktieren:
telefonisch unter 0221 / 221-0
Oder Sie schreiben eine E-Mail:
Wofür kann ich eine eID-Karte verwenden?
Sie können die eID-Karte dazu verwenden, Ihre Identität gegenüber öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen elektronisch nachzuweisen. Der elektronische Identitätsnachweis erfolgt hierbei durch Übermittlung von Daten aus dem Chip der eID-Karte an die abfragende Institution.
Der Nachweis der Identität kann durch die eID-Karte auch erbracht werden, um eine Bevollmächtigung für eine andere Person, ein Unternehmen oder eine Behörde nachzuweisen.
Ferner können Sie die eID-Karte dazu nutzen, die auf dem Chip gespeicherten Daten unter Zuhilfenahme eines entsprechenden Endgerätes fehler- und verlustfrei unter Anwesenden elektronisch zu übermitteln (zum Beispiel zur elektronischen Datenübernahme in ein Formular).
Die eID-Karte dient nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument. Daher fehlen auf der eID-Karte Daten, wie zum Beispiel Lichtbild, Unterschrift, Körpergröße und Augenfarbe.
Wer kann eine eID-Karte beantragen?
Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU) oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind, können einen Antrag auf Ausstellung einer Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) bei der örtlich zuständigen eID-Karte-Behörde stellen.
Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
Staatsangehörige dieser Staaten sind antragsberechtigt:
26 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (außer Deutschland)
- Belgien
- Bulgarien
- Dänemark
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland
- Niederlande
- Italien
- Irland
- Kroatien
- Lettland
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Österreich
- Polen
- Portugal
- Rumänien
- Schweden
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
- Tschechien
- Ungarn
- Zypern
EWR-Staaten
- 26 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (außer Deutschland)
- Norwegen
- Island
- Liechtenstein
Wie beantrage ich die eID-Karte?
Um eine eID-Karte zu erhalten, sind folgende Schritte 1 bis 4 erforderlich. Bitte beachten Sie, dass die Reihenfolge dieser Schritte zwingend ist:
- Online-Antrag
Die Beantragung der eID-Karte erfolgt seit dem 1. Januar 2021 online.
Klicken Sie hierzu unter "Downloads und Infos" auf den Link "Online-Antrag für eine Karte zum elektronischen Identitätsnachweis für EU- und EWR-Bürger" - Gebührenzahlung
Unmittelbar nach Eingabe Ihrer Daten werden Sie zur Zahlung der Gebühr zum Dienstleister ePayBL weitergeleitet. Nähere Informationen zu den Kosten der eID-Karte finden Sie unter "Gebühren". Nachdem der Bezahlvorgang erfolgreich abgeschlossen wurde, erhalten Sie von uns eine automatische Bestätigung über die Antragstellung, eine Bestätigung über die erfolgreiche Gebührenzahlung sowie einen Link zur Terminvereinbarung. - Terminvereinbarung
Zur Bestätigung Ihrer Identität müssen Sie einmalig zum Abgleich Ihrer personenbezogenen Daten bei uns vorsprechen. Hierzu bitten wir Sie, vorab einen Termin zu vereinbaren. Einen Link zur Online-Terminvereinbarung erhalten Sie von uns automatisch, nachdem Sie die Gebühr bezahlt haben. - Persönliche Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist erst nach erfolgreich bestätigter Online-Terminvergabe möglich. Zu diesem Termin bringen Sie bitte Ihren anerkannten und gültigen ausländischen Pass oder ausländischen Personalausweis zur Identitätsfeststellung mit.
Nachdem wir Ihre Identität bei der Vorsprache bestätigt haben, wird von uns der Auftrag zur Produktion der eID-Karte an die Bundesdruckerei gegeben.
Wie erhalte ich meine eID-Karte?
Nachdem die Bundesdruckerei Ihre persönliche eID-Karte hergestellt und an uns versendet hat, erhalten Sie Ihre eID-Karte auf dem Postweg an die Wohnanschrift, die Sie bei der Antragstellung angegeben haben.
Parallel erhalten Sie von der Bundesdruckerei einen PIN-Brief ebenfalls an die Wohnanschrift, die Sie bei Antragstellung angegeben haben. Nähere Informationen zum PIN-Brief finden Sie unter "PIN-Brief".
Wann erhalte ich meine eID-Karte?
Nachdem wir bei der persönlichen Vorsprache Ihre Identität bestätigt haben, erhalten Sie Ihre eID-Karte voraussichtlich innerhalb von zwei bis vier Wochen, in Abhängigkeit der Produktionskapazitäten der Bundesdruckerei.
PIN-Brief
Nachdem die Bundesdruckerei Ihre eID-Karte hergestellt hat, versendet die Bundesdruckerei einen PIN-Brief an die Wohnanschrift, die Sie bei Antragstellung angegeben haben.
Der PIN-Brief enthält die Transport-Geheimnummer (PIN), mit deren Hilfe Sie eine eigene sechsstellige PIN selbst setzen müssen. Erst dann ist die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit. Zudem enthält der PIN-Brief die Entsperrnummer (PUK) und das Sperrkennwort zur Sperrung der Online-Ausweisfunktion.
Nähere Informationen zum Sperren und Entsperren der eID-Karte finden Sie unter "Sperrung und Entsperrung".
Welche Daten werden auf der eID-Karte gespeichert?
Auf der eID-Karte werden sichtbar folgende Angaben über die Inhaberin oder den Inhaber der Karte aufgebracht:
- Seriennummer
- Angabe der ausstellenden Behörde
- letzter Tag der Gültigkeitsdauer
- Zugangsnummer
- Familienname
- Vornamen
- Tag und Ort der Geburt
Die eID-Karte besitzt ein elektronisches Speicher- und Verarbeitungsmedium (Chip), auf dem folgende Daten gespeichert werden:
- Familienname und Geburtsname
- Vornamen
- gegebenenfalls Doktorgrad
- Tag und Ort der Geburt
- Anschrift
Hat die Karteninhaberin oder der Karteninhaber keine Wohnung in Deutschland, kann die Angabe "keine Wohnung in Deutschland" eingetragen werden. - Staatsangehörigkeit
- gegebenenfalls Ordensname, Künstlername
- Dokumentenart
- letzter Tag der Gültigkeitsdauer
Gültigkeit
Die eID-Karte ist 10 Jahre gültig.
Die Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden.
Bevor die Gültigkeit Ihrer eID-Karte abläuft, können Sie eine neue eID-Karte beantragen.
Verlust der eID-Karte
Bei Verlust Ihrer eID-Karte sind Sie verpflichtet, den Verlust unverzüglich Ihrer Meldebehörde oder der Polizei anzuzeigen. Dies gilt auch bei Wiederauffinden Ihrer eID-Karte nach einem Verlust.
Im Falle des Verlusts Ihrer eID-Karte müssen Sie aus Sicherheitsgründen die Online-Ausweisfunktion Ihrer eID-Karte sperren lassen. Nähere Informationen zur Sperrung oder Entsperrung Ihrer eID-Karte finden Sie unter "Sperrung und Entsperrung".
Nach dem Verlust Ihrer eID-Karte können Sie eine neue eID-Karte beantragen. Nähere Informationen zum Beantragungsprozess finden Sie unter "Wie beantrage ich die eID-Karte?".
Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf eine neue eID-Karte, auch bei Auffinden der verloren geglaubten eID-Karte, nicht widerrufen werden kann.
Sperrung und Entsperrung
Die Sperrung Ihrer eID-Karte stellt bei einem Verlust sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird. Die Nutzung der Online-Ausweisfunktion und das Auslesen der Karte vor Ort sind nach der Sperrung nicht mehr möglich.
Den Verlust Ihrer eID-Karte müssen Sie bei Ihrer Meldebehörde oder der Polizei anzeigen.
Bei Verlust Ihrer eID-Karte und Meldung bei Ihrer Meldebehörde wird die Sperrung der Online-Ausweisfunktion von der Meldebehörde mitveranlasst.
Sie können Ihre eID-Karte auch telefonisch unter der aus dem deutschen Fest- oder Mobilfunknetz gebührenfreien Rufnummer 116 116 sperren lassen. Aus dem Ausland wählen Sie bitte +49 116 116 (gebührenpflichtig). Hierfür halten Sie bitte Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde. Nähere Informationen zum PIN-Brief finden Sie unter "PIN-Brief".
Den Verlust Ihrer eID-Karte müssen Sie dennoch in jedem Fall bei Ihrer Meldebehörde oder der Polizei anzeigen.
Sollten Sie Ihre eID-Karte wiederfinden, müssen Sie dies unverzüglich Ihrer Meldebehörde mitteilen. Die Meldebehörde wird im Zuge dessen ebenfalls die Entsperrung Ihrer Karte veranlassen.
Vorsprache
Bitte beachten Sie zunächst die Hinweise zum Beantragungsablauf unter "Wie beantrage ich die eID-Karte?".
Nachdem Sie Ihre eID-Karte online beantragt haben und die Gebühr bezahlt haben, erhalten Sie von uns einen Link, über den Sie bitte online einen Termin für eine persönliche Vorsprache vereinbaren. Bringen Sie zu diesem Termin bitte Ihren ausländischen Pass oder ausländischen Personalausweis mit.
Nachdem Ihre Identität bei der Vorsprache bestätigt wurde, wird die eID-Karte durch die Bundesdruckerei produziert und Ihnen anschließend von uns per Post zugeschickt.
Gebühren
Für die Ausstellung einer eID-Karte für Bürger*innen der Europäischen Union und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums erheben wir eine Grundgebühr von 37 Euro.
Für die Zustellung der eID-Karte an den Antragstellenden erheben wir bei der Beantragung eine zusätzliche Versandkostenpauschale in Höhe von 3,86 Euro.
Die Kosten für den Versand ins Ausland können deutlich höher ausfallen.
Die Gesamtgebühr in Höhe von 40,86 Euro, bestehend aus der Grundgebühr für die eID-Karte und der Versandkostenpauschale, müssen Sie im Rahmen des Beantragungsprozesses vorab bezahlen. Nähere Informationen zum Beantragungsprozess finden Sie unter "Wie beantrage ich die eID-Karte?".
Rechtliche Voraussetzungen
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Kundenzentrum Innenstadt
Laurenzplatz 1-3
50667 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-0
- Telefax
- 0221 / 221-91484
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Kundenzentrum Innenstadt
- Öffnungszeiten
-
Kundenzentrum Innenstadt I (Laurenzplatz 1-3, Erdgeschoss):
Montag, 7:30 bis 15 Uhr ohne Terminvereinbarung
Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung
Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr ohne Terminvereinbarung
Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung
Freitag, 7:30 bis 12 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung
Kundenzentrum Innenstadt II (Laurenzplatz 1-3, 4. Etage):
nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1, 5, 7 und 9 (Haltestelle Heumarkt)
Stadtbahn-Linie 5 (Haltestelle Rathaus)
Stadtbahn-Linien 16 und 18 (Haltestelle Dom/Hauptbahnhof)
Bus-Linien 106, 132 und 133 (Haltestelle Heumarkt)
S-Bahn-Linien S 6, S 11, S 12 und S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Köln Hauptbahnhof)