Neben der gesetzlichen Verpflichtung zur Lärmvorsorge bei Um- und Neubau von Verkehrswegen und Flugplätzen sowie anlagenbezogenen Regelungen gibt es in Köln freiwillige Maßnahmenprogramme zum Lärmschutz.

Fördervoraussetzungen

Sie erfahren hier Details zu Voraussetzungen, Ansprechpartnerinnen, Ansprechpartnern und Umfang der Maßnahmen bei

Fluglärm und Schallschutz
Lärm an Schienenstrecken des Bundes
Lärm an Bundesfernstraßen, Autobahnen, Bundesstraßen, Landesstraßen, die nicht in kommunaler Baulast sind

Wichtiger Hinweis

Bitte beachten Sie, dass zur Beurteilung der Lärmsituation nicht die Pegel aus der Lärmkartierung nach EU-Umgebungslärm-Richtlinie gelten, sondern die von den jeweiligen Baulastträgern ermittelten Pegel nach nationalem Recht.

Was ist bei den Lärmdaten zu beachten?