Sie haben ein Unternehmen, das E-Ladesäulen errichtet und betreibt? Sie möchten sich am Ausbau der E-Ladeinfrastruktur beteiligen? Dann können Sie bei uns einen Rahmenvertrag anfordern. Nach Abschluss des Rahmenvertrags können Sie einen Antrag stellen, um E-Ladesäulen im öffentlichen Straßenraum entsprechend unserer Richtlinie zu errichten und zu betreiben.
Das Verfahren im Überblick
- Sie fordern den Rahmenvertrag zur Zulassung für die Aufstellung von E-Ladesäulen im öffentlichen Straßenraum an. Nutzen Sie hierfür bitte das Formular unter "Downloads und Infos".
- Wir senden Ihnen einen Rahmenvertrag mit Regelzeichnungen für Ladesäulenstandorte, einen Ausführungsplan sowie ein Verzeichnis der bereits genehmigten Standorte.
- Sie senden den ausgefüllten und unterschriebenen Rahmenvertrag zurück.
- Nach unserer Bestätigung des Rahmenvertrags sind Sie berechtigt, einen Antrag bei uns zu stellen, E-Ladesäulen im öffentlichen Straßenraum zu betreiben.
- Wir entscheiden über die Eignung der Standorte und prüfen die Belange der öffentlichen Verkehrsfläche nach dem Straßen- und Wegegesetz in Kombination mit der Richtlinie "Gestattung von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum in Köln" und weiteren städtischen Vorgaben.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Richtlinie "Gestattung von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum in Köln" unter "Downloads und Infos".
Vorsprache
Sie müssen nicht vorsprechen.
Gebühren
Für die Gestattung von E-Ladesäulen erheben wir Gebühren nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung:
- 1.800 Euro je Ladesäule (ggf. zzgl. Umsatzsteuer)
Rechtliche Voraussetzungen
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
-
Büro für Ladeinfrastruktur
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln -
-
- Telefon
- 0221 / 221-27108
- Telefax
- 0221 / 221-27091
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Büro für Ladeinfrastruktur
- Öffnungszeiten
-
Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 13 Uhr
sowie nach besonderer Vereinbarung
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.