Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer zahlen. Gilt der Hund nach dem Landeshundegesetz als großer oder gefährlicher Hund, müssen sie die Hundehaltung zusätzlich beim Ordnungsamt anmelden.
Hinweise zur Hundehaltung sowie zur Online-Anmeldung:
Großer Hund nach dem Landeshundegesetz
Sie haben einen Hund, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von 40 Zentimetern und/oder ein Körpergewicht von 20 Kilogramm erreicht? Dann ist diese Haltung dem Ordnungsamt anzumelden.
Gefährlicher Hund nach dem Landeshundegesetz
Wenn Sie einen Hund der folgenden Rassen halten möchten, benötigen Sie im Vorfeld eine ordnungsbehördliche Erlaubnis:
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Pitbull Terrier
- Staffordshire Bullterrier.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Überwachung nach dem Landeshundegesetz
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-28732
- Telefax
- 0221 / 221-6569777
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Überwachung nach dem Landeshundegesetz
- Öffnungszeiten
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Montag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Dienstag, 8 bis 18 Uhr
Mittwoch und Freitag, 8 bis 12 Uhr
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1, 9, und 159 (Haltestelle Kalk Post - nicht rollstuhlgerecht - und
Haltestelle Kalk Kapelle - rollstuhlgerecht -)
S-Bahn-Linien S 12, S 13, RB 25 und DB-Verkehr (Haltestelle Trimbornstraße - nicht rollstuhlgerecht -)