Sie müssen Arzneimittel auf Reisen mitnehmen, bei denen es sich um Betäubungsmittel handelt? Hier finden Sie wichtige Informationen, die beachtet werden müssen.

Einreise mit Betäubungsmitteln nach Deutschland

Vorsicht ist geboten, wenn ein einzuführendes Arzneimittel den deutschen betäubungsmittelrechtlichen Bestimmungen unterliegt. In diesem Fall müssen Reisende nachweisen, dass das Betäubungsmittel auf Grund einer ärztlichen Verschreibung erworben wurde. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn bei Reisen innerhalb der Staaten des Schengener Abkommens eine von der zuständigen Behörde im Herkunftsland beglaubigte Bescheinigung mitgeführt wird. Für Staaten außerhalb des Schengener Abkommens gibt es eine internationale Bescheinigung, die ebenfalls von der zuständigen Behörde im Herkunftsland beglaubigt und dann mitgeführt werden muss.

Ausreise mit Betäubungsmitteln

Bei der Mitnahme von Betäubungsmitteln ins Ausland sind nachstehende Regelungen zu beachten.

a) Reisen in die Staaten des Schengener Abkommens
(Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn)

Bei Reisen bis zu 30 Tagen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens können ärztlich verschriebene Betäubungsmittel mitgenommen werden. Hierfür müssen Sie eine von dem*der behandelnden Arzt*Ärztin ausgefüllte Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens mitführen. Diese Bescheinigung für Reisen in die Staaten des Schengener Abkommens finden Sie hier:

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Vor Reiseantritt muss die Bescheinigung von den zuständigen Landesbehörden auf Grundlage der ärztlichen Verschreibung beglaubigt werden. Kölner Bürger*innen können das von dem*der Arzt*Ärztin ausgefüllte Formular im Gesundheitsamt beglaubigen lassen. Dazu ist eine Terminvereinbarung online, Button "Termin buchen" siehe oben, oder telefonisch unter 0221 / 221-24701 erforderlich. Außerdem müssen

  • das Originalrezept, 
  • die von dem*der Arzt*Ärztin ausgefüllte Originalbescheinigung und
  • der Personalausweis oder Reisepass, dessen Nummer im Formular angegeben ist,

vorgelegt werden.
Diese Beglaubigung ist gebührenpflichtig und kostet 20 Euro.
Sie müssen die beglaubigte Bescheinigung bei der Reise mitführen.

b) Reisen in andere Staaten
Reisende sollten sich von ihrer Arztpraxis eine mehrsprachige Bescheinigung ausstellen lassen, welche den Namen des*der Patient*in, Angaben zu Einzel- und Tagesdosierung, Wirkstoffbezeichnung und Dauer der Reise enthält.

Ein Muster einer solchen Bescheinigung für Reisen in andere Länder finden Sie hier:

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Zur Beglaubigung der ausgefüllten Bescheinigung im Gesundheitsamt Köln ist eine Terminvereinbarung online, Button "Termin buchen" siehe oben oder telefonsich unter 0221 / 221-24701 erforderlich. Außerdem müssen

  • das Originalrezept,
  • die von dem*der Arzt*Ärztin ausgefüllte, mehrsprachige Originalbescheinigung und
  • der Personalausweis oder Reisepass, dessen Nummer im Formular angegeben ist,

vorgelegt werden.  
Diese Beglaubigung ist gebührenpflichtig und kostet 20 Euro.
Sie müssen die beglaubigte Bescheinigung bei der Reise mitführen.

Es gibt keine einheitlichen Bestimmungen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln als medizinischer Bedarf von Reisenden in andere als die oben genannten Staaten des Schengener Abkommens. Um Betäubungsmittel auch bei solchen Reisen mitnehmen zu können, wird grundsätzlich empfohlen, nach den Richtlinien des International Narcotics Control Board (INBC) zu verfahren.

Wir empfehlen Ihnen dringend, die geltenden rechtlichen Bestimmungen, insbesondere bezüglich einer beschränkten oder verbotenen Mitnahme von Betäubungsmitteln, vor Antritt der Reise sehr genau zu klären. Bei Verstößen drohen gegebenenfalls drastische Strafen. Auskünfte zu den Bestimmungen kann die jeweilige diplomatische Vertretung des Ziellandes in Deutschland geben (Botschaft, gegebenenfalls Konsulat).

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte im Bereich "Betäubungsmittel".

Reisen mit Betäubungsmittel - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Reisen mit Cannabisarzneimitteln

Weitere Informationen

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Arzneimittel-, Apotheken- und Gefahrstoffüberwachung
Neumarkt 15-21
50667 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-24701
Telefax
0221 / 221-23461
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Freitag, 8 bis 12 Uhr
sowie nach besonderer Terminvereinbarung.
Vorherige Terminabsprache empfehlenswert.

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1, 3, 4, 7, 9, 16 und 18 (Haltestelle Neumarkt)
Bus-Linien 136, 146 (Haltestelle Neumarkt)

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