In den Städten ist es in den letzten Jahren zunehmend lauter geworden. Um die unterschiedlichen Lärmquellen zu erfassen, zu bewerten und Minderungskonzepte zu erstellen, hat die Europäische Union neue Rahmenbedingungen vorgegeben.

Lärmkartierung

Die Lärmkartierung umfasst die grafische Darstellung von Lärmkarten und die Erstellung von Betroffenenstatistiken.

Lärmkarten - Straßen, Schiene, Flughafen sowie Industrie und Häfen Statistische Kennzahlen - Anzahl betroffener Personen durch alle Lärmquellen Auslösewerte - Von Umgebungslärm betroffene Bürgerinnen und Bürger

Bericht

Hier können Sie den Bericht über die Lärmkartierung herunterladen:

Bericht zur Lärmkartierung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie
PDF, 558 kb

Lärmaktionsplanung

Die Lärmaktionsplanung umfasst die Analyse der Lärmkarten, die Beteiligung der Öffentlichkeit und den Aktionsplan.

"Köln aktiv gegen Lärm" - Bürgerbeteiligung

Nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union (Richtlinie 2002/49/EG) hat der bundesdeutsche Gesetzgeber im § 47e Absätze 3 und 4 des Bundesimmissionsschutzgesetzes geregelt, dass das Eisenbahn-Bundesamt für die Aufstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplanes für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes zuständig ist.

Informationsplattform des Eisenbahn-Bundesamtes zur Lärmaktionsplanung

Wissenswertes

Wichtiger Hinweis

Von der EU-Umgebungslärm-Richtlinie werden nur bestimmte Lärmquellen erfasst, wie zum Beispiel Straßen- oder Schienenlärm.