Liebe Hundehalter*innen,

die Natur lockt uns regelmäßig mit ihrer Schönheit und ihrer beruhigenden Wirkung vor die Haustür. Dabei darf der Hund als Ihr treuer Begleiter und wichtiger Teil der Familie natürlich nicht fehlen. Sie gehen gemeinsam spazieren, genießen das Panorama und auch der nötige Auslauf Ihres Vierbeiners sollte nicht zu kurz kommen.

Doch wo können Sie Ihren Hund frei laufen lassen? Und wie verhalten Sie sich draußen richtig mit ihm? Hunde sind von Natur aus sehr neugierig, was für viele Besitzer*innen zwar unproblematisch ist, für eine Vielzahl von Wildtieren jedoch zu einer echten Gefahr werden kann.

Aus diesem Grund informieren wir Sie hier über das richtige Verhalten mit Ihrem Vierbeiner in den Kölner Schutzgebieten außerhalb der Siedlungsbereiche.

Die verschiedenen Schutzgebiete

In Köln gibt es unterschiedliche Schutzgebietskategorien, die Natur und Landschaft und deren Artenvielfalt schützen sollen. Die Schutzgebiete gliedern sich in drei verschiedene Kategorien:

Naturschutzgebiete:

Hier gilt der höchstmögliche Schutzstatus. In Köln befinden sich insgesamt 22 Naturschutzgebiete.

Landschaftsschutzgebiete:

Die 29 Kölner Landschaftsschutzgebiete sind oftmals sehr weitläufig und nehmen daher den größten Flächenanteil im Kreis der Schutzgebiete ein.

Geschützten Landschaftsbestandteile

Klein, jedoch in großer Zahl vertreten, sind die 170 geschützten Landschaftsbestandteile, die sich über das gesamte Kölner Stadtgebiet verteilen.

Zu welcher Schutzgebietskategorie die vorgefundene Fläche zählt, erkennt man an der Beschilderung (siehe oben). In diesen drei Schutzgebietskategorien gelten für Sie und Ihren Hund unterschiedliche Verhaltensregeln, an die es sich gemäß dem Landschaftsplan zu halten gilt.

Vorsicht, in diesen Schutzgebieten gilt die Anleinpflicht

Naturschutzgebiete

Hier sind alle Hunde zu jeder Zeit an der Leine zu führen. Für Mensch und Tier gilt ein striktes Wegegebot, das Verlassen der Wege ist verboten. In Naturschutzgebieten gibt es besondere gesetzliche Regelungen, da diese extra für den Erhalt und die Entwicklung seltener Tier- und Pflanzenarten ausgewiesen werden. Zu den einzelnen Naturschutzgebieten können Sie sich hier informieren:

Naturschutzgebiete Stadt Köln

Geschützte Landschaftsbestandteile

Auch hier sind alle Hunde zu jedem Zeitpunkt anzuleinen, mit Ausnahme von angelegten Waldwegen. Es gilt ein striktes Wegegebot, bleiben Sie daher mit Ihrem Hund auf den Wegen. Weitere Informationen zu den einzelnen geschützten Landschaftsbestandteilen können Sie dem PDF-Dokument entnehmen:

Geschützte Landschaftsbestandteile nach dem Landschaftsplan
PDF, 6510 kb

Anmerkung: Falls Sie eine barrierefreie Version des PDF-Dokuments benötigen, schicken Sie bitte eine Anfrage an folgende E-Mail Adresse:

Untere Naturschutzbehörde Stadt Köln

Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Postfach: 103564

E-Mail an: julius.dill@stadt-koeln.de

Freilauf nur in bestimmten Bereichen im Schutzgebiet

© Angela Walinski
Für viele Wildtiere stellen freilaufende Hunde eine Gefahr dar

Landschaftsschutzgebiete

Auf den Freiflächen der Kölner Landschaftsschutzgebiete können sich Hunde überall frei bewegen. Es ist jedoch verboten den Hund, ob mit oder ohne Leine, in Bereichen mit Gebüschen, Gehölzen, oder im Uferbereich von stehenden oder fließenden Gewässern zu führen, da diese häufig Rückzugsorte für viele Wildtierarten darstellen, die durch den eigenen Vierbeiner aufgeschreckt werden können. Gerade am Boden brütende Vogelarten, wie der Kiebitz, die Feldlerche oder das Rebhuhn reagieren mitunter sehr empfindlich auf Störungen. Wird ein bestimmter Mindestabstand unterschritten, kann das dazu führen, dass die Elterntiere fliehen und dabei ihre Nester und ihre Jungtiere aufgeben.

Darüber hinaus sollten in den Schutzgebieten auch immer die jeweiligen Eigentumsverhältnisse berücksichtigt werden. So gilt zwar zum Beispiel auf landwirtschaftlichen Flächen kein Betretungsverbot, jedoch kann bei einer Beschädigung der Feldfrüchte eine Klage durch die Besitzer*innen drohen. Indem Sie Ihren Hund im Auge behalten und darauf achten, dass er keine unnötigen Schäden anrichtet, können solche Situationen auf einfache Weise vermieden werden.

Weitere Ausnahmen, bei denen das Freilaufen nicht erlaubt ist, sind Parks-, Garten- oder Grünanlagen innerhalb von Landschaftsschutzgebieten. Hier gilt aufgrund der Kölner Stadtordnung die Leinenpflicht für Hunde.

Eine Übersicht über die verschiedenen Kölner Landschaftsschutzgebiete finden Sie in folgendem PDF-Dokument:

Landschaftsschutzgebiete nach dem Landschaftsplan
PDF, 7495 kb

Anmerkung: Falls Sie eine barrierefreie Version des PDF-Dokuments benötigen, schicken Sie bitte eine Anfrage an folgende E-Mail Adresse:

Untere Naturschutzbehörde Stadt Köln

Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Postfach: 103564

E-Mail an: julius.dill@stadt-koeln.de

Hier darf der Hund frei laufen

Waldwege

Generell gilt im Wald, dass jede Besucher*in darauf zu achten hat, die Wildtiere in ihrem Lebensraum nicht zu stören. Aus diesem Grund dürfen sich Hunde dort nur auf den angelegten Wegen frei bewegen und nur dann, wenn der Einfluss der Hundehalter*in gewährleistet ist. Hunde, die nicht gehorchen oder ihrem Jagdtrieb nachgehen, müssen an der Leine gehalten werden. Leider gibt es immer wieder Berichte von Fällen, in denen Wildtiere von freilaufenden Hunden gehetzt werden. Wir bitten Sie, die Waldtiere zu achten, indem Sie Ihren Hund im Wald gut im Auge behalten. 

Hundefreilaufflächen

Auf dem Kölner Stadtgebiet befinden sich 93 ausgewiesene Hundefreilaufflächen, auf denen sich Hunde frei bewegen können. Eine interaktive Karte mit einer Übersicht über die jeweiligen Flächen finden Sie hier:

Hundefreilaufflächen in Köln

Informationen zur Entsorgung von Hundekot

Hundekot ist ein Ärgernis für jede Person, die hineintritt. Darüber hinaus können gerade in Schutzgebieten die im Kot enthaltenden Nährstoffe eine Bedrohung für seltene, an nährstoffarme Standorte angepasste, Pflanzenarten darstellen. Aus diesem Grund haben alle Hundebesitzer*innen dafür Sorge zu tragen, dass die Hinterlassenschaften des eigenen Vierbeiners umgehend entsorgt werden und die Kotbeutel auch anschließend in einer Mülltonne und nicht wieder in der Natur landen.

Sollten Sie bemerken, dass es an einigen Stellen vermehrt zu Anhäufungen von Hundekot oder Kotbeuteln kommt oder sind Sie der Meinung, dass nicht genügend öffentliche Mülleimer zur Verfügung stehen, dann melden Sie sich gerne bei uns unter folgendem Kontakt:

Untere Naturschutzbehörde Stadt Köln

Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Postfach: 103564

E-Mail an: 571-UNB@stadt-koeln.de

Wenn Sie sich ausführlicher zum Thema Hundekot informieren möchte, folgen Sie einfach dem unten stehenden Link:

Informationen zum Thema Hundekot

Weiterführende Informationen zum Thema Hund