Beendete Veröffentlichung eines Bebauungsplan-Entwurfs im beschleunigten Verfahren
Veröffentlicht im Amtsblatt am 21. Januar 2026
Ziel der Planung ist es, ein urbanes, gemischt genutztes Quartier mit Wohnungsbau (30 Prozent öffentlich gefördert), einer Kindertagesstätte und anteilig gewerblichen Nutzungen zu entwickeln.
Informationen zur beendeten Veröffentlichung
Vom 29. Januar bis 12. Februar 2026 konnten Sie Einsicht in das städtebauliche Planungskonzept nehmen und Ihre Hinweise und Anregungen äußern.
Sämtliche Stellungnahmen werden von uns geprüft und anschließend der zuständigen Bezirksvertretung zur Stellungnahme zugeleitet. Nach Behandlung der Stellungnahmen in der Bezirksvertretung befasst sich der Stadtentwicklungsausschuss mit unseren Vorschlägen beziehungsweise mit denen der Bezirksvertretung. Über die Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses, den Stellungnahmen stattzugeben beziehungsweise sie abzulehnen, entscheidet der Rat.
Die gesetzlich vorgeschriebene verfahrensmäßige Behandlung erfordert einen erheblichen Zeitaufwand von mehreren Monaten. Anschließend werden wir Ihnen die Entscheidung des Rates zu Ihrer Stellungnahme mitteilen.
Text der Veröffentlichung im Amtsblatt
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nummer 66461/16, Arbeitstitel Franz-Geuer-Straße in Köln-Ehrenfeld, wird erneut zur Beteiligung der Öffentlichkeit veröffentlicht.
Rechtsgrundlage
§ 3 Absatz 2, § 13a in Verbindung mit § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3.11.2017 (Bundesgesetzblatt I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung.
Stadträumliche Lage und räumlicher Geltungsbereich
Das circa 2,2 Hektar große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Köln-Ehrenfeld, Stadtteil Ehrenfeld. Der räumliche Geltungsbereich wird in etwa begrenzt
- im Norden durch die Stammstraße
- im Osten durch die Prälat Ludwig Wolker Bezirkssportanlage und den Parkplatz an der Fuchsstraße
- im Süden durch die vorhandene Bebauung entlang der Venloer Straße und der Franz-Geuer-Straße und
- im Westen durch die Franz-Geuer Straße und die vorhandene Bebauung zwischen Pellenzstraße und Stammstraße.
Auf den zu dieser Bekanntmachung zur Veranschaulichung beigefügten Lageplan wird hingewiesen.
Anlass und Ziele der Planung sowie der erneuten Veröffentlichung
Ziel der Planung ist es, ein urbanes, gemischt genutztes Quartier mit Wohnungsbau (circa 430 Wohneinheiten, davon 30% öffentlich gefördert), einer Kindertagesstätte und anteilig gewerblichen Nutzungen zu entwickeln.
Die erneute Veröffentlichung ist erforderlich, da im Nachgang zur ersten Veröffentlichung die Planung vor dem Hintergrund der Unbestimmtheit des oberen Bezugspunktes der Gebäudehöhen sowie der fehlenden Festsetzung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus angepasst wurde. Die Änderungen betreffen die bisherigen Festsetzungen zur Gebäudehöhe unter 2.1 und zu den Festsetzungen der sozialen Wohnraumförderung unter 3a.
Da mit den Änderungen die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine erneute Veröffentlichung gemäß § 3 Absatz 2 in Verbindung mit § 4a Absatz 3 BauGB des Bebauungsplan-Entwurfes erforderlich.
Hinweis: Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt.
Auskunft zum Bauleitplanverfahren
Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon 0221 / 221-26205
- Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
- Freitag, 9 bis 13 Uhr
Oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Hier finden Sie die Dokumente zum Planungskonzept als Download.
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