Sie haben Interesse an einem Grundstück und möchten dieses gerne kaufen, mieten oder pachten? Dann benötigen Sie für die Kontaktaufnahme die Eigentümerangaben. Diese sind laut dem Vermessungs- und Katastergesetz Nordrhein-Westfalen (VermKatG NRW), der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) rechtlich geschützt sind. Da bei einem Kauf-, Miet- oder Pachtinteresse kein berechtigtes Interesse im Sinne der oben genannten Rechtsvorschriften vorliegt, dürfen wir Ihnen die Daten der Eigentümer*innen nicht mitteilen. Aber wir können Ihr Interesse an sie weiterleiten.

Wir leiten Ihr Interesse und das Schreiben per Post an die Eigentümer*innen des gewünschten Grundstückes weiter. Bitte beachten Sie, dass wir nicht gewährleisten können, dass die Eigentümer*innen auf Ihre Mitteilung reagieren, da hierzu keine Pflicht besteht.

Sie uns Ihr Interesse an einem Grundstück über das Formular Weiterleitung von Kauf-, Miet- und Pachtinteressen an Eigentümer*innen mitteilen oder Sie Schreiben uns per Post an. Sie haben auch die Möglichkeit ein persönliches Schreiben für die Eigentümer*innen beizufügen.

Die Flurstückangaben für das Formular können Sie aus den Kartenanwendungen Grundstückinformation Online beziehungsweise TIM-online entnehmen. In den Kartenanwendungen können Sie die Kartenwahl "Liegenschaftskataster (ALKIS)" einstellen und über Eingabe der Adresse oder über Zoomen und Verschieben der Karte zu Ihrem Flurstück navigieren.

Beratung

Wir beraten Sie gerne telefonisch oder persönlich zum Thema. Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme finden unter Kontakt.

Gebühren und Bezahlung

Rechtsgrundlage für die Gebührenfestsetzung ist die Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertKostO NRW) in der jeweils geltenden Fassung.

Für die Weiterleitung von Kauf-, Miet- und Pachtinteressen an Eigentümer*innen wird gemäß Tarifstelle 3.2.5 des VermWertKostT eine Zeitgebühr erhoben. Die Zeitgebühr beträgt gemäß § 2 Absatz 7 der VermWertKostO NRW 25 Euro je angefangener Arbeitsviertelstunde. Bei vermehrten Zeitaufwand würden wir Sie über die höheren Kosten informieren.

Bei persönlicher Vorsprache können Sie die Kosten vor Ort bar oder mit Girocard beglichen werden. Sofern Sie Ihre Anfrage per Post, Fax oder E-Mail bestellen, schicken wir Ihnen zur Begleichung der Kosten einen Kostenbescheid zwecks Überweisung zu.

VermWertKostO NRW VermWertKostT NRW

Bestellung und Versand

Bitte benutzen Sie das obenstehende Formular für die Beantragung. Sie können auch ein persönliches Schreiben an die Eigentümer*innen beilegen.

Sie könne sich aber auch schriftlich per E-Mail, Fax oder auf dem Postwege an uns wenden. Diese Möglichkeiten finden Sie unter Kontakt. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Katasterbestand und -service
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-23636
Telefax
0221 / 221-22209
Kontakt
Öffnungszeiten

Dienstag und Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin mit uns.

Telefonische Sprechzeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag: 8 bis 16 Uhr
Mittwoch und Freitag: 8 bis 12 Uhr

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1, 3, 4, 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe LANXESS arena)
Bus-Linien 150, 153, 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe LANXESS arena)
S-Bahn Linien S6, S11, S12, S13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe LANXESS arena)

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