Beendete Veröffentlichung eines Bebauungsplan-Entwurfs im beschleunigten Verfahren

Veröffentlicht im Amtsblatt am 21. Januar 2026

Ziel der Planung ist es, ein urbanes, gemischt genutztes Quartier mit Wohnungsbau (30 Prozent öffentlich gefördert), einer Kindertagesstätte und anteilig gewerblichen Nutzungen zu entwickeln.

Informationen zur beendeten Veröffentlichung

Vom 29. Januar bis 12. Februar 2026 konnten Sie Einsicht in das städtebauliche Planungskonzept nehmen und Ihre Hinweise und Anregungen äußern.

Sämtliche Stellungnahmen werden von uns geprüft und anschließend der zuständigen Bezirksvertretung zur Stellungnahme zugeleitet. Nach Behandlung der Stellungnahmen in der Bezirksvertretung befasst sich der Stadtentwicklungsausschuss mit unseren Vorschlägen beziehungsweise mit denen der Bezirksvertretung. Über die Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses, den Stellungnahmen stattzugeben beziehungsweise sie abzulehnen, entscheidet der Rat.

Die gesetzlich vorgeschriebene verfahrensmäßige Behandlung erfordert einen erheblichen Zeitaufwand von mehreren Monaten. Anschließend werden wir Ihnen die Entscheidung des Rates zu Ihrer Stellungnahme mitteilen. 

 

 

Text der Veröffentlichung im Amtsblatt

© Stadt Köln

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nummer 66461/16, Arbeitstitel Franz-Geuer-Straße in Köln-Ehrenfeld, wird erneut zur Beteiligung der Öffentlichkeit veröffentlicht.  

Rechtsgrundlage  

§ 3 Absatz 2, § 13a in Verbindung mit § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3.11.2017 (Bundesgesetzblatt I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung.

Stadträumliche Lage und räumlicher Geltungsbereich  

Das circa 2,2 Hektar große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Köln-Ehrenfeld, Stadtteil Ehrenfeld. Der räumliche Geltungsbereich wird in etwa begrenzt       

  • im Norden durch die Stammstraße      
  • im Osten durch die Prälat Ludwig Wolker Bezirkssportanlage und den Parkplatz an der Fuchsstraße   
  • im Süden durch die vorhandene Bebauung entlang der Venloer Straße und der Franz-Geuer-Straße und       
  • im Westen durch die Franz-Geuer Straße und die vorhandene Bebauung zwischen Pellenzstraße und Stammstraße.

 

Auf den zu dieser Bekanntmachung zur Veranschaulichung beigefügten Lageplan wird hingewiesen.

Anlass und Ziele der Planung sowie der erneuten Veröffentlichung

Ziel der Planung ist es, ein urbanes, gemischt genutztes Quartier mit Wohnungsbau (circa 430 Wohneinheiten, davon 30% öffentlich gefördert), einer Kindertagesstätte und anteilig gewerblichen Nutzungen zu entwickeln.

Die erneute Veröffentlichung ist erforderlich, da im Nachgang zur ersten Veröffentlichung die Planung vor dem Hintergrund der Unbestimmtheit des oberen Bezugspunktes der Gebäudehöhen sowie der fehlenden Festsetzung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus angepasst wurde. Die Änderungen betreffen die bisherigen Festsetzungen zur Gebäudehöhe unter 2.1 und zu den Festsetzungen der sozialen Wohnraumförderung unter 3a.

Da mit den Änderungen die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine erneute Veröffentlichung gemäß § 3 Absatz 2 in Verbindung mit § 4a Absatz 3 BauGB des Bebauungsplan-Entwurfes erforderlich.

Hinweis: Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt.  

 

Auskunft zum Bauleitplanverfahren

Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon 0221 / 221-26205

  • Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
  • Freitag, 9 bis 13 Uhr  

Oder schreiben Sie uns eine E-Mail

Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses am 28. Mai 2021 zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens

Hier finden Sie die Dokumente zum Planungskonzept als Download.

Die PDF-Dokumente sind teilweise nicht barrierefrei. Wenn Sie eine barrierefreie Version benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Den Kontakt finden Sie weiter oben auf dieser Seite.

Vorhaben- und Erschließungsplan Entwurf
PDF, 3800 kb
Textliche Festsetzungen
PDF, 185 kb
Begründung
PDF, 480 kb