Unter bestimmten Umständen können Sie für Fahr- und Parkverbote eine Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehrsordnung beantragen.

Nachfolgend finden Sie Informationen je Ausnahmeart.

Ausnahmen vom Sonntags- und Feiertagsfahrverbot

Hier können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen, wenn Ihr Lastkraftwagen ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen oder mehr hat, oder wenn Sie hinter den Lastkraftwagen (auch unter 7,5 Tonnen) einen Anhänger hängen.

Ausnahmen vom Sonntags- und Feiertagsfahrverbot

Ausnahmen von der Ferienreiseverordnung

An Samstagen vom 1. Juli bis einschließlich 31. August, dürfen Sie auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen zwischen 7 und 20 Uhr nicht ohne Ausnahmegenehmigung fahren, wenn Sie einen Lastkraftwagen (LKW) mit Anhänger oder einen LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen fahren.

Ausnahmen von der Ferienreiseverordnung

Gewerbetreibende in Bewohnerparkgebieten

Wenn Sie ein Gewerbe betreiben oder in einem freien Beruf tätig sind und Ihren Betriebssitz in einem Bewohnerparkgebiet haben, können Sie eine Parkausnahmegenehmigung beantragen, sofern regelmäßig Geschäftsfahrten anfallen.

Gewerbetreibende in Bewohnerparkgebieten

Handwerkerparken/Einzelgenehmigung

Sollten Sie mit Ihrem Handwerksbetrieb oder als Dienstleister*in nur gelegentlich oder im Einzelfall in Köln in Bereichen mit hohem Parkdruck arbeiten, gibt es für Sie die Möglichkeit, für einen kurzen Zeitraum eine Genehmigung zum Parken zu erhalten.

Handwerkerparken/Einzelgenehmigung

Handwerkerparken/Dauergenehmigung

Wenn Sie mit Ihrem Handwerksbetrieb im Stadtgebiet regelmäßig Bau-, Reparatur- und Montagearbeiten sowie handwerkliche Dienstleistungen außerhalb des eigenen Betriebes im Kundenauftrag durchführen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Parken im gesamten Stadtgebiet Köln erhalten.

Handwerkerparken/Dauergenehmigung

Handwerkerparkausweis Nordrhein-Westfalen

Wenn Sie mit Ihrem Handwerksbetrieb oder sonstigem Dienstleistungsunternehmen regelmäßig Bau-, Reparatur- und Montagearbeiten außerhalb des eigenen Betriebes durchführen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Parken für den Regierungsbezirk Köln und wahlweise auch für ganz Nordrhein-Westfalen erhalten.

Handwerkerparkausweis Nordrhein-Westfalen

Geburtshelfer*in im Einsatz

Wenn Sie freiberuflich als ambulante*r Geburtshelfer*in tätig sind, können Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Parken erhalten.

Geburtshelfer*in im Einsatz

Ladetätigkeiten in Halteverbots- und Fußgängerzonen

Sie benötigen eine Ausnahmegenehmigung zum Be- oder Entladen mit Ihrem Lieferfahrzeug an einem bestimmten Haltepunkt.

Ladetätigkeiten in Halteverbots- und Fußgängerzonen

Parkerleichterung für ambulante Pflegedienste

Als ambulanter Pflegedienst in der Alten- und Krankenpflege können Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Parken Ihrer Fahrzeuge während des Einsatzes beantragen.

Parkerleichterung für ambulante Pflegedienste

Parkerleichterungen für Ärzt*innen

Als Ärzt*in können Sie Parkerleichterungen erhalten, wenn Sie im Rahmen Ihrer Praxis oder ambulanten medizinischen Versorgungseinrichtung regelmäßig Hausbesuche machen und/oder Notdiensteinsätze leisten.

Parkerleichterungen für Ärzt*innen

Umzugsfahrzeug parken

Wenn die örtlichen Gegebenheiten das Abstellen eines Umzugsfahrzeuges nicht ermöglichen, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung.

Umzugsfahrzeug parken

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Verkehrsgewerbliche Genehmigungsverfahren und Ausnahmegenehmigung nach StVO
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefax
0221 / 221-26130
Kontakt
Öffnungszeiten

Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
Persönliche Vorsprachen: Montag und Donnerstag, 8 bis 12 Uhr und nach vorheriger telefonischer Vereinbarung

Anfahrt

Fahrplanschnellsuche

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