Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer zahlen. Gilt der Hund nach dem Landeshundegesetz als großer oder gefährlicher Hund, müssen sie die Hundehaltung zusätzlich beim Ordnungsamt anmelden.

Hinweise zur Hundehaltung sowie zur Online-Anmeldung:

Anmeldung eines Hundes im Online-Verfahren

Großer Hund nach dem Landeshundegesetz

Sie haben einen Hund, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von 40 Zentimetern und/oder ein Körpergewicht von 20 Kilogramm erreicht? Dann ist diese Haltung dem Ordnungsamt anzumelden.

Haltungsanzeige für einen großen Hund

Gefährlicher Hund nach dem Landeshundegesetz

Wenn Sie einen Hund der folgenden Rassen halten möchten, benötigen Sie im Vorfeld eine ordnungsbehördliche Erlaubnis:

  • American Staffordshire Terrier
  • Bullterrier
  • Pitbull Terrier
  • Staffordshire Bullterrier.
Haltungserlaubnis für einen gefährlichen Hund

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Überwachung nach dem Landeshundegesetz
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-28732
Telefax
0221 / 221-6569777
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Dienstag, 8 bis 18 Uhr
Mittwoch und Freitag, 8 bis 12 Uhr

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1, 9, und 159 (Haltestelle Kalk Post - nicht rollstuhlgerecht - und
Haltestelle Kalk Kapelle - rollstuhlgerecht -)
S-Bahn-Linien S 12, S 13, RB 25 und DB-Verkehr (Haltestelle Trimbornstraße - nicht rollstuhlgerecht -)

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