Unser Bewerbungsverfahren - Was passiert mit meiner Bewerbung?

1. Eingang der Bewerbung

Sobald Ihre Bewerbung eingegangen ist, erhalten Sie von uns eine Eingangsbestätigung.

Sollte dies einmal nicht der Fall sein, können Sie uns gerne kontaktieren. Die Kontaktinformationen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Danach prüfen wir, ob Ihre Unterlagen vollständig sind. Wenn etwas fehlt, melden wir uns bei Ihnen und fordern die fehlenden Unterlagen bei Ihnen an.

Wie lange dauert es, bis ich eine Antwort auf meine Bewerbung erhalte?

Bei der Bewerbung auf ein aktuelles Stellenangebot werden am Ende der Bewerbungsfrist alle eingegangenen Bewerbungen gesichtet und geprüft. Daher kann es bis zu sechs Wochen dauern, bis Sie etwas von uns hören. Sollte es länger dauern oder Sie Fragen haben, kontaktieren Sie aber gerne die Ansprechpersonen aus dem Stellenangebot.

Bei Initiativbewerbungen sichten wir fortlaufend die eingegangenen Bewerbungen und schauen, in welchen Bereichen ein Einsatz möglich wäre. Da wir hier Rücksprache mit Ämtern halten, kann es ebenfalls einige Wochen dauern, bis wir wieder auf Sie zukommen. Bei Fragen wenden Sie sich an unser Bewerbercenter.

2. Was bedeutet Zulassung zum Verfahren?

Jedes Anforderungsprofil benennt notwendige formale Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um zum Bewerbungsverfahren zugelassen zu werden. Bei den formalen Voraussetzungen handelt es sich meist um eine Qualifikation, wie zum Beispiel eine abgeschlossene kaufmännische oder handwerkliche Ausbildung oder auch ein abgeschlossenes Bachelor- oder Master-Studium. Wenn die Voraussetzung erfüllt ist, wird die Bewerbung im Bewerbungsverfahren berücksichtigt.

3. Vorauswahl von Bewerbungen

Unter dem Begriff Vorauswahl verstehen wir, dass alle Bewerbungen, die die formalen Voraussetzungen erfüllen und somit zugelassen sind, nun verglichen werden. Der Vergleich erfolgt anhand der beruflichen Erfahrungen sowie Arbeitszeugnissen und Beurteilungen mit dem Anforderungsprofil der zu besetzenden Stelle. Danach werden die besten Bewerber*innen zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Je nach Verfahren können auch Bewerber*innen nachrücken.

Schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerber*innen werden gemäß § 165 Sozialgesetzbuch IX (Sozialgesetzbuch Neuntes Buch) zum Vorstellungsgespräch eingeladen, sofern Sie nach den formalen Voraussetzungen zum Verfahren zugelassen beziehungsweise nicht offensichtlich ungeeignet sind.

4. Vorstellungsgespräch

Im Vorstellungsgespräch erhalten Sie die Möglichkeit uns persönlich davon zu überzeugen, warum Sie für die zu besetzende Stelle die richtige Wahl sind. Dabei nutzen wir im Vorstellungsgespräch verschiedene Auswahlinstrumente, wie zum Beispiel strukturierte Interviews, Präsentationen, Rollenspiele oder Postkorbübungen.

Die jeweiligen Auswahlinstrumente sind davon abhängig, welche Voraussetzungen und Kompetenzen an die zu besetzende Stelle geknüpft sind.

Ihre Leistung im Vorstellungsgespräch wird von der sogenannten Auswahlkommission bewertet. Diese setzt sich in den meisten Fällen aus Führungskräften des Bereiches und Vertretenden aus dem Personalbereich zusammen.

Zudem werden das Amt für die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Personalvertretung sowie die Schwerbehindertenvertretung als Beobachter*innen zu den Gesprächen eingeladen.

5. Auswahlentscheidung

Im Anschluss an das Vorstellungsgespräch erfolgt für die am besten geeignete Person das Einstellungsverfahren.

Die weiteren Schritte sind: 

  • die Einstellungsunterlagen (Kontaktschreiben) werden angefordert
    (bei Personen, die bereits im öffentlichen Dienst arbeiten, fordern wir die Personalakte des*der Arbeitgebers*Arbeitgeberin an)
  • das Amt für die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie die Personal- und gegebenenfalls die Schwerbehindertenvertretung stimmen der Einstellung zu 
  • die schriftliche Einstellungszusage wird versandt
  • der Einstellungstermin wird anhand der Kündigungsfristen abgestimmt 
  • der Arbeitsvertrag wird geschlossen

Alle anderen Personen, die im Vorstellungsgespräch nicht überzeugen konnten, erhalten eine Absage. Zudem geben wir Ihnen, wenn es gewünscht ist, gerne ein Feedback zu Ihrer Leistung.

Meine Bewerbung - Was ist alles zu beachten?

© panthermedia.net/Markus Mainka

Über Ihre Bewerbung lernen wir Sie zunächst kennen.

Unten finden Sie Hinweise und Informationen dazu, welche Unterlagen Sie uns zusenden sollten.

Zudem bieten wir seit Oktober 2020 für einige Stellenangebote auch die Möglichkeit der Online-Bewerbung an. Hier erhalten Sie weitere Informationen und finden den Link zur Anmeldung in unserem Online-Portal.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

 

Allgemeine Fragen und Antworten

Kann ich mich auch initiativ bewerben?

Ja, in den meisten Fällen können Sie sich auch initiativ bewerben. In dem für Sie interessanten Berufsfeld finden Sie alle Informationen zu den Voraussetzungen sowie für den optimalen Bewerbungsweg.

Wenn Sie sich einmal nicht initiativ bewerben können, fragen Sie gerne bei uns nach.

Stellenangebote

Wie aktuell sind die Stellenangebote?

Die Stellenangebote sind stets aktuell und werden stetig aktualisiert.

Wo bekomme ich die Antworten auf meine Fragen?

Für Fragen und Antworten zu Ihrer Bewerbung stehen Ihnen gerne die Ansprechpartner*innen aus dem Stellenangebot zur Verfügung.

Die Kontaktdaten zum Beratungsangebot des Bewerbercenters finden Sie hier:

Kontakt

Bewerbungsunterlagen

Ihre Bewerbung sollte aus diesen Unterlagen bestehen:

  • Anschreiben mit Betreff und -soweit vorhanden- Angabe der Kennziffer, damit wir wissen, auf welche Stellenangebote oder für welche Aufgabenbereiche Sie sich bewerben. Falls Sie sich für eine Teilzeitbeschäftigung interessieren, teilen Sie uns bitte unmittelbar Ihren Teilzeitwunsch, möglichst in Wochenstunden, mit. Zusätzlich benötigen wir Ihre Einwilligung zur Verarbeitung und Speicherung Ihrer persönlichen Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens.
  • Lebenslauf mit Angabe des Vor- und Zunamens, der aktuellen Anschrift, der Telefonnummer und möglichst einer E-Mail-Adresse.

Und in Kopie:

  • Nachweise aller erworbener Qualifikationen (zum Beispiel ein Prüfungszeugnis der abgeschlossenen Berufsausbildung inklusive des Berufsschulzeugnisses, ein Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer, Fachhochschule oder Hochschule)
  • die Anerkennung der im Ausland erworbenen Qualifikation durch deutsche Institutionen (zum Beispiel durch eine zuständige Bezirksregierung, ein zuständiges Ministerium oder eine zuständige Kammer); eine Übersetzung reicht hierfür nicht aus.
  • Arbeitszeugnisse bisheriger Arbeitgeber*innen oder Institutionen, für die Sie tätig waren. Sollten Zeugnisse nicht verfügbar sein oder waren Sie zum Beispiel freiberuflich tätig, legen Sie bitte alternative Bescheinigungen über diese Zeiten der Berufsausübung vor.
  • das Schulabschlusszeugnis, Nachweise über Fort- und Weiterbildungen und Zusatzqualifikationen
  • beide Seiten des Schwerbehindertenausweises (soweit vorhanden)
  • weitere Nachweise soweit für die Aufgabenerfüllung notwendig (je nach Stelle, zum Beispiel Führerscheinkopien)

Bitte vergewissern Sie sich, dass Ihre Unterlagen lesbar sind.

Sollten sich bei Ihnen Angaben, wie zum Beispiel die Adresse oder Telefonnummer ändern, dann teilen Sie uns dies bitte sofort mit, damit Sie weiterhin von uns kontaktiert werden können.

Wenn Sie möchten, dass wir Ihnen Ihre postalischen Unterlagen zurücksenden, dann legen Sie uns bitte einen ausreichend frankierten und mit Ihrer Anschrift versehenen Rückumschlag bei. Sollte dies nicht der Fall sein, vernichten wir Ihre Bewerbung ansonsten zu unserer Entlastung nach den datenschutzrechtlichen Vorgaben.

Bei einer Bewerbung per E-Mail verschicken Sie bitte nur Anlagen in gängigen Formaten (Microsoft Word, Excel, PDF) in möglichst geringer Dateigröße. Das Abrufen Ihrer Bewerbungsunterlagen auf externen Internet- oder Profilseiten und das Öffnen von nicht gängigen Formaten ist aus sicherheitstechnischen Gründen nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass elektronische Mails während der Übermittlung vor unbefugtem Zugriff nicht sicher sind.

Online-Bewerbung

Wir freuen uns Ihnen für einige unserer Stellenangebote die Möglichkeit der Online-Bewerbung anzubieten. Dafür nutzen wir das System SAP-eRecruiting

Für die Online-Bewerbung registrieren Sie sich einmalig über unser Bewerbungsportal im SAP-eRecruiting. Jetzt können Sie sich ein Profil anlegen und dort Ihre Bewerbungsunterlagen hinterlegen und bei Änderungen auch aktualisieren. Zudem haben Sie die Möglichkeit, den Stand Ihrer Bewerbung einzusehen.

Alle Schreiben, die wir Ihnen im Laufe des Bewerbungsverfahrens zusenden, erhalten Sie innerhalb des Systems in Ihrer eigenen Inbox. Diese können Sie dort jederzeit einsehen und verwalten. Wenn ein neues Schreiben vorliegt bekommen Sie von uns eine E-Mail zur Information und können von dort über einen Link in das Bewerbungsportal und die Inbox springen.

Nach und nach werden Sie sich bei allen unseren Stellenangeboten online bewerben können. Sobald Sie bereits jetzt ein Stellenangebot sehen, bei welchem Sie sich online bewerben können, gelangen Sie über den dort aufgeführten Link sofort in das Bewerbungsportal. Sie registrieren sich und werden dann mittels des Bewerbungsassistenten durch die einzelnen Schritte bis zur Abgabe Ihrer Bewerbung geführt.

Wenn Sie sich danach im Bewerbungsportal anmelden möchten, nutzen Sie bitte den folgenden Link:

Bewerbungsportal der Stadt Köln

An wen kann ich mich bei Problemen bei der Online-Bewerbung wenden?

Bei technischen Problemen wenden Sie sich an unser Bewerbercenter. Die Kontaktdaten finden Sie weiter oben auf dieser Seite. Wenn Sie uns eine E-Mail senden, schildern Sie bitte kurz Ihr Problem in Stichworten.

Warum kann ich mich noch nicht auf alle Stellenangebote online bewerben?

Aufgrund der Vielzahl unserer Stellenangebote werden wir Schritt für Schritt umstellen, um Ihnen bald umfassend die Möglichkeit der Online-Bewerbung zu geben. Bitte beachten Sie daher, dass Sie sich noch nicht auf alle Stellenangebote online bewerben können, sondern nur auf diese, wo Sie einen Link in das Bewerbungsportal finden. 

Wie lange dauert es, bis ich eine Rückmeldung auf meine Bewerbung erhalte?

Sobald Sie Ihre Online-Bewerbung abgegeben haben, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung in Ihrer Inbox

Nachdem die Bewerbungsfrist abgelaufen ist, sichten wir alle Bewerbungen und geben Ihnen dann eine Rückmeldung. Abhängig ist dies natürlich davon, wie viele Bewerbungen wir erhalten haben und kann damit bis zu vier Wochen dauern.

Sollten Sie in der Zwischenzeit Fragen haben, kontaktieren Sie gerne den*die zuständige*n Recruiter*in. Die Kontaktdaten entnehmen Sie dem Stellenangebot.

Ich habe keine E-Mail-Adresse und kann mich nicht online bewerben. Was mache ich dann?

Sofern Sie keine E-Mail-Adresse haben, können Sie sich leider nicht online bewerben. Dies ist aber kein Problem: 

Sie haben weiterhin die Möglichkeit, uns Ihre Bewerbungsunterlagen per Post zukommen zu lassen. Die richtige Adresse für Ihre Bewerbung entnehmen Sie dem Stellenangebot. Ihre Bewerbung wird, wie alle anderen eingegangenen Bewerbungen, berücksichtigt. Sie erhalten unsere Informationen zum Bewerbungsverfahren dann ebenfalls auf dem Postweg.

Wie kann ich mich nach der Anmeldung wieder im Bewerbungsportal anmelden?

Bei der Online-Bewerbung werden Sie über das Stellenangebot mit Hilfe des Bewerbungsassistenten durch die einzelne Schritte bis zur Abgabe Ihrer Bewerbung geführt. 

RSS-Feed

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Datenschutzhinweise - Was muss ich alles im Umgang mit meinen persönlichen Daten wissen?

Alle Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier:

Datenschutzhinweise zum Bewerbungsverfahren
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