Ab sofort können Sie bis auf wenige Ausnahmen Anträge einfach und schnell in digitaler, papierloser Form einreichen.
Wir bitten Sie, ab Januar 2025 die unten aufgeführten Anträge nur noch digital zu stellen.
Welche Antragsarten kann ich digital stellen?
- Bauanträge und Anträge auf Vorbescheid (Bauvoranfragen) im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
- Bauanträge und Anträge auf Vorbescheid (Bauvoranfragen) im Baugenehmigungsverfahren für große Sonderbauten
- Nutzungsänderungsanträge für die beiden vorgenannten Verfahren
- Werbeanlagen – Bauanträge und Anträge auf Vorbescheid
- Baulasten – Anträge auf Eintragung oder Löschung
- Grundstücksteilungen
- Beseitigung von Gebäuden und Anlagen
- Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis
Wie stelle ich einen digitalen Bauantrag?
Für die digitale Antragstellung müssen Sie sich einmalig bei BundID registrieren. Danach können Sie Ihren Antrag über das Bauportal.NRW hochladen. Im Folgenden erläutern wir Ihnen die notwendigen Schritte.
1. Sie registrieren sich
Um Bauanträge online zu stellen, benötigen Sie ein BundID-Konto. Es gibt mehrere Möglichkeiten der Registrierung. Einfach und ausreichend ist die Registrierung mit “Benutzername & Passwort“.
Wenn Sie als entwurfsverfassende Person den Antrag hochladen, geben Sie bitte neben der Anschrift Ihres Architekturbüros auch den Büronamen an.
2. Sie stellen den Antrag im Bauportal.NRW
Sie stellen die Anträge direkt über das Bauportal.NRW, an das wir angebunden sind. Folgen Sie hierfür unserem Link. Zu jeder Antragsart gibt es eine Seite mit weiteren wichtigen Informationen, dort finden Sie auch den Link "Jetzt Antrag stellen".
Über diesen Link kommen Sie nach Identifizierung mit der BundID in die Antragsassistenten der jeweiligen Antragsarten. Die Assistenten leiten Sie durch die Antragstellung.
Welche Bauvorlagen benötigt werden und welche Inhalte diese haben müssen, darüber informiert Sie unsere Infoseite "Anträge stellen".
Welche Voraussetzungen für das Hochladen gegeben sein müssen, wie groß Dateien sein dürfen und weiteres erfahren Sie im unten verlinkten Infoblatt des Bauportal.NRW.
Zu den Plänen: Damit diese von uns geprüft werden können, müssen Sie alle Zeichnungsebenen in einem Plan auf einer Ebene zusammenführen. Übrigens: Sie können die Antragstellung zu jedem Zeitpunkt unterbrechen und zwischenspeichern.
3. So geht es weiter
Nachdem Sie Ihren Antrag über das Bauportal.NRW hochgeladen haben, wird dieser an uns übermittelt und von uns geprüft. Sie erhalten dann von uns ein Schreiben mit Ihren Zugangsdaten zur Vorgangsauskunft+.
Sollten Sie dieses Schreiben nicht innerhalb von drei Wochen erhalten, nehmen Sie bitte über das "Kontaktformular Bauaufsichtsamt" unter "Sie haben Fragen?" Kontakt mit uns auf.
Alles weitere finden Sie in der "Anleitung zur Vorgangsauskunft+" erläutert:
4. Weitere Antragsarten
Sie können noch nicht alle Anträge über das Bauportal.NRW digital einreichen. Das Angebot wird voraussichtlich 2025 erweitert.
Die folgenden Anträge müssen Sie bis auf Weiteres analog, also in Papierform, einreichen:
- Nutzungsänderungsanzeigen (befristet auf 12 Monate)
- Genehmigungsfreistellungen (nach § 63 BauO NRW 2018)
- Abgeschlossenheitsbescheinigungen – Teileigentum
- Fliegende Bauten
- Sondergenehmigungen für temporäre Veranstaltungen (Einzelveranstaltungen)
Eine Auflistung fast aller Antragsarten mit weiteren Informationen finden Sie hier:
Sie haben Fragen?
Wenn Sie Probleme bei der Antragstellung über das Bauportal.NRW haben, nutzen Sie bitte das Kontaktformular auf der Seite Bauportal.NRW:
Bei Fragen zu den Antragsunterlagen werden Sie auf unseren umfangreichen Infoseiten zu den verschiedenen Antragsarten fündig. Dort finden Sie auch Informationen über die wenigen Anträge, die noch Papierform gestellt werden müssen.
Wenn Sie weitere Fragen zum Antrag haben, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular:
Gebühren
Die Gebühren unterscheiden sich nicht von denen für das analoge Bauantragsverfahren.
Die Höhe hängt vom Einzelfall ab und kann sich auch durch Zu- und Abschläge verändern, beträgt jedoch mindestens 50 Euro. Sie hängt unter anderem vom Rauminhalt und dem Rohbauwert Ihres Vorhabens ab. Bei Neuerrichtungen oder Erweiterungen wird folgende Formel angewendet:
Rohbauwert (Tabelle Z 201, Anlage 1) x umbauter Raum (Bruttorauminhalt in Kubikmeter) x Sechs- oder Zehntausendstel (je nach Gebäudeart)
Baulasten, Befreiungen, Abweichungen, Beteiligung weiterer Ämter und anderes werden gesondert berechnet.
Die Gebühr wird auf Basis der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen errechnet. Einen Link zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen finden Sie unter "Rechtliche Voraussetzungen", maßgeblich ist die Tarifstelle 02 (Teil I und II).
Rechtliche Voraussetzungen
Die Anforderungen an Bauvorlagen werden in der Verordnung über bautechnische Prüfungen geregelt (BauPrüfVO).
Verordnung über bautechnische Prüfungen Nordrhein-Westfalen Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen Verordnung zur elektronischen Durchführung von Verfahren nach der Landesbauordnung 2018 auf dem Bauportal. NRWKontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
-
Antragsberatung der Bauaufsicht
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln -
-
- Telefon
- 0221 / 221-33363 - Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
- Telefax
- 0221 / 221-22567
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Antragsberatung der Bauaufsicht
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)