Wenn Sie mit Ihrem Hund Katze oder Frettchen, ins Ausland fahren möchten, müssen Sie die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes beachten. Die Vorgaben der einzelnen Länder sind dabei sehr unterschiedlich.
In der Regel wird die Tollwutschutzimpfung gefordert, die als Erstimpfung - nicht vor zwölf Wochen möglich - mindestens vier Wochen alt sein muss und - auch als Wiederholungsimpfung - nicht älter als ein Jahr sein darf.
Das Reisen mit Hund Katze oder Frettchen unter acht Wochen ist aus tierschutzrechtlichen Gründen verboten.
EU-Heimtierpass
Zum Schutz vor Einschleppung und Verbreitung der Tollwut gibt es den neuen EU-Heimtierpass. Diesen Pass benötigen Sie seit 2004 für Reisen mit Ihrem Hund, Ihrer Katze oder Ihrem Frettchen in Ländern der Europäischen Union.
Gesundheitsbescheinigungen
Von einem großen Teil der Länder außerhalb der EU werden von den Behörden Gesundheitsbescheinigungen für Ihren Hund, Ihrer Katze oder Ihrem Frettchen verlangt. Bei anderen Tieren kann dies auch der Fall sein. Die Anforderungen an eine Gesundheitsbescheinigung sind von Land zu Land unterschiedlich. Soweit hier bekannt, können Sie bei uns nachfragen (ohne Gewähr). Über die konkreten Voraussetzungen für das Mitbringen von Tieren erkundigen Sie sich ansonsten bei den jeweiligen Botschaften der Länder in Berlin und Bonn.
Rückreise nach Deutschland
Bedenken Sie ebenfalls, dass Sie bei der Rückreise die Bestimmungen für Deutschland beachten müssen. So ist zum Beispiel für Hunde und Katzen eine gültige Tollwutimpfung und Kennzeichnung vorzuweisen. Aus bestimmten Drittländern muss außerdem vor Antritt der Reise eine Blutuntersuchung durchgeführt werden. Erkundigen Sie sich daher rechtzeitig bei Ihrer Tierärztin oder Ihrem Tierarzt.
Für andere Tierarten, wie unter anderem Papageien und Sittiche, ist eine amtliche Gesundheitsbescheinigung aus dem Urlaubsland erforderlich.
Das Mitbringen von Kampfhunden der Rassen Pitbull-Terrier, Staffordshire-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen ist in Deutschland verboten.
Geschützte Arten
Falls Sie mit einem Tier einer geschützten Art verreisen möchten, beachten Sie bitte ebenfalls die Hinweise unter
Vorsprache
Sollten Sie eine amtstierärztliche Bescheinigung benötigen, kommen Sie bitte mit Ihrem Tier für die erforderliche Begutachtung zu uns. Hierfür vereinbaren Sie bitte einen Termin nach Vereinbarung telefonisch unter 0221 / 221-26211 oder per E-Mail.
Benötigt werden:
- Name Kölner Bürger*in und Adresse
- Reisedatum
- Reiseziel
- Tierart
- Rückrufnummer
Gebühren
Für die amtstierärztliche Bescheinigung wird eine Gebühr von 35 Euro pro Hund, Katze oder Frettchen erhoben. Für andere Tierarten kann eine andere Tierart fällig werden, je nach Tierart und Untersuchungsumfang.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70
51143 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-26211
- Telefax
- 0221 / 221-26588
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
- Öffnungszeiten
-
Montag bis Donnerstag von 9 bis 15 Uhr
Freitag von 9 bis 13 Uhr
sowie nach besonderer Terminvereinbarung
Anfahrt
Stadtbahn-Linie 7 (Haltestelle Porz Markt)
Bus-Linien 151, 152, 154, 160, 161, 162, 165, 166, 185 und 188 (Haltestelle Porz Markt)
S-Bahn-Linie S12 (Haltestelle Porz)