In den Städten ist es in den letzten Jahren zunehmend lauter geworden. Um die unterschiedlichen Lärmquellen zu erfassen, zu bewerten und Minderungskonzepte zu erstellen, hat die Europäische Union neue Rahmenbedingungen vorgegeben.
Lärmkartierung
Die Lärmkartierung umfasst die grafische Darstellung von Lärmkarten und die Erstellung von Betroffenenstatistiken.
Bericht
Hier können Sie den Bericht über die Lärmkartierung herunterladen:
Lärmaktionsplanung
Die Lärmaktionsplanung umfasst die Analyse der Lärmkarten, die Beteiligung der Öffentlichkeit und den Aktionsplan.
Nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union (Richtlinie 2002/49/EG) hat der bundesdeutsche Gesetzgeber im § 47e Absätze 3 und 4 des Bundesimmissionsschutzgesetzes geregelt, dass das Eisenbahn-Bundesamt für die Aufstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplanes für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes zuständig ist.
Wissenswertes
Wichtiger Hinweis
Von der EU-Umgebungslärm-Richtlinie werden nur bestimmte Lärmquellen erfasst, wie zum Beispiel Straßen- oder Schienenlärm.