Sie haben keine Bleibeperspektive in Deutschland und wurden aufgefordert Deutschland zu verlassen? Oder Sie haben sich zu einer Rückkehr in Ihr Herkunftsland entschlossen? Vielleicht sind Sie aber auch noch unentschlossen und möchten Ihre Möglichkeiten kennenlernen? Sie brauchen finanzielle Hilfe für die Rückreise? Bei all diesen Anliegen helfen wir Ihnen gerne. Wir informieren und unterstützen Sie, wenn Sie aus Deutschland ausreisen wollen oder müssen. Unser Anliegen ist es, Ihnen eine Rückkehr in Sicherheit und Würde zu ermöglichen und eine dauerhafte und erfolgreiche Reintegration in Ihrem Herkunftsland zu fördern. Im Fokus steht hierbei die Hilfe zur Selbsthilfe und die Stärkung zur Eigenverantwortung, damit Sie Perspektiven für die Zukunft entwickeln können. Wir helfen Ihnen dabei, die Schritte zu verstehen, die für eine freiwillige Ausreise erforderlich sind und bieten Ihnen Unterstützung und Hilfe bei der Planung des Rückkehrprozesses an.
Womit wir Ihnen helfen können
Wenn Sie in Köln leben und eine Ablehnung Ihres Asylantrags oder Aufenthaltstitels in Verbindung mit einer Aufforderung zur Ausreise erhalten haben, bekommen Sie eine Einladung zu Beratungsgesprächen. Wir besprechen mit Ihnen sowohl Ihre realistische Aufenthaltsperspektive, den Vorrang und die Vorteile der freiwilligen Ausreise als auch die sonst gesetzlich vorgesehene Rückführung in Ihr Herkunftsland und deren Folgen. Im Anschluss erhalten Sie Zeit, um eine eigenständige Entscheidung zu treffen.
Hierfür betrachten wir gemeinsam die gegen Sie getroffene Ausreiseentscheidung, zum Beispiel "Asylbescheid oder Ordnungsverfügung". Wenn Sie in Deutschland bleiben möchten, haben Sie die Gelegenheit, erneut alle Gründe dafür zu nennen. Es ist wichtig, dass Sie noch einmal betonen, welche Fortschritte Sie bei der Integration gemacht haben. Als Fortschritt zählt zum Beispiel, wenn Sie einen Job gefunden haben, bald eine Ausbildung beginnen oder gute Noten in der Schule haben. Auch persönliche Rückkehrhindernisse, gesundheitliche Probleme oder auch Belange Ihrer Kinder betreffend, können Sie ansprechen. Damit Sie bei dem Beratungsgespräch alles verstehen, ist der Einsatz einer Dolmetscherin oder eines Dolmetschers vorgesehen. Sie können aber auch selbst eine Person mitbringen, die für Sie übersetzt.
Sie möchten freiwillig in Ihr Herkunftsland zurückkehren
Wenn Sie sich für eine freiwillige Rückkehr in Ihr Herkunftsland entscheiden, stehen wir Ihnen zur Seite.
Pass für die Ausreise
Sie besitzen kein Reisedokument wie einen Pass und können auch selbst keinen beantragen? Wir helfen Ihnen, ein Heimreisedokument zu erhalten. In bestimmten Situationen prüfen wir die Ausstellung eines Ausweisersatzes für die einmalige freiwillige Ausreise.
Förderprogramme
Für freiwillig Rückkehrende bieten Rückkehr- und Reintegrationsprogramme vielfältige Hilfe, insbesondere in finanzieller Hinsicht. Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten der geförderten freiwilligen Rückkehr, die zur Ihrer Situation passen und Ihnen den besten Neustart ermöglichen. Wenn Sie sich für eine freiwillige Rückkehr entscheiden, vermitteln wir Sie an die unabhängige Ausreise- und Perspektivberatung Diakonisches Werk Köln und Region, die Sie zusätzlich im gesamten Verfahren begleiten.
Welche Förderungen für Sie in Frage kommen, hängt von Ihrem Herkunftsland, Ihrem Aufenthaltstitel und Ihrer Aufenthaltsdauer ab. Wir haben für Sie mögliche Förderungen kurz zusammengefasst:
- Kosten für ein Flugticket
- Fahrtkosten vom aktuellen Wohnort zum Flughafen
- Geld für die Reise, sogenannte Reisebeihilfe
- Einmalige Starthilfe in Abhängigkeit vom Zielstaat
- Bei Bedarf: medizinische Unterstützung
In bestimmten Herkunftsländern stehen weitere Unterstützungen vor Ort zur Verfügung, die Ihnen bei einem Neuanfang helfen:
- Finanzielle Starthilfen
- Leistungen im Bereich Wohnen sowie im medizinischen Bereich
- Berufliche Qualifizierungsmaßnahmen, Hilfe bei der Arbeitsplatzsuche, Unterstützung bei einer Existenzgründung
Das Informationsportal zu freiwilliger Rückkehr und Reintegration gibt einen guten Überblick über Ihre verschiedenen Möglichkeiten.
Um sicherzustellen, dass Ihre freiwillige Ausreise gut vorbereitet ist und Ihnen der Neustart im Herkunftsland bestmöglich gelingt, haben wir Ihnen die wichtigsten Punkte zusammengetragen.
Welche Konsequenzen drohen mir bei einer zwangsweisen Rückführung?
Wenn Sie von einer deutschen Behörde zur Ausreise aufgefordert wurden, aber nicht innerhalb der gesetzten Frist freiwillig ausreisen, leiten wir Ihre zwangsweise Rückführung in Ihr Herkunftsland ein.
Eine Rückführung bedeutet für Sie und Ihre Familie:
- Sie werden zu einem nicht angekündigten Termin abgeholt
- Sie können keine Vorbereitungen im Zielland treffen
- Sie erhalten keine Beratung und finanzielle Unterstützung für Ihre Rückreise
- Sie haben weniger Zeit zum Packen Ihrer persönlichen Gegenstände.
- Sie können sich nicht von allen liebgewonnenen Menschen persönlich verabschieden.
Die rechtlichen Folgen einer Rückführung sind:
- ein Wiedereinreiseverbot für fast alle europäischen Staaten
- Sie tragen alle Kosten für die Rückführung.
Hilfe bei Notfällen
In dringenden Fällen, also wenn Sie sofort Hilfe oder Unterstützung benötigen, erreichen Sie uns unter 0221 / 221-29005. Unser Servicetelefon ist montags bis donnerstags von 8 bis 15 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr besetzt.
Rechtliche Voraussetzungen
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Rückkehrmanagement
Dillenburger Straße 56-66
51105 Köln -
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- Telefon
- Unerlaubte Einreise 0221 / 221-29015 Haftangelegenheiten 0221 / 221-33310 Rückkehrberatung 0221 / 221-29005
- Telefax
- 0221 / 221-33002
- Sicheres Formular
- Öffnungszeiten
-
Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einem Einladungsschreiben von uns möglich.
Termine können Sie per E-Mail, Kontaktformular oder Post vereinbaren.
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht)
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerecht)
Bus-Linie 150 (Haltestelle Kalk-Karree)
Bus-Linie 159 (Haltestellen Kalk Kapelle und Kalk Post)
S-Bahn-Linien S 12 und S 13 sowie Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht)