Wenn Sie einen Hund halten, der ausgewachsen eine Schulterhöhe von 40 Zentimetern und/oder ein Körpergewicht von 20 Kilogramm und mehr erreicht, müssen Sie die Hundehaltung anzeigen.
Hinweis: Laut Landeshundegesetz werden diese Tiere als "Große Hunde" bezeichnet.
Zur Anmeldung können Sie das Online-Anmeldeverfahren nutzen. Weitere Infos siehe unten unter "Online anmelden".
Die Abmeldung eines großen Hundes zeigen Sie ebenfalls hier an, dies erfolgt formlos schriftlich.
Benötigte Dokumente
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Anzeigevordruck
Siehe Downloadservice
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Sachkundenachweis
Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie weiter unten auf dieser Seite.
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Haftpflichtversicherungsnachweis
Die Haftpflichtversicherung muss eine Mindestdeckungssumme in Höhe von 500.000 Euro für Personenschäden und von 250.000 Euro für sonstige Schäden aufweisen.
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Nachweis über die Microchipkennzeichnung
Im Rahmen der Mikrochippung erhalten Sie von Ihrem Tierarzt eine Bescheinigung mit der entsprechenden Mikrochipnummer. Diese müssen Sie der Haltungsanzeige beifügen. Wenn Ihr Hund noch nicht gechippt ist, dann muss dies unverzüglich nachgeholt und nachgewiesen werden. Aus dem Tierheim übernommene Hunde sind immer gechippt. Es empfiehlt sich, die Nummer jeweils auch in das Impfbuch des Hundes einzutragen.
Informationen zum Sachkundenachweis
Das Landeshundegesetz fordert, dass Sie als Halter*innen von gefährlichen Hunden, Hunden bestimmter Rassen oder großen Hunden sachkundig für die Hundehaltung sein müssen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite:
Den Sachkundenachweis brauchen Sie nicht zu erbringen, wenn Sie von vornherein als sachkundig gelten. Das ist der Fall, wenn Sie
- Tierärztin / Tierarzt sowie Inhaberin oder Inhaber einer Berufserlaubnis nach § 11 der Bundestierärzteordnung sind,
- Inhaberin oder Inhaber eines Jagdscheines sind oder die Jägerprüfung mit Erfolg abgelegt haben,
- eine Erlaubnis zur Zucht oder Haltung von Hunden oder zum Handel mit Hunden besitzen (§ 11 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a oder b Tierschutzgesetz),
- Polizeihundeführerin oder -führer sind oder
- berechtigt sind, nach § 10 Absatz 3 LHundG NRW Sachkundebescheinigungen zu erteilen.
Was passiert, wenn Sie Ihren Hund nicht anmelden?
Wenn Sie die Haltung Ihres großen Hundes nicht anzeigen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 35 Euro geahndet werden kann. Das gleiche gilt, wenn Sie die Haltungsvoraussetzungen nicht nachweisen. Hier kann ein Bußgeld in Höhe von 75 bis 150 Euro erhoben werden. Außerdem kann die Hundehaltung untersagt werden.
Gassi gehen
Allgemein gilt, dass Sie Ihren Hund so halten, ausführen und beaufsichtigen müssen, dass von ihm keine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.
Beim Ausführen des Hundes müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Bereichen anleinen oder dürfen ihn nicht mitnehmen. Informieren Sie sich dazu auf der Seite:
Steuerpflicht
Unabhängig von der Haltungsanzeige müssen Sie den Hund steuerlich an- bzw. abmelden. Für die Anmeldung können Sie das Online-Anmeldeverfahren nutzen oder das PDF-Formular runterladen (siehe Downloads und Infos).
Die Abmeldung erfolgt formlos schriftlich.
Online anmelden
Sie können Ihren Hund online anmelden. Die Anmeldung erfolgt parallel beim Steueramt und, soweit erforderlich wie im Fall großer Hunde, beim Amt für öffentliche Ordnung. Die Anmeldegebühr zahlen Sie im Anschluss an das Anmeldeverfahren bequem per ePayment.
Über die Anmeldung zur Hundesteuer erhalten Sie einen separaten Bescheid. Die Hundesteuer bezahlen Sie dann künftig halbjährlich.
So erreichen Sie uns
Wir sind für Sie erreichbar:
telefonisch unter folgenden Nummern (sortiert nach dem Nachnamen des*der Halter*in):
A, B und O : 0221 / 221-26075
C, D, E, F, G, J: 0221 / 221-27601
H, I, K: 0221 / 221-32364
L, M, N, P, X, Y: 0221 / 221-32806
Q, R, S, U: 0221 / 221-28460
Sch, T, V, W, Z: 0221 / 221-32363
Sie können uns ein Fax schicken: Faxnummer 0221/221-6569777.
Oder Sie schreiben uns eine E-Mail:
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist in der Regel nicht erforderlich, kann jedoch im Einzelfall notwendig sein (zum Beispiel bei Unklarheiten im Antrag). Sie werden dann entsprechend benachrichtigt.
Gebühren
Die Verwaltungsgebühr für die Anmeldung eines großen Hundes beträgt 25 Euro.
Rechtliche Voraussetzungen
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Überwachung nach dem Landeshundegesetz
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-28732
- Telefax
- 0221 / 221-6569777
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Überwachung nach dem Landeshundegesetz
- Öffnungszeiten
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Montag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Dienstag, 8 bis 18 Uhr
Mittwoch und Freitag, 8 bis 12 Uhr
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1, 9, und 159 (Haltestelle Kalk Post - nicht rollstuhlgerecht - und
Haltestelle Kalk Kapelle - rollstuhlgerecht -)
S-Bahn-Linien S 12, S 13, RB 25 und DB-Verkehr (Haltestelle Trimbornstraße - nicht rollstuhlgerecht -)