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Sie haben Ihren Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz in einem Bewohnerparkgebiet und sind im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis? Wenn Sie nicht über einen privaten Stellplatz verfügen, können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad einen Bewohnerparkausweis beantragen. Dabei darf Ihr Fahrzeug die maximale Länge von 5.600 Millimetern nicht überschreiten. Für Wohnmobile können wir Bewohnerparkausweise nur ausstellen, wenn Ihnen in Ihrem Haushalt kein anderes Fahrzeug zur Verfügung steht.  

Gültigkeitsdauer

Sie können den Bewohnerparkausweis mit einer Gültigkeitsdauer von sechs oder zwölf Monaten beantragen. Für Leih- und Mietfahrzeuge sowie Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen können Sie auch Bewohnerparkausweise mit einer kürzeren Gültigkeitsdauer beantragen. Gleiches gilt, wenn Sie einen privaten Stellplatz vorübergehend nicht nutzen können.

Gebühren ab 1. März 2025

Ab 1. März 2025 werden sich die Gebühren für den Bewohnerparkausweis nochmal ändern. Die vom Rat am 7. Dezember 2023 beschlossene neue Gebührenordnung sieht eine Staffelung der Gebührenhöhe nach Fahrzeuglängen vor:

  • 100 Euro für Fahrzeuge mit einer Länge bis maximal 4.109 Millimeter
  • 120 Euro für Fahrzeuge mit einer Länge über 4.709 Millimeter
  • 110 Euro für Fahrzeuge, die sich zwischen diesen Längenmaßen befinden

 

Benötigte Dokumente

  • Fahrzeugschein

    beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung

    Für Ausländer*innen aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass.

  • Führerschein

    Diesen sollten Sie vorsorglich immer mitbringen. Zwingend benötigen wir ihn, wenn das Fahrzeug nicht auf Sie als antragstellende Person zugelassen ist oder wenn an Ihrer Stelle eine bevollmächtigte Person zur Antragstellung vorspricht (Kopie genügt). Bei privatem Carsharing benötigen wir die Führerscheine aller am privaten Carsharing teilnehmenden Personen (Kopien genügen).

  • Bewohnerparkausweis

    Der bisherige Bewohnerparkausweis muss vorgelegt werden, wenn durch eine Änderung ein neuer Bewohnerparkausweis ausgestellt werden muss.

  • Halterbestätigung

    Diese ist erforderlich, wenn das Fahrzeug nicht auf die antragstellende Person zugelassen ist. Bitte lesen Sie die Erläuterungen unter "Halterbestätigung und Infos zum privaten Carsharing".

  • Besondere Halterbestätigung und weitere Unterlagen bei privatem Carsharing

    wenn das Fahrzeug nicht auf die antragstellende Person zugelassen ist. Bitte lesen Sie die Erläuterungen unter "Halterbestätigung und Infos zum privaten Carsharing".

  • Voraussetzungen bei Leih- und Mietfahrzeugen

    Bei Leih- und Mietfahrzeugen gewerblicher Anbieter*innen können wir einen Bewohnerparkausweis für die Dauer der Nutzung ausstellen. Dazu benötigen wir als Nachweis den Leih- oder Mietvertrag, aus dem die Nutzdauer eindeutig hervorgeht. Eine Kopie ist ausreichend.

Halterbestätigung und Infos zum privaten Carsharing

Halterbestätigung

Wenn das Fahrzeug nicht auf den*die antragstellende*n Bewohner*in des Parkgebietes zugelassen ist, benötigen wir eine schriftliche Bestätigung des*der Halter*in. Aus der Bestätigung muss hervorgehen, dass das Fahrzeug von Ihnen als Fahrer*in dauerhaft und auch zu privaten Zwecken genutzt wird. Bitte beachten Sie, dass wir von einer dauerhaften Nutzung nur ausgehen können, wenn Sie als antragstellende Person im Besitz eines gültigen Führerscheins sind (auch Führerschein ab 17).

  • Bei Privatfahrzeugen gilt die Halterbescheinigung nur in Verbindung mit einem gültigen Ausweisdokument beziehungsweise einer Ausweiskopie des*der Halter*in.
  • Bei Firmenfahrzeugen muss die Halterbescheinigung mit einem Firmenstempel versehen sein.

Eine Bescheinigung zur Nutzungsüberlassung für Privatfahrzeuge und eine Bescheinigung für Firmenfahrzeuge können Sie unter "Downloads und Infos" herunterladen.

Bitte bringen Sie die Bescheinigung bei der Antragstellung Ihres Bewohnerparkausweises mit.

Besondere Halterbestätigung und weitere Unterlagen bei privatem Carsharing

Teilen sich zwei oder mehrere Personen, die in unterschiedlichen Bewohnerparkgebieten gemeldet sind, ein Fahrzeug, kann für jedes Bewohnerparkgebiet ein Bewohnerparkausweis ausgestellt werden.

Wenn Sie im Rahmen von privatem Carsharing einen Bewohnerparkausweis für ein Fahrzeug beantragen möchten, das nicht auf Sie zugelassen ist, benötigen wir bei der Antragstellung folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Eine Bestätigung, aus der hervorgeht, dass kein weiteres Fahrzeug auf eine in Ihrem Haushalt lebende Person zugelassen ist.
  • Eine Bestätigung des*der Halter*in, dass Sie das Fahrzeug im Rahmen eines privaten Carsharings nutzen. Diese Bescheinigung gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Ausweisdokument oder einer Ausweiskopie des*der Halter*in.
  • Eine Kopie der gültigen Fahrerlaubnis von allen Personen, die am privaten Carsharing teilnehmen.

Die Vordrucke "Bestätigung einziges Kraftfahrzeug bei privatem Carsharing" und "Halterbestätigung bei privatem Carsharing" können Sie unter "Downloads und Infos" herunterladen.

Bewohnerparken online

Sie können Ihren Bewohnerparkausweis auch online beantragen oder verlängern. Hinweise zur Verlängerung finden Sie weiter unten.

Im Online-Verfahren ist die elektronische Bezahlfunktion im Verfahren direkt eingebunden. Nachdem wir Ihren Antrag geprüft haben, erhalten Sie eine E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse mit einer PDF-Datei im Anhang, aus der Sie den Ausweis direkt ausdrucken können.

Bewohnerparken online
Informationen zu ePayment

Wann können Sie das Online-Verfahren nicht anwenden:

  • für Bewohnerparkausweise, die im Rahmen von Carsharing ausgestellt werden sollen
  • für Bewohnerparkausweise, die mit mehreren, wechselnden oder Sonderkennzeichen ausgestellt werden sollen
  • für Änderungen während der Gültigkeitsdauer

Wie verlängere ich meinen Bewohnerparkausweis?

Ein Verlängerungsantrag ist grundsätzlich nicht erforderlich. Falls Sie bereits einen Bewohnerparkausweis besitzen, werden Sie etwa drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit des Ausweises von uns angeschrieben. Sie können sich auch per E-Mail benachrichtigen lassen. Wenn Sie uns Ihre Adresse mitteilen, erhalten Sie von uns eine E-Mail mit dem Kassenzeichen, das Sie dann bitte bei der Überweisung der Gebühr für Ihren neuen Bewohnerparkausweis angeben.

Mitteilung der E-Mail-Adresse

Nach Überweisung der Gebühr bekommen Sie Ihren neuen Ausweis zugesandt. Falls Ihnen eine Benachrichtigung vier Wochen vor Ablauf des Ausweises noch nicht vorliegt, setzen Sie sich bitte mit einem Kundenzentrum in Verbindung.

Wenn Sie die Gebühr nicht rechtzeitig überwiesen haben und kurzfristig einen neuen Ausweis benötigen, sprechen Sie bitte im Kundenzentrum Ihrer Wahl vor. Oder Sie nutzen "Bewohnerparken online", das die Funktion der elektronischen Gebührenüberweisung enthält. Nachdem Sie die Gebühr elektronisch überwiesen haben, prüfen wir Ihren Antrag. Nach erfolgter Überprüfung erhalten Sie eine E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse mit einer PDF-Datei im Anhang. Aus dieser können Sie sich den neuen Ausweis mit der beantragten Gültigkeitsdauer direkt ausdrucken.

Privates Carsharing

Wenn Sie einen Bewohnerparkausweis, der im Rahmen von privatem Carsharing ausgestellt wurde, nach Ablauf seiner Gültigkeit verlängern lassen möchten, müssen Sie in einem Kundenzentrum vorsprechen und alle Unterlagen erneut vorlegen.

Vorsprache

Grundsätzlich müssen Sie persönlich vorsprechen. Bitte beachten Sie unsere Hinweise bei den Öffnungszeiten. 

Sie können sich aber auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. In diesem Fall benötigen wir:

  • eine Vollmacht
  • den Führerschein sowie den Personalausweis oder Pass der vollmachtgebenden Person (Kopien genügen)
  • ein gültiges Ausweisdokument der bevollmächtigten Person

Der Bewohnerparkausweis wird Ihnen bei Vorsprache sofort ausgestellt.

Gebühren

  • 65 Euro für sechs Monate
  • 100 Euro für zwölf Monate
  • 10 Euro für Änderungen
  • 10 Euro für einen Ersatz-Bewohnerparkausweis
  • 2,10 Euro für eine Ausweistasche, um den Bewohnerparkausweis deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe anzubringen

Zahlungsmittel

Informationen zu den Zahlungsmitteln in unseren Kundenzentren

Wenn Sie Ihren Bewohnerparkausweis online beantragen oder verlängern, ist im Verfahren eine elektronische Bezahlfunktion eingebunden. Weitere Informationen zu ePayment finden Sie unter der Überschrift "Bewohnerparken online".

Downloads und Infos