Neben der gesetzlichen Verpflichtung zur Lärmvorsorge bei Um- und Neubau von Verkehrswegen und Flugplätzen sowie anlagenbezogenen Regelungen gibt es in Köln freiwillige Maßnahmenprogramme zum Lärmschutz.
Fördervoraussetzungen
Sie erfahren hier Details zu Voraussetzungen, Ansprechpartnerinnen, Ansprechpartnern und Umfang der Maßnahmen bei
Wichtiger Hinweis
Bitte beachten Sie, dass zur Beurteilung der Lärmsituation nicht die Pegel aus der Lärmkartierung nach EU-Umgebungslärm-Richtlinie gelten, sondern die von den jeweiligen Baulastträgern ermittelten Pegel nach nationalem Recht.